Hier ein Auszug aus den Corona Regeln der offiziellen Seite von RLP:
„Darf ich meine Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Wohnmobile oder Wohnwagen nutzen?
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt im Inland und Ausland. Im Eigentum befindliche Unterkünfte können vom Eigentümer selbst genutzt werden, Campingplätze und Ferienparks sind geschlossen.“
Meine Frage: Ist mein KastenWoMo eine „im Eigentum befindliche Unterkunft“, die ich als Eigentümer selbst nutzen kann?