Und noch ein Hobbyjurist
. Ich bin dann mal weg aus dem Thema.
Liegt vielleicht an mehr als 20 Jahren Bundespolizei und einem Steuerfahnder ade in der Familie.
Vielleicht noch ein kleiner Denkanstoß vielleicht klingelt es ja von selber ..... der Einbau und oder Reparatur einer Solaranlage ist auch von der Mehrwertsteuer befreit. Warum also kleckern und nur die Batterie mehrwertsteuerfrei kaufen wollen?
Den Fehler den viele bei Ihrer Lesart machen ist zu glauben wenn etwas in einem Gesetzestext oder einer Kommentierung nicht explizit ausgeschlossen ist dann ist es erlaubt. Damit lesen sich die meisten das jeweilige Thema schön.
ZitatGilt der Nullsteuersatz auch für Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme oder z. B. Wechselrichter und die notwendige Ertüchtigung des Zählerschranks?
Ja, von der Regelung sind die Lieferung beziehungsweise Montage von Batteriespeicher sowie sämtliche für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentliche Komponenten erfasst. Hierzu gehören auch die notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks sowie die Lieferung und der Einbau eines Energiemanagementsystems.
Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn die Batteriespeicher im konkreten Anwendungsfall dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern. Hiervon ist auszugehen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat. Erfüllt der (mobile) Speicher diese Voraussetzung nicht, unterliegt er dem Nullsteuersatz, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass er ausschließlich für die Speicherung von Strom aus begünstigten Solarmodulen verwendet wird.