langzeitaufenthalt ?

  • hallo miteinander,
    nicht weit von uns auf dem stellplatz stehen seit november bis heute mehrere womos. der platz ist geschlossen
    und es hängt ein schreiben mit folgendem inhalt aus :1. genehmigt für womos die seit anfang november stehen und den platz nicht verlassen haben.
    2. für berufliche zwecke.
    3.für personen die das womo als ständigen wohnsitz nutzen und keine feste anschrift mehr haben.
    wir wollten vor jahren auf einem campingplatz in ein neues mobilhome ziehen. das scheiterte an einer festen adresse. wir waren damals von nürnberg in den norden gezogen. alle verwandten waren ca. 700 km entfernt.
    ohne neidisch zu sein frage ich mich wie so etwas möglich ist. die leute können ja auch zu fuß runter vom platz. oder ist das eine übliche regelung. vielleicht habt ihr so was ähnliches gesehen.


    grüße aus dem norden
    achim

  • Das sind Ausnahmen für Camper, die dauerhaft im Womo leben. Nicht jeder Stellplatz hat die Genehmigung, diese Camper während des Lockdowns zu beherbergen.


    In deinem Fall wäre der Campingplatz dein Erstwohnsitz gewesen. Das ist nicht überall erlaubt - gibt es aber durchaus. Musst nur ein wenig suchen.

  • Bin letztens am Stellplatz Marina Rünthe vorbeigegangen. Dort standen 5 Mobile.
    An der Zufahrt hängt das gleiche Schild.

    Gruss Dietmar
    WOMBAT >>> WOhnMoBil Auf Tour


    Basis Fiat Ducato Multijet 130 Bj.17, der Rest ist größer als ein Kasten.
    Meine YouTube Kanal: KLICK oder Suchbegriff "Wombat1953".

  • Das sind Ausnahmen für Camper, die dauerhaft im Womo leben. Nicht jeder Stellplatz hat die Genehmigung, diese Camper während des Lockdowns zu beherbergen.


    In deinem Fall wäre der Campingplatz dein Erstwohnsitz gewesen. Das ist nicht überall erlaubt - gibt es aber durchaus. Musst nur ein wenig suchen.


    und wie ist das bei denen mit einer "festen adresse". ? wer keine nachweisen kann aus irgendwelchen gründen, z.b. lebt unsere tochter im ausland. eigentlich kein gute regelung -oder ?

  • Fand das Thema interessant und bin im Netz auf die Seite gestossen....


    https://umziehen.de/wohnen-leb…latz-ist-das-erlaubt-4516


    "Das Bundesmeldegesetz (BMG) erkennt in § 20 auch einen Wohnwagen als Wohnung an. Vorausgesetzt, er wird nicht oder nur gelegentlich fortbewegt.
    Als Hauptwohnung gilt laut BMG zudem die Wohnung, die der Einwohner vorwiegend benutzt. Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden wollen, spricht laut BMG also nichts dagegen."


    usw usw


    Was nicht alles möglich ist....


    Kay

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Dagegen spricht, zumindestens für NRW:


    https://www.aachener-zeitung.d…icht-erlaubt_aid-50452335


    In Niedersachsen z.B. wird das eher locker gehandhabt.



    Kay, deine Ausführung oben endet mit usw. usw.


    dort solltest du einmal weiterlesen.


    https://umziehen.de/wohnen-leb…latz-ist-das-erlaubt-4516

  • Das ist ein Thema, das auch in Verbindung mit Schrebergärten immer mal wieder gern diskutiert wird.


    Langfristig wird bei uns wahrscheinlich noch die eine oder andere Vorschrift geändert werden.
    Man spricht von der " normativen Kraft des faktischen ". Und so manche Entwicklung aus den USA machen wir zeitverzögert nach:
    Drüben gibt es trailer-parks und hier tauchen bereits die ersten tiny houses auf und mobilhomes gibt es auch.
    Früher wohnte man da, wo die Familie, die Eltern und Großeltern wohnten.
    Die " neue Zeit " wird mehr und mehr mobiler mit Flexibilität beim Wohnsitz, homeoffice ...

  • dort solltest du einmal weiterlesen.


    Hab ich, und nun?
    Rein meldetechnisch ist es anscheinend kein Problem, blöder wird es, wenn es sich um ein Erholungsgebiet handelt, aber nicht unmöglich und am Ende scheint auch die Meinung des Betreibers eine Rolle zu spielen.
    In meinen Augen nach wie vor eine machbare Sache, liegt man nicht im Erholungsgebiet und hat einen willigen Betreiber, umso einfacher.
    Kay

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Ich denke mal, wenn ich Ausländer wäre z.B. aus Rumänien und hier arbeiten würde, dann hätte ich auch ein Wohnmobil oder Wohnwagen und würde irgendwo dauerhaft stehen. Selbst in DE kann man ja an der Küste ein Haus haben und in München längere Zeit arbeiten. Da bist du mit einem Wohnwagen auf dem CP auch billiger als mit einer Zweitwohnung, die du zudem erst mal finden musst. du wohnst dann auch dauerhaft dort, bist aber trotzdem irgendwo gemeldet.Irgendwie gemeldet sein muss man immer, wohin sollen die sonst die Bußgeldbescheide gehen. Bis so etwas mal übers Internet geht, wo dann halt jeder Bürger ein offizielles Postfach hat werde ich wohl nicht mehr leben:D
    Jetzt brauchen wir ja erst mal einen digitalen Impfausweis;)

  • Moin ,mir ist es auch aufgefallen das einige Womos auf dem SP in Billerbeck stehen und sich anscheinend nicht um das Verbotsschild kümmern.
    In Hamburg auf dem Fischmarkt ist das P für Womos offiziell erlaubt und am WE soll es brechend voll sein. Lt. Betreiber handelt es sich um Parken ohne Infrastruktur für Womos.

  • Ich _denke_ mal, daß es den Ordnungsämtern hier nur um das Verhindern touristischer Übernachtungen geht. Die wissen wohl auch, daß es Leute gibt, die dauerhaft im WoMo leben, unabhängig von der exakten Rechtslage, und wenn man sie hier verjagt, stehen sie halt woanders, wo soll man die Leute hinschicken, wenn sie an ihrer Meldeadresse nicht wohnen können?

    2020: 4x4 Sprinter mit GFK-Kabine Selbstausbau
    2015-2020 Pössl Vario 545 (2015) | Comfortmatic | 400Wp Solar | Wechselrichter | 300Ah Winston LiFeYPO4


  • als wir vor jahren ein mobilhome kaufen wollten in einer neuen "siedlung " mit 10 dieser teile ,scheiterte das an der adresse. der campingwart erklärte uns die platzadresse dürften wir nicht verwenden, dies sei keine gültige postadresse für uns und wäre kein erstwohnsitz. da wir das ganze jahr dort bleiben wollten wäre es ja die hauptwohnung ?

  • Das ist ein Thema, das auch in Verbindung mit Schrebergärten immer mal wieder gern diskutiert wird.


    Langfristig wird bei uns wahrscheinlich noch die eine oder andere Vorschrift geändert werden.
    Man spricht von der " normativen Kraft des faktischen ". Und so manche Entwicklung aus den USA machen wir zeitverzögert nach:
    Drüben gibt es trailer-parks und hier tauchen bereits die ersten tiny houses auf und mobilhomes gibt es auch.
    Früher wohnte man da, wo die Familie, die Eltern und Großeltern wohnten.
    Die " neue Zeit " wird mehr und mehr mobiler mit Flexibilität beim Wohnsitz, homeoffice ...


    ...für diese entwicklung spielen sicher auch finanzielle gründe eine große rolle. besonders in den städten ist wohnen für viel nicht mehr bezahlbar.

  • Es gibt wohl ein Grundsatzurteil, dass man im Womo / Wohnwagen den Erstwohnsitz haben kann, aber immer gekoppelt an örtliche Satzungen oder Bebauungspläne. Wenn die nach BauNVO eine andere Aussage treffen, ist es quasie ausgeschlossen. Wie immer hängt hier in DE die Gesetzeslage weit hinter den tatsächlichen Gegebenheiten hinterher.

  • Meine Träume habe ich aus aktuellem Anlass unterbrochen.


    Danach kaufe ich mir dann eine Hütte am Waldrand, oder eine alte Scheune mit Sanitär, oder in Spanien am Wasser ... ,
    Griechenland ist sicher auch entspannt ... - muß dann wohl noch ein bißchen weiterträumen ... so eine Entscheidung muß ja gut


    ...


    " vorgeträumt " sein !


    Lebt gut, liebe Kolleg*innen, bleibt kreativ und guter Laune - wir sehen uns am Lagerfeuer !

  • dies sei keine gültige postadresse für uns und wäre kein erstwohnsitz


    Ich les das so ein wenig zwischen den Zeilen, dass natürlich der Betreiber auch zustimmen muß, aber nicht verpflichtet ist dazu, wenn die anderen Rahmenbedinungen passen. Eurer wollte eben einfach nicht, vermutlich.
    Kay

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!