Lieferverzögerung

  • Der Brief/Teil2 verschafft kein Eigentum an der Sache Wohnmobil, nur der Besitz des Wohnmobil selbst.


    Ich muss es quasi in der Hand haben und anfassen können.


    Nur Wohnmobil ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) ist nicht dein Eigentum, wenn das Fahrzeug als Beispiel finanziert wurde und kann es trotzdem anfassen. :)


    Ein gekauftes Haus mit Finanzierung kannst du solange anfassen wie du möchtest.
    Das Haus gehört dir erst, wenn bezahlt. ;)


    Deine Frau kannst anfassen ohne Ende und gehört dir nicht, da sowieso unbezahlbar. :D


    Ist sie wieder wech, auch mit Zulassungsbescheinigung auf deinen Namen, wird sie auch unbezahlbar. :confused:

  • Meinem Freund wurde der Weinsberg TI Pepper mit Bestellung 9/21 mittlerweile von März > August > unverbindlich Dezember verschoben.


    Der Händler glaubt selbst daran nicht und nimmt schon keine Aufträge mehr an wenn er einen LT angeben muss.


    Ich habe meinem Freund nun nahegelegt nach einem irgendwo verfügbaren Auto zu schauen und seinen zu stornieren damit er endlich eins hat und nicht die komplette Saison 22 vergibt. Das könnte oder würde dann ein von jemand anderem vorher aus selben Gründen stornierter sein.
    Preislich wird sich das wmgl. ausgehen da auch sein bestellter ebenfalls eine weitere Preiserhöhung erhält. Eine hatte er schon mitgeteilt bekommen.

    .....Malibu GT 600 DB Charming - Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli, ORC Aktiv Fahrwerk auf 18" Bereifung, AST Zuziehhilfe

  • So habe ich das gemacht (Mai 2020):

    1. Händler sendet mir die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Brief),
    2. ich lasse zu


    3. Ich hole dann das Fzg beim Händler ab und zahle vor Ort per Sofortüberweisung (sollte man vorher klären, ob das die Bank des Händlers auch kann).


    Grundsatz: keine Vorleistung ohne Bürgschaft bzw. körperlichen Gegenwert.

  • Bei mir:
    Rechnung vom Händler.
    Überweisung an Händler.
    Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 an mich durch den Hersteller innerhalb von zwei oder drei Tagen.
    Zulassung durch mich.
    Abholung bzw. Übergabe beim Händler
    Alles problemlos.
    Der Händler ist mit den kundenspezifischen Einbauten auch in Vorleistung gegangen, der Hersteller ebenso. Da halte ich drei Tage für vertretbar.
    Hauskauf fand ich deutlich aufregender.

  • Hallo
    Heute neuen kastenwagen 640 bekommen vor 14 Tagen besichtigt Zubehör montieren lassen 2x110w alden markise großes 9zoll navi vor 5tagen bezahlt 1tag später brief per express bekommen gestern angemeldet 10uhr heute Übergabe um 13uhr zuhause 15uhr war anhängerkupplung drann
    jetzt muss ich neuen schwenkbaren fahrradträger bauen aber freitag erst mal 3wochen Bayern und eventuell weiter bis korsika

  • Hallo!
    Habe die vorhergehende Woche nach 7 Monaten Wartezeit mit Vorankündigung von 7000€ Preiserhöhung und immer noch keinem Liefertermin die Reißleine gezogen und storniert.Händler hat bestätigt keine rechtlichen und finanziellen Folgen.Bin dann für mein Modell im Internet fündig geworden,kann sofort kaufen.450km unter die Räder genommen sofort geordert und angezahlt.Durch den Mehrpreis für Nichts beim anderen Händler,ist noch ein Satz 18 Zoll Räder,sowie der Preis für die Luftfederung rausgesprungen.Mein erster Händler kann da nichts dafür,weil der Produzent die 10% aufgeschlagen hat.Nun steht auch nichts mehr im Wege auf 4,5 t aufzulastenden.Anfang Juli kann ich das Fahrzeug komplettiert abholen.Dadurch ist das Reisen für dieses Jahr auch abgesichert.Ist das Womo bei mir angekommen,werde ich mal Bilder reinstellen,sowie über Ausbau berichten.
    MfG ManniK73

  • Moin
    Haben auf der Messe den Kaufvertrag für einen vorbestellten Knaus Boxlife540 unterschrieben. Liefertermin war März 22 es wurde aber gleich in dem Vertrag bis in den August verlängert.Nach einer Anfrage letzte Woche gab es keine Neuigkeiten bezüglich der Lieferung. Werden jetzt einfach warten bis sich der Händler meldet .

  • das Thema Preisanpassungen wurde ja nun in diversen Verbrauchermagazinen durch Anwälte und sogar vom "Nutzlos-Verein" ADAC beleuchtet...
    Quasi alle kommen zum Ergebnis, dass die Preisanpassungen zum überwiegenden Teil nicht durchsetzbar sein dürften. Insbesondere das immer wieder vorgebrachte Argument das der Hersteller teurer liefert wie vom Händler erwartet (wegen Chipmangel, Mehrausstattung/Modellpflege bei Fiat und ähnlichem blabla) gehört zum unternehmerischen Risiko und beinhaltet in jedem Fall kein Recht auf eine Preiserhöhung. Anders wäre es, wenn der Staat die zb. die MwSt. anheben würde.


    Ich frage mich immer noch warum sich kaum einer gegen diesen Quatsch und die teilweise strafrechtlich relevanten Handlungen (Nötigung) der Händler wehrt?


    Hier gibt es zum Thema ein bisschen was zu lesen: https://www.drboese.de/blog/pr…n-nur-agb-mancher-handler

  • Dann bekommst Du halt überhaupt erst keinen Kaufvertrag, die Preiserhöhung wird sofort mit eingepreist oder das Fahrzeug ist erst wenn es auf dem Hof steht erwerbbar!
    Du glaubst doch nicht ernsthaft das irgendein Händler diese Preiserhöhungen von denen er selbst keinen Cent sieht übernimmt damit Du Schlaumeier ein Wohnmobil bekommst.

  • Es wäre durchaus spannend, dass mal in einem Fall zu verfolgen, wo es einen wirksamen Kaufvertrag (ohne Hintertüren) gibt und der Händler später mit Preissteigerungen um die Ecke kommt, denen man widerspricht. Vermutlich wird dann "das" Fahrzeug einfach nicht geliefert oder was auch immer, die Telekom würde sagen, "Systemfehler" :)
    Kay

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Hallo!
    Hier braucht sich doch keiner um die Preiserhöhungen zu streiten.Das Rechtsanwaltsbüro Dr.Böse übernimmt mit lerweile alle Fälle in Gesammtdeutschland die es betrifft,wer sich mit diesen Gesetzen nicht auskennt und betroffen ist.Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat,kann diese dazu nutzen.Seine Erfolgsquote ist nach dem ich mich informiert habe sehr hoch.Mit unserem Laienwissen kommt man da meist nicht weit.Die Preiserhöhung ist vom Staat bei 5%gedeckelt,bei 10% wie bei mir mehrzahlen lenkt ein wissender Händler auch ohne Rechtsanwalt ein,das finde ich gut.
    MfG ManniK73

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