von bussgeldkatalog.com, steht aber so auch auf vielen anderen Seiten.
Seit 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht und neu zugelassen werden, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind. Seit 2012 gilt dies auch für Lkw. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass Fahrer alle älteren Fahrzeuge ohne entsprechende Einrichtungen auch mit Tagfahrlicht nachrüsten müssen.
-> betrifft also die Autobauer, die müssen es einbauen, sonst wird das Auto nicht zugelassen.
Die Vorschriften zum Kfz-Tagfahrlicht weichen in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil stark voneinander ab. In den einen ist dessen Nutzung Pflicht, in anderen handelt es sich lediglich um eine Nutzungsempfehlung.
In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen.
Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar.
Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.
-> betrifft also die Fahrer. es ist sinnvoll, das Licht einzuschalten, aber (noch) kein Muss.