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  • von bussgeldkatalog.com, steht aber so auch auf vielen anderen Seiten.


    Seit 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht und neu zugelassen werden, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind. Seit 2012 gilt dies auch für Lkw. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass Fahrer alle älteren Fahrzeuge ohne entsprechende Einrichtungen auch mit Tagfahrlicht nachrüsten müssen.


    -> betrifft also die Autobauer, die müssen es einbauen, sonst wird das Auto nicht zugelassen.


    Die Vorschriften zum Kfz-Tagfahrlicht weichen in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil stark voneinander ab. In den einen ist dessen Nutzung Pflicht, in anderen handelt es sich lediglich um eine Nutzungsempfehlung.


    In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen.


    Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar.


    Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.


    -> betrifft also die Fahrer. es ist sinnvoll, das Licht einzuschalten, aber (noch) kein Muss.

    Gruß Marc
    Adria Twin Supreme 640 SGX, 2,3 140PS BJ 2020 (Markise, 2. Wohnraumbatterie, Rückfahrkamera, Fahrräder innen, SOG, Solartasche) ca 10l/100km
    2020 Kroatien, Thüringen 2021 Griechenland, Allgäu 2022 Portugal, Jersey 2023 Österreich, Schottland Sylt

  • Danke für die Antworten Ottikes & schappl.
    Ich benötige jedoch keine Belehrung bzgl. der STVO zumal ich nicht vorabe ohne TFL zu fahren.
    Wenn ich aber an meinem Stellplatz mal länger Radio hören möcht und hierzu ab und an mal den Motor laufen lasse, will ich halt nicht mit meinem Licht alle Welt auf mich aufmerksam machen...!

  • Danke für die Antworten Ottikes & schappl.
    Ich benötige jedoch keine Belehrung bzgl. der STVO zumal ich nicht vorabe ohne TFL zu fahren.
    Wenn ich aber an meinem Stellplatz mal länger Radio hören möcht und hierzu ab und an mal den Motor laufen lasse, will ich halt nicht mit meinem Licht alle Welt auf mich aufmerksam machen...!


    Witzig. Was glaubst du stört mehr? Das bißchen Licht oder der Krach und Gestank?

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • Wenn ich aber an meinem Stellplatz mal länger Radio hören möcht


    das kann man besser anklemmen an Dauerstrom mit einem manuellen Trennschalter ( 0-1). An der Starterbatterie, an der Wohnraumbatterie oder mit einem Trenschalter 1-0-2 auch wahlweise zur Auswahl an der einen oder der anderen.
    Dafür muss man erfreulicherweise nicht zu einer Womo-werkstatt. Das bekommt man auch beim Boschdienst oder dort, wo man Soundanlagen in PKWs hineinbaut.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

  • Ist wie bei mir mit dem Gurtpiepser. Keine Ahnung, ob Autos sowas haben müssen, aber mir reicht als Erinnerung die rote Kontrollampe im Armaturenbrett. Ist einfach nervig, wenn man den Gurt auf dem kostenpflichtigen Parkplatz bis zur Schranke anlegen soll, um ihn dann wieder ab zu machen, damit man an den niedrigen Schlitz für die Parkkarte kommt um die Schranke zu öffnen. Beim rein fahren das Gleiche. Um die Karte zu ziehen muss man den Gurt ab machen um sich nicht zu erdrosseln und dann fährt man bis zum Platz und wird vom nervigen Alarmton beglückt. Wer kommt auf den Blödsinn. Gurtmuffel gehen zum Schrottplatz und holen sich einfach ein Gurtschloss, das dann immer drinnrn stecken bleibt

  • Seit 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht und neu zugelassen werden, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind.


    Das kann nicht ganz stimmen, mein PKW ohne TFL hat ja die EG Typgenehmigung von 2012 und ist EZ 2013.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • Das kann nicht ganz stimmen, mein PKW ohne TFL hat ja die EG Typgenehmigung von 2012 und ist EZ 2013.


    Hat der denn evtl. das Standlicht auf den Zündplus geklemmt?
    Wurde bei anderen Fahrzeugen nämlich auch so gemacht, da geht automatisch das Standlicht an und gilt als TFL.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Nein, der fährt noch komplett ohne Licht.:)
    Aber eventuell hat Belgien, wo die Typgenehmigung erteilt wurde, die EU Norm etwas verspätet umgesetzt.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

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