Hallo zusammen,
nachdem ich vor 8 Jahren einen Renault Master ausgebaut habe, möchte ich bald mit meinem zweiten Umbau eines Ducatos beginnen. Diesmal möchte ich jedoch zusätzlich zu den drei Sitzplätzen vorne noch zwei eingetragene Sitzplätze hinten haben. Bei meinem Ausbaukonzept würden zwei Sitzplätze rückwärtsfahrend direkt hinter dem Fahrersitz passen. Dafür habe ich einen Gurtbock von Aguti mit Abnahme für den Ducato gefunden, der direkt am Fahrersitz befestigt wird. Dieser hat allerdings "nur" zwei Beckengurte und keine Dreipunktgurte. Laut $35a StVZO sind Beckengurte in Wohnmobilen ab 2.5t Gesamtgewicht zulässig:
"Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten." (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35a.html)
Mich wundert, dass auf dem Markt fast ausschließlich Dreipunktgurte angeboten werden - spricht irgendetwas dagegen, den Gurtbock mit Beckengurt zu verbauen und eine ordentliche Sitzbank darum zu zimmern?
Was mich noch wundert ist, dass im Gutachten des Gurtbocks etwas von Fahrzeugklasse N3 (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung oder mit besonderer Zweckbestimmung über 12 t) steht - aber einen Ducato gibt es doch gar nicht in dieser Fahrzeugklasse?
Viele Grüße aus Wuppertal
Jan