Lieferverzögerung

  • Nutzt Dir bei einer Insolvenz nur nix!


    Hatte ich auch so gemacht wie L- Kenzo
    Wie soll man dann sonst sein Auto bezahlen?

    La Strada Avanti H / Fiat Ducato 88 KW,2,3 l/Klimaautomatik,G.Jahrreifen,DachklimaTruma Aventa Compact 1700,autom. SAT Megasat Caravanmann,Solar Büttner Black Line 180 Watt,Alphatronics TFT LED SL 19 DSB+TV,Kissmann Kompressor Kühlschrank,KB 100 ENI,Batterie+Solarcomputer,Truma Combi D,
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  • Das die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber den Eigentümer des Fahrzeugs ausweist, sofern er sich denn hat eintragen lassen und ohne weiteres kein neuer Brief ausgestellt, wird ist aber schon sicherer, als einfach Geld zu überweisen und zu hoffen. Händler in Schieflage bekommen den Brief vom Hersteller nur mit Auflagen.

  • Wie soll man dann sonst sein Auto bezahlen?


    Nun ja.
    Möglichkeiten gibt es.
    Sind ja nicht alle potentiellen Käufer zwangsweise Zahnärzte, Piloten oder geborenes Kind einer Brauerei-Dynastie...;)


    Man leiht sich das Geld von der Bank und diese ist Zahlungsgeber und Vermittler.


    Kommt keine Auslieferung zu Stande durch was auch immer, bildet die gebundene Finanzierung an das Fahrzeug keinen inhaltlichen Vertrag mehr, mangels Fahrzeug.


    Demnach steht und fällt auch die Übernahme des Fahrzeuges mit der vereinbarten Kalkulation der involvierten Bank.


    Und wenn das Fahrzeug am Tag der Auslieferung auf einmal 10.000 Kracher mehr kosten soll, ist die Rechnung (Vertrag) sowieso hinfällig.

  • Das die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber den Eigentümer des Fahrzeugs ausweist, sofern er sich denn hat eintragen lassen und ohne weiteres kein neuer Brief ausgestellt, wird ist aber schon sicherer, als einfach Geld zu überweisen und zu hoffen. Händler in Schieflage bekommen den Brief vom Hersteller nur mit Auflagen.


    Teil 2 oder der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Das steht sinngemäß in jedem Teil 2 oder Brief auch sinngemäß genau so drin. Bitte suchen und lesen auf Seite 1 des Teil 2. Es ist ein Irrglaube, dass derjenige der im Teil 2 steht der Eigentümer ist. Er kann es sein, er muss es aber nicht sein. Es mangelt am wirksamen Übergang des Eigentums und damit der Besitzverschaffung an der Sache. Die Übergabe des Teils 2 kann nicht die tatsächliche Übergabe des KFZ ersetzen.


    Man könnte z.B. eine insolvenzsichere BankBürgschaft einfordern, für Anzahlungen. Sonst Bar oder Sekundenüberweisung wenn das KFZ vor mir steht.

  • Ich bringe das Geld zum Händler und erhalte im Gegenzug von diesem den Brief.


    Klappt aber nicht wenn der Händler das Auto für den Käufer bei der Zulassungsstelle anmeldet.


    Musste auch ca. 10 Tage vorab die volle Summe überweisen.
    Hatte auch Bauchschmerzen, aber da der Fuhrpark beim Händler immer übervoll mit neuen Fahrzeugen ist
    konnte ich noch gut schlafen. :)

  • Ich bringe das Geld zum Händler und erhalte im Gegenzug von diesem den Brief.


    Das geht aber nur wenn der Händler auch das Geld bar in Empfang nimmt, hatten wir bei dem Kauf des letzten Womo auch so gemacht- Geld hingegeben Womo mitgenommen.
    Der jetzige Händler hat uns schon gesagt das sie nur Überweisungen akzeptieren, wegen evtl Schwarzgeld nehmen sie das nicht mehr bar.
    Und wir mussten auch anzahlen- bin ich nicht so glücklich mit, aber meine bessere Hälfte meinte das ist schon ok:augengross:

  • Ich hab mein Auto 2016 noch bar bezahlt bei Abholung und wenn der Händler das nicht machen will, ist das nur Faulheit, weil er ein zusätzliches Dokument ausfüllen muss wegen dem Geldwäschegesetz. Bargeld ist nach wie vor offizielles Zahlungsmittel und wenn er das nicht nimmt, hat er Pech und muss das Auto jemand Anderem verkaufen.

  • Der jetzige Händler hat uns schon gesagt das sie nur Überweisungen akzeptieren, wegen evtl Schwarzgeld nehmen sie das nicht mehr bar.
    Und wir mussten auch anzahlen- bin ich nicht so glücklich mit, aber meine bessere Hälfte meinte das ist schon ok:augengross:


    Noch ist Bargeld Zahlungsmittel! Da sollten wir auch aufpassen, dass sich das nicht ändert.

  • ...
    Musste auch ca. 10 Tage vorab die volle Summe überweisen.
    Hatte auch Bauchschmerzen, aber da der Fuhrpark beim Händler immer übervoll mit neuen Fahrzeugen ist
    konnte ich noch gut schlafen. :)


    Schön, dass du noch schlafen konntest - ich leider nicht. Ich habe schon mehrere Fahrzeuge - aber alles PKW's - bei Händlern gekauft, die nicht bei mir ums Eck sind. Somit bekommt man ja nicht immer mit, was mit dem Händler gerade so läuft. Aber diese Händler haben immer das folgende Verfahren vorgeschlagen:

    1. Händler sendet mir die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Brief),
    2. ich bezahle,
    3. ich lasse zu,


    4. und hole dann das Fzg beim Händler ab.


    Das war für mich (meiner Meinung nach) ok. Ich glaube, das ist für beide Seiten ein gangbarer Weg. Ich als Kunde habe (immerhin) die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und der Händler hat das Fahrzeug. Ich verstehe es so: ich bin dann schon der Eigentümer, aber Händler ist der Besitzer.


    Aber jetzt beim Womo wollte der Händler unbedingt zuerst die Bezahlung und hat dann etwa 10 Tage gebraucht, bis er mir die Zulassungsbescheinigung Teil 2 senden konnte. Angeblich hat Knaus so lange gebraucht. Ich hatte schlaflose Nächte, aber es ging gut aus. Aber mach ich bestimmt nie wieder.
    Wie ich es beim nächsten Mal machen werde, kann ich heute noch nicht sagen. Das werde ich sehen, wenn's soweit ist.

  • Für den Übergang des Eigentums ist i.d.R. erforderlich, dass die bewegliche Sache sich im Besitz des Eigentümers befindet, eben der Besitz an der Sache auch tatsächlich verschafft wird. Ich muss es quasi in der Hand haben und anfassen können.
    Para. 929 BGB


    Der Brief/Teil2 verschafft kein Eigentum an der Sache Wohnmobil, nur der Besitz des Wohnmobil selbst.


    Ansonsten wäre noch Para. 103 Abs. 2 INSO empfehlenswert zu lesen.


    Letztlich muss jeder selber wissen wie das alles regelt. In 99% passiert auch nichts, es gibt fast nichts ohne Risiko.

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