Verstehe ich das richtig? Wenn ich mit meinem Kasten aus Ö oder D in oder durch die Schweiz fahre, muss ich eine "Ausfuhr" anmelden
Nö....lies doch was da steht. Deutlicher geht es doch wirklich nicht.
Verstehe ich das richtig? Wenn ich mit meinem Kasten aus Ö oder D in oder durch die Schweiz fahre, muss ich eine "Ausfuhr" anmelden
Nö....lies doch was da steht. Deutlicher geht es doch wirklich nicht.
Nö....lies doch was da steht. Deutlicher geht es doch wirklich nicht.
Schön für Dich, Andreas, wenn es für Dich sehr deutlich ist. Ich als einfacher Ösi bin mir nicht sicher, was die Behörden unter Ein- bzw. Ausfuhr verstehen. Die denken nicht immer wie das gemeine Volk.
Heinz
Hallo Heinz
auf der selben I-Net-Seite steht unter "Reisen" etwas, das macht es dann verständlicher. Wir wollen doch Reisen und nicht Waren exportieren/ausführen
österlicher Gruß vom auch nicht allwissenden
Winfried
Ja ja Heinz....sonst immer schön bis aufs I-Tüpfelchen belesen aus der Sonne kommend und jetzt einen auf "einfachen Ösi" machen.
So, ich hab das Motorrad Ausgabe 25/2018 gefunden. Dort ist auf Seite 54/55 ein Artikel darüber zu lesen.
Hauptsächlich ging es um einen Schweizer, der sein moped auf dem Hänger hatte und zahlen musste.
Andersrum bei der Fahrt durch CH wird bei immatrikulierten Fahrzeugen die Durchfuhr durch CH von in der BRD wohnhaften Reisenden formlos gewährt.
Anders ist es bei Fahrzeugen wie z.b. Renn oder Sportmopeds. Dann sollte dies beim Grenzübertritt angemeldet werden.
Ich bin seit über 45 Jahren im Transport- und Verzollungsgeschäft tätig. Das nun ein angemeldetes Moped auf dem Anhänger verzollt werden muss, wenn es ausserhalb der EU eingeführt wird, höre, lese ich zum ersten Mal.
Wenn es nicht zum Verkehr zugelassen ist, mag das ja noch sein, alles andere halte ich für anfechtbar. Wichtig hier: FRISTEN wahren. Max. 30 Tage nach Bescheid in schriftlicher Form. Reicht auch, wenn die Begründung des Einspruchs nachgereicht wird.
Wer wirklich betroffen ist, möge sich an seinen Automobilclub wenden, die kennen sich da besser mit aus.
Geb mal meinen Senf dazu.
Wenn ich Mopeds die nicht zugelassen sind im Bus habe meide ich die Schweiz.
Wenn ich nen 10er Pack Ersatzreifen im Bus habe meide ich die Schweiz.
Wenn ich umfangreiche und leicht sichtbare Ersatzteilkontigente im Bus habe meide ich die Schweiz
Wenn ich umfangreiche Mengen an Benzikanistern dabei habe achte ich in der Schweiz darauf dass sie leer sind.
Generell gilt: bevor ich eine sinnlose, emotional geprägte Stunde mit dem Zoll verbringe fahre ich lieber einen 2 stündigen Umweg durch Ö oder F nach Italien.
OT:
Man könnte ja auch das (zugelassene!) Mopped so 1 bis 2 km vor der Grenze abladen, über die Grenze fahren, während der/die/das Beifahrer(in/-nes) das Kästchen über die Grenze fährt.
Nach 1 bis 2 km wieder aufladen...
(könnte höchstens die Vignette verlangt werden, oder? Also nicht beim Grenzübergang an der Autobahn probieren!)
Wir fahren des Öfteren mit nicht zugelassenen MX-Mopeds über die Schweiz nach Italien. Einmal meinte ich es gut und ging bei der Einreise in die Schweiz zu einem Zöllner und erklärte mein Anliegen. Er schaute mich nur fragend an und wollte wissen, wo denn das Problem sei... Seitdem habe ich für alle Fälle immer eine Kopie der Kaufverträge der Mopeds dabei.
Und ich dachte das nur in Italien probleme gibt mit Verständigung des Gesetz.
Blöd nur wenn man an der falsche Polizist gerät, dann hilft nichts ausser beten oder zahlen :zungelang:
"Geh nicht zum König, wenn du nicht gerufen wirst! " Z
Bin bei bei der Durchfahrt mit zwei Moppeds auf der Bühne von D über CH nach I und zurück noch nie gefragt worden ...
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