Garantie, Gewährleistung Fiat oder Hymer ?

  • Kann mir Jemand sagen, wer Garantie bzw. Gewähreistungsgeber ist im Falle eines technischen Defekts ?
    Mein Hymer ist EZ. 05.18 und ich habe ihn gebraucht bei Hymer in 08.18 gekauft.
    Momentan habe ich eine Fehlermeldung und würde das gerne nachschauen lassen.
    Wer ist in dem Fall und für welchen Zeitraum zuständig bzw. Ersatzpflichtig ? Hymer oder Fiat ?


    Gruss Andy

  • genau, und wenn der ein wenig schlau ist, wird der Die dann an Fiat verweisen. Trotzdem halt auch ich es immer für richtig, den Verkäufer anzusprechen, denn der ist dein Vertragspartner und letzten Endes auch verantwortlich.

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • Habe gerade Hymer Wertheim angeschrieben und die meinten, dass ich zu jedem Hymer Vertragspartner fahren könnte, der Werkstattleistungen anbietet. Habe jetzt nochmal angefragt, ob ich nicht auch zu Fiat gehen könnte, weil der um die Ecke ist und der nächste Hymer Vertragspartner ca. 50 KM entfernt.

  • Ja, Hymer hält es tatsächlich so, dass man Gewährleistungsansprüche bei jedem Hymer-Händler geltend machen kann. War bei mir seinerzeit auch auch so (war extrem unzufrieden mit meinem Verkäufer).
    Ansonsten gilt immer:
    Gewährleistung: Dein Vertragspartner, meist also der Händler.
    Garantie: Der Garantiegeber, der im jeweiligen Kleingedruckten steht.
    IMMER erst im Rahmen der Gewährleistung reklamieren, nur falls diese nicht greift abchecken, ob irgendeine Garantie gewährt wurde.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Umständliche Sache ... zumal es doch für den Käufer einfacher wäre das dichtere Netz von Fiat, oder den anderen Kastenwagenherstellern zu nutzen.
    Bei Problemen, die den Ausbau betreffen fände ich es verständlich, wenn man da zum Ausbauer müsste, aber bei technischen Problemen am Grundfahrzeug wäre mir die jeweilige Vertragswerkstatt lieber. Denke mal, dass Hymer spezielle Rabatte bekommt, wenn sie sich um die Kleinigkeiten selbst kümmern und nur bei grösseren Dingen wie Motor oder Getriebeschäden Fiat in die Pflicht genommen wird.
    Mit meinem Verkäufer bzw. Verkäuferin bin ich auch nicht sonderlich zufrieden, weil nach dem Verkauf alles sehr schleppend geht und auch einige Fehlinformationen von dort kamen.

  • Wenn mein Kasten demnächst was hat, geh ich zu meinem Bäcker - der ist auch so nah dran. :mannhand:


    Was für den Käufer einfacher wäre.... kauf doch woanders.


    Der Verkäufer hat das Recht, den in seiner Verantwortung stehenden Schaden (=Gewährleistungsfall) selbst zu regulieren. Anderenfalls gehst du irgendwo hin und präsentierst dem Verkäufer die dazu passende Rechnung (oder meinst du, der andere machst das für lau?) und dein Verkäufer schluckt das einfach so. Irgendwo muss man bei Verbraucherrechten auch mal die Kirche im Dorf lassen. Und passende Gesetze nur für ausgebaute Kastenwagen gibts noch nicht. Sie müssen auch noch für den Rasenmäher und den Kaffeelöffel herhalten.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • @Andycrown
    Sagt doch keiner, dass deine Gewährleistungsansprüche bzgl. Reklamationen am Basisfahrzeug durchweg VON deinem Hymerhändler bewerkstelligt werden.
    Es heißt hier lediglich, dies ÜBER deinen Händler abwickeln zu sollen,
    der deine Anmeldungen dann bei Kleinigkeiten so dann selbst in die Hand nehmen kann und darf,
    oder, wenn ihm "das Zeug" dazu fehlt, weil kein Transportermechanikus, damit ggfls eh zum ihm nächstliegenden Vertragshändler des Basisfahrzegs fahren wird.


    WENN dir dein Händler freistellt, eine berechtigte Reklamation am Basisfarzeug beim DIR nächstgelegenen FIAT-Professional Händler durchführen lassen zu können/dürfen/sollen, ist doch alles in Butter.
    Er hat so dennoch das "letzte Wort" in seiner eigenen Entscheidungsgewalt gehabt, und darum geht's: Händler=Verkäufer=Ansprechpartner.

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Ich gehe mal davon aus, die Fehlermeldung betrifft das Grundfahrzeug- also FIAT. Somit kannst du dies auch als Garantieleistung, zwei Jahre ab EZ, bei FIAT beheben lassen. Nimmst du die Gewährleistung bei Hymer in den ersten 6 Monaten in Anspruch( Beweislastumkehr), kannst du dir auch nach meinem Kenntnisstand die Fahrtkosten bezahlen lassen. Warum sollte hier der verkaufende Händler ein Mitspracherecht haben? Probleme kanns lediglich geben, falls wegen gehäufter Mängel eine Wandlung angestrebt wird.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • .....zumal es doch für den Käufer einfacher wäre das dichtere Netz von Fiat.....


    Wenn dir von Fiat eine 2-jährige Hersteller-Garantie mit entsprechenden Bedingungen vorliegt (z.B. dokumentiert im Service-Heft) und das Fehlerbild nichts mit dem Ausbau zu tun hat, dann spricht doch nichts dagegen, diese Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen. Wichtig dabei ist allerdings, Hymer bzw. deinen Verkäufer (Kaufvertragspartner) darüber schriftlich zu informieren, damit dies im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages (ist meistens nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung möglich) nicht zu Problemen führt.


    Gruß Manfred

  • Ich mach's mal kurz:
    Der Kauf eines Kastenwagens erfordert die Geschäftsfähigkeit des Käufers (zum Fahren desselben dann auch den Führerschein).
    Da ich bereits "über 18" bin und mich für "geschäftsfähig" halte, habe ich dir den Weg zur hier von dir gestellten Grundsatzfrage bzgl. der Behebung von Gewährleistungsansprüchen grad mal heraus gesucht: >klick mich<
    ...dazu braucht's eher nicht die Wissensballung eines Kastenwagenforums, dazu reicht [d]ein Computer (Handy geht auch)
    :zungelang:

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Wenn mein Kasten demnächst was hat, geh ich zu meinem Bäcker - der ist auch so nah dran. :mannhand:


    Was für den Käufer einfacher wäre.... kauf doch woanders.


    Dummes Geschwätz (lassen wir hier nicht gelten und ist nicht der Umgangston in dem wir miteinander reden wollen) was mich nicht weiter bringt und nicht meiner Fragestellung dient.


    1. Ich habe einen Fiat Ducato und würde damit bei technischen Problemen lieber zu Fiat gehen, weil ich die für kompetenter halte.
    2. Klar wäre es einfacher und kostengünstiger den nächstgelegenen Fiat Händler aufzusuchen, anstatt 100 KM hin und zurück zu Hymer zu fahren.


    Was daran so verwerflich ist kann ich nicht nachvollziehen, zumal mir Hymer gesagt hat, dass das Fahrzeug selbst 2 Jahre Fiat Garantie hat.

  • Ich mach's mal kurz:
    Der Kauf eines Kastenwagens erfordert die Geschäftsfähigkeit des Käufers (zum Fahren desselben dann auch den Führerschein).
    Da ich bereits "über 18" bin und mich für "geschäftsfähig" halte, habe ich dir den Weg zur hier von dir gestellten Grundsatzfrage bzgl. der Behebung von Gewährleistungsansprüchen grad mal heraus gesucht: >klick mich<
    ...dazu braucht's eher nicht die Wissensballung eines Kastenwagenforums, dazu reicht [d]ein Computer (Handy geht auch)
    :zungelang:


    Da es sich bei meinem Kastenwagen um einen Fiat Ducato als Basisfahrzeug handelt und speziell für dieses Basisfahrzeug von Fiat die Garantie/Gewährleistung übernommen wird, und Hymer wohl davon unabhängig für den Umbau zuständig und verantwortlich sein dürfte, habe ich hier nun mal nachgefragt, ob es da spezielle Erfahrungen in der Sache gibt. Es ist stark anzunehmen, dass der Ein oder Andere selbst schon vor diesem Problem stand und eventuell Auskunft geben kann.

  • Lieber Andy, du hast gefragt:

    Kann mir Jemand sagen, wer Garantie bzw. Gewähreistungsgeber ist im Falle eines technischen Defekts ?
    Mein Hymer ist EZ. 05.18 und ich habe ihn gebraucht bei Hymer in 08.18 gekauft.


    Auf diese Frage hast du die Antwort bekommen, dass der Verkäufer Gewährleistung zu geben hat. ganz einfach. Ob das für dich weit oder nah ist, spielt in rechtlichem Sinne keine Rolle.


    Wegen des "dummen Geschwätztes" drück ich jetzt einfach mal den Melden-Button und schau was da so passiert. Schönen Nachmittag.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Tach Andy, um deine, mir[!] leicht krampfhaft vorkommende, Sicht der Wegfindung "Am offiziellen Gewährleistungsweg vorbei" bissl zu entspannen. Und da du all die vorgenannten Hinweise lesbar nur schwer zu verstehen scheinst: Hier ein anschauliches Beispiel weg vom Kastenwagen:


    Du hättest einen Motorschaden,
    diesen jetzt mal angenommen an deiner professinellen Tischlerei-Tischkreissäge der Fa. Altendorf (hier "Hymer")
    Du entfernst die Abdeckung und entdeckst, dass auf dem Motorgehäuse "Miele" steht (hier FIAT).
    Kontaktierst du jetzt den dir benachbarten Mielehändler im Ort oder rufst du zunächst mal bei dem Hersteller Altendorf an?


    Wenn dieser dir deinen MIelehändler als möglichen Bezug zur Schadensregulierung freistellt, dann weißt du, der verkauft nicht nur Waschmaschinen sondern repariert auch Motoren, die NICHT NUR in Waschmaschinen eingebaut sind.


    .....ich bin am Ende meines Lateins des "wie sag' ich's meinem Kinde/Kunde" :rolleyes::(


    Edit: Du bist Ü18, mach's einfach so, wie DU es für DICH für richtig HÄLTST,
    ändert ja nix daran, was wie letztendlich auch richtig IST

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • ..ich bin am Ende meines Lateins des "wie sag' ich's meinem Kinde/Kunde"


    Es ist eigentlich ganz einfach...
    1. Gewährleistung schuldet der Verkäufer dem Käufer. Das ist der konkrete Womo-Händler, bei dem gekauft wurde.
    2. Garantie gibts vom Garantiegeber. Das ist Hymer. Vertreten duch: jeden Hymer Händler.
    3. Formal ist es so, dass Fiat stillschweigend zulässt, dass Garantieansprüche gegen den Garantiegeber (Hymer) bei ihm eingereicht werden, wenn es sich um Probleme mit dem Basisfahrzeug handeln. Das wiederum wird verteten durch: Jeden Fiat Professional Partner. Der darf das und der soll das machen nach Konzernvorgaben. Der macht das auch in den allermeisten Fällen.


    Auf diese Frage hast du die Antwort bekommen, dass der Verkäufer Gewährleistung zu geben hat. ganz einfach


    Hättest du gefragt, was du machen sollst, dann sage ich:
    Einfach bei einem Fiat Vertragspartner anrufen und nachfragen, ob der ein konkretes Problem als Garantiesache annehmen MÖCHTE. Darauf hinweisen, das es sich um ein Wohnmobil des "Fahrzeugherstellers Hymer" handelt. Wenn der Auftrag als Garantieauftrag angenommen wird, dann passt es.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

    9 Mal editiert, zuletzt von benni1974 ()

  • Hach ist doch immer wieder interessant, wie Gewährleistung und Garantie durcheinandergewürfelt werden ;)
    Da EZ 2018 ist und direkt bei Hymer gekauft wurde, greift noch die Herstellergarantie. Und damit kann man zu jeder Servicewerkstatt fahren. Die rechnet dann mit Hymer ab. Nach Ablauf der Herstellergarantie kann man bei Hymer noch eine Garantieverlängerung über 3 Jahre kaufen und hat somit insgesamt 5 Jahre Garantie.
    Also kein Stress ;)

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