Das finde ich jetzt echt schade.
Ich hätte jetzt gedacht mann könnte dass Thema auch ausserhalb von Rechtschutzversicherung mal erörtern und dann sagst du nach drei Posts schon
Verschwendete Zeit.
Das finde ich jetzt echt schade.
Ich hätte jetzt gedacht mann könnte dass Thema auch ausserhalb von Rechtschutzversicherung mal erörtern und dann sagst du nach drei Posts schon
Verschwendete Zeit.
Tja Schade und ich werde das Gefühl nicht los, dass keiner wirkliche Erfahrungen aus 1.Hand beibringen kann.
Vorab.....Ich bin gelernter Kfz Mechaniker. Entweder ich helfe mir selber oder ich lasse mich vom ADAC zur nächsten Vertragswerkstatt schleppen. Vor Erteilung des Auftrages informiere ich allerdings wie auch immer meinen Vertragshändler dem ich das weitere Vorgehen überlasse.
Spätestens nach dem zweiten erfolglosem Reparaturversuch geht die Fuhre ohne wenn und aber zurück zum Vertragshändler.
Da ich das schon öfter von A-Z durch habe und eigentlich nichts mehr dazu sagen möchte, diskutiere ich das jetzt auch nicht weiter mit Dir..... Kleingedrucktes in Deinem Kaufvertrag hin oder her.
Ohne Rechtschutz würde ich es allerdings sein lassen.
Wie Andi sagt, auch am Arsch der Welt gilt:
1. Sofortige Schadensanzeige beim Kaufvertragspartner - reicht auch mündlich.
2. ADAC oder Fiat Camper Service. FiatCS fliegt einen unkompliziert vom nächsten Verkehrsflughafen heim wenn Reparatur nicht innerhalb 48Std möglich. Habe persönlich sehr gute Erfahrungen mit dem Fiat Camper Service.
3. Erster Reparaturversuch.
4. Zweiter Reparaturversuchen mit zusätzlicher Fristsetzung. Dauer der Frist und Verhältnismäßigkeit einer Kaufvertrags Rückabwicklung bereits an dieser Stelle mit Rechtsanwalt absprechen.
4. liegt aufgrund der Verhältnismäßigkeit die Chance zu Rückabwicklung vor diese Unmittelbar anzeigen.
5. an dieser Stelle hat in meinem Fall der Händler einer gütlichen Rücknahme des Fahrzeugs außergerichtlich zugestimmt und wir konnten uns auf eine neue Bestellung eines neuen Fahrzeuges einigen.
Danke für deine Antwort.
Ich will keine Diskussion zu dem Thema anzetteln.
Mir geht es hauptsächlich um Erfahrung und Informationen zu diesem Thema.
Mir ist auch schon klar, dass die sicherste Vorgehensweise ist, nur über den Verkäufer zu gehen.
Aber in manchen Situationen kann das auch mal schwierig sein.
PS:
Rechtsschutz habe ich seit ich motorisiert bin, seit mehr als 30 Jahren.
Hier noch ein Urteil was ich gefunden habe.
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/371263/
Aber auch Gerichte sind frei in Entscheidungen.
Zitat......dass die sicherste Vorgehensweise ist, nur über den Verkäufer zu gehen.
Aber in manchen Situationen kann das auch mal schwierig sein.
Nur über den Vertragshändler.....alle anderen sind außen vor. Beim Wohnmobil ist das ein wenig anders als beim normalen KFZ.
So, die erste Woche vom Urlaub ist rum, und mein Kawa steht immernoch in der Werkstatt. Fehler worde nicht gefunden, Sie warten auf Antwort von Fiat.
Kann das sein das es so lange dauert bist überhaupt etwas von Seiten Fiat passiert.
Meinen Urlaub kann ich wohl vergessen......
Hast du denn jetzt schon den Fiat Camper Service eingeschaltet? Der würde dann der Werkstatt schnelle Hilfestellung geben, man könnte auch sagen "Beine machen".
http://www.mopar.eu/camper/de/fiat-camper-assistance
Ich hoffe, das ist kein Troll...
Auch von mir der Tip: Camperservice!
Solange das in den normalen Fiat NFZ-Kanälen läuft, läufts italienisch.
Gruß,
Jürgen
Mich würde mal interessieren was die überhaupt machen in der Werkstatt ? Was wurde alles getauscht ? Das ist schon erschreckend dass ein vorhandener Fehler nicht lokalisiert werden kann....
...und meiner hat auch die Automatik :s2
...und meiner hat auch die Automatik :s2
Und? Läuft doch ... Mach Dich doch nicht selbst verrückt.
Meiner läuft nun auch schon seit Reparatur 4000 km ohne Problems
Ich habe jetzt 13000 auf der Uhr und bin da optimistisch schnell wo ist Holz :prost:
Ein wenig Humor muss man schon haben, wenn man bei Fiat die Automatik ordert.
Deshalb hatte ich sie auch bestellt.
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