:s7 hat davon schon mal einer was von sich gegeben habe bei der suche hier nichts gefunden:s6
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link1003061A.html
Das Wohnmobil/ der Wohnwagen steht auf dem eigenen Grundstück
In dem Fall wird keine gesonderte Gebühr fällig. Wird der Wohnwagen an einem anderen Ort stationär aufgestellt, ist er als eigene Wohneinheit zu zählen und damit anmelde- und gebührenpflichtig. Die gleiche Regelung gilt für Wohnmobile.
:confused:Wie lange ist den nun stationär???:confused:
ich stelle das Thema mal zur Diskussion:s7:s7:s10