hallo,
wollte meinen Fiedler Heckträger (56cm breit), wie im Gutachten "gefordert", beim TÜV eintragen lassen.
Ich war zwischenzeitlich bei zwei verschiedenen TÜV-Service Center zwecks Eintragung.
Beide Prüfer wollten nach Sichtung des Gutachtens das Hecktragesystem mit folgender Begründung nicht eintragen:
Das Hecktragesystem ist nicht eintragungspflichtig, da es ohne Werkzeug demontierbar ist und es sich deshalb/dabei um eine „Ladung“ handelt.
Bei einer „Ladung“ ist der Fahrzeughalter für die korrekte Montage, Einhaltung der Achslasten, Befestigung der „Ladung“ …. verantwortlich ist, aber eine Eintragung ist nicht erforderlich.
Weiterhin meinten die beiden Prüfer, wenn ich das Hecktragesystem unbedingt eingetragen haben möchte, ist dies grundsätzlich möglich, allerdings wären dafür diverse Nachweise (Wiegenachweise, Stellungnahme Citroen, Berechnungen,gelbe Seitenmarkierungsleuchten, da länger 6m, …) erforderlich sowie mit Kosten >200€für die Eintragung verbunden.
Wie sind da Eure Erfahrungen, habt Ihr den Heckträger eintragen lassen, musstet Ihr Nachweise bringen oder Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten?
Xaver