... Wohnmobil für die Berechnung der KFZ-Steuer braucht Wohnmobil ...
Hallo Hannes,
was willst Du uns damit sagen ...?
Für das Finanzamt ist Stehhöhe auch kein Kriterium (mehr). Die wollen nur eine fest verbaute Kochstelle, sowie den Wohnbereich größer als die Fahrerkabine. Ich hab ca. 4 Wochen nach der Umschreibung bei der Zulassungsstelle ein Schreiben vom Zoll zur neuen WoMo KFZ Steuer bekommen, zahle nun keine 185,00 jährlich als LKW mehr, sondern 230,00. Dafür hat sich die Versicherung von fast 900,00 auf knapp 300,00 gesenkt (für den Berliner Raum).
Gibt ja auch Experten, die das Kochfeld/Kochstelle wieder ausbauen, dies dem Finanzamt melden und so versuchen, die Erhöhung der KFZ Steuer zu umgehen. Da ich in diesem Jahr aufgrund meiner nebenberuflichen Selbständigkeit schon genug Ärger mit dem FA hatte, war mir das bisschen mehr Steuer ziemlich egal