Kratzer im Neufahrzeug

  • Hallo Gemeinde,


    im Rahmen des Kühlschranktausches bei Heinrich hat mich ein Monteur auf meine ungewöhnliche Designbeklebung angesprochen. Da ich das Fahrzeug in diesem Design vom Händler abgeholt habe, fiel es mir gar nicht auf. Der Monteur hatte einen Verdacht...kurzum haben wir die Beklebung entfernt und siehe da....es kam ein dicker Kratzer hervor. Ergo...wurde der Kratzer durch die Beklebung vertuscht. Ich sofort den Händler angerufen und er hat natürlich nichts zugegeben aber gesagt, dass er es in Ordnung bringt.
    Ich habe nun einen Kostenvoranschlag bei einem ortsansässigen Lackierbetrieb machen lassen und ihm den zugeschickt.
    Antwort: Das ist viel zu teuer, dass macht er billiger....wie seht ihr die Sachlage? Irgendwie stellt er sich quer...leider ist der Händler 240km weg von hier. Was steht mir rechtlich zu? Klar muss er es i.O. bringen....wie würdet ihr verfahren?


    VG

  • Gewährleistung ist Händlersache, und wenn er das selbst machen will, bleibt dir nichts anderes übrig.


    Allerdings muss er auch für den Aufwand das Fahrzeug zur Mängelbehebung zu ihm zu bringen aufkommen.


    https://www.kastenwagenforum.de/forum/posts/317734


    Allerdings, bei 240Km währen das hin und zurück gerade mal 150€ Fahrtkosten.


    Hängt jetzt davon ab wie freundlich du ihm das sagst, und wieviel billiger er das hinbringt.


    Aber Achtung, wie in dem Link im Link beschrieben.
    Erst abklären, dann fahren.
    Ansonsten gibt es keine Erstattung der Fahrtkosten.

    Grüße - Uwe


    2Win, Citroen, 2.2l, HDI 96, 3.5t, EZ 04/2015, Heavy Fahrwerk, Profondorot

    3 Mal editiert, zuletzt von Target0815 ()

  • Hallo Benaor,


    Danke habe den Beitrag gefunden. Bei mir war ja der Kratzer "zugeklebt"....das nennt man dann wohl Vertuschung. Warte jetzt schon seit zwei Wochen auf eine Antwort von ihm. Wenn ich das Fahrzeug zu ihm bringen muss, ist es zum einem eine Zeitfrage (bin selbstständig) und zum anderen habe ich kein Vertrauen mehr...wer sagt mir dass die Lackierarbeit ein Fachmann macht? Ist ein schwierige und besch.... Situation
    VG

  • Moin, physio
    wenn Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hast........, (und die sollte man wirklich haben, bei diiiiiiiesen "Verkehrsteilnehmern") würde ich einen Rechtsanwalt mit einem Schriftsatz beauftragen. Kost`Dich nichts und Du hast erstmal Deinen Anspruch frist- und formgerecht angemeldet.
    b.t.w.
    Ich finde es schon reichlich in der Nähe von --strafrechtlich relevanter --"vorsätzlicher Täuschung" was Dein Händler hier mit Dir gemacht hat.
    Gud gohn Helvi

    ehemals: CI Autohome MK III, Hymer B534, Hymer BC 595, Hymer B504 CL, Knaus Boxstar 550U
    "Wir haben zwei Leben. Das 2. Leben beginnt, wenn wir erkennen, dass wir nur eins haben." (Konfuzius)

  • Thema Nachlackierung:


    Das Ergebnis ist nicht immer optimal, dabei kommt es auf die Kenntnisse und Fertigkeiten des Lackierers an. Handelt es sich um einen Uni - oder Metallic Lack. Wie tief ist der Kratzer und an welcher Stelle befindet er sich.


    Normalerweise hat der Händler das Recht zur Nachbesserung. Wobei es sich eigentlich um eine arglistige Täuschung handelt. Das würde ich dem Händler auf die Nase binden, einen fähigen Lackierer suchen und die Rechnung zum Händler schicken.


    Schon beeindruckend, was sich manche Händler erlauben.

    "Man muß oft etwas Tolles unternehmen, um nur wieder eine Zeitlang leben zu können."


    Johann Wolfgang von Goethe



    Einmal editiert, zuletzt von Rüpel ()

  • ... eigentlich hat der Händler bzw. dessen Lieferant doch schon einmal durch das Überkleben nachgebessert.
    Unbedingt Beweise sichern, also die abgezogene Folie aufhgeben und eventuelle Klebespuren fotografieren (lassen).
    Viel Glück

  • Hallo 8tung,


    leider gibt es nichts positives zu berichten....der Händler stellt sich quer (Kostenvoranschlag zu teuer). Und deswegen nochmal die Frage in die Runde...
    leider bin ich rechtlich nicht sehr bewandert. Und dieses Wissen scheint mir hier sehr wichtig zu sein (leider). Dieser Fall grenzt schon an arglistiger Täuschung und wäre dann fast strafrechtlich relevant...nur bin ich in der Beweißpflicht.Ich habe zwar die Bilder und die Aussage des Monteur von Heinrich...nur leider kann ich nicht belegen, wann und wo der Kratzerentstanden ist. Ich werde morgen die Bilder dazu hochladen.
    VG

  • Moin Dirk,
    .....nun mal ganz in Ruhe und im Ernst !
    Also, wenn das mein Auto wäre:
    Ich würde sofort einen Rechtsanwalt einschalten (Wird wohl nicht ohne + ohne Sachverständigen gehen, wenn der Händler sich querstellt.) Wenn Du nicht rechtschutzversichert bist und Bedenken hast auf den Kosten sitzen zu bleiben, dann vorher als Versuch zur gütlichen Einigung:
    1.Beweissicherung: Fotos von allem was noch verfügbar ist,
    2. Protokoll der Aussage des Technikers, sowie Name + Anschrift, der dich darauf aufmerksam gemacht hat, -möglichst unterschreiben lassen.
    3. Dann einen Brief an den Verkäufer: Sachlich + ausführlich die Tatsachen schildern, Hinweis auf vorhandenen Zeugen, Ausdrücklich: "Hiermit melde ich Schadenersatzansprüche in noch unbekannter Höhe an!"
    "Zur Stellungnahme setze ich Ihnen eine Ausschluß-Frist (14 -21 Tage) bis zum.........."
    Läßt der Verkäufer die Frist verstreichen, bleibt Dir nur der Rechtsweg oder Du findest Dich mit dem Kratzer ab.
    Gud gohn Helvi

    ehemals: CI Autohome MK III, Hymer B534, Hymer BC 595, Hymer B504 CL, Knaus Boxstar 550U
    "Wir haben zwei Leben. Das 2. Leben beginnt, wenn wir erkennen, dass wir nur eins haben." (Konfuzius)

  • Hallo zusammen,


    @Peggy+Al: Das hat keinen Nachgeschmack....da ich nach dem ersten Post abgewartet habe und eigentlich ein sehr friedlicher Zeitgenosse bin. Leider ist es anders gekommen wie ich gehofft hatte. Sorry


    Helvi: Vielen Dank für die Ratschläge!!! Die gütliche Einigung wäre mein Ziel.


    Hier die Bilder....[attach]53077.vB[/ATTACH][attach]53078.vB[/ATTACH]

  • Das ist aber einmal linke und einmal rechte Fahrzeugseite und nicht vorher nachher bzw. mit und ohne Klebedekor.


    Ich denke mal das das vorher Foto nicht existiert, aber anhand der anderen Seite kann man sehen wie es war. Außerdem kann man ja noch Kleberreste erkennen.


    Stimmts???


    HaJo


    von Quibby sein Tablet

  • Ich würde nicht von einer eindeutigen Rechtslage ausgehen. Fahrzeug wurde mit Aufkleber gekauft - ist Kratzerfreiheit unter Aufklebern eine zugesicherte Eigenschaft - Kratzer ist möglicherweise nur "Schönheitsfehler" - Kratzer ist bei Aufkleberentfernung entstanden - usw.

  • Hallo zusammen,


    ich habe als Zeugen den Mitarbeiter von Heinrich...in Kombination mit den Fotos dürfte die Rechtslage hier klarer werden lassen.
    Die Bilder stellen die rechte und linke Seite dar....soll zeigen, dass der Verursacher durch das bekleben der rechten Seite den Fehler durch die gleiche Klebeposition wie links vertuschen wollte.
    Und Leute, mir geht es hier nicht um Korintenkackerei sondern um die Tatsache, dass ich ein Fahrzeug im Wert von über 50.000.- € gekauft habe und dieses Fahrzeug einen vertuschten Kratzer hat. Und genau den will ich einfach weg haben!


    VG

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