Ganzjahresreifen (M&S)-Verbot für Italien vom 15.05. - 14.10.

  • Hallo Herbert. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt kann ich meinen Urlaub planen.
    Ich habe gerade noch an den ADAC ein E-Mail gesendet, mit der bitte um juristische 'Auskunft.
    LG Jens

  • Die Info habe ich wie gesagt vom Kundenservice von Michelin Tel. 0800 - 0111180. Nachdem ich der Dame sagte, dass es um Michelin Agilis geht wusste sie sofort Bescheid, ich war also scheinbar nicht der erste, der sie damit nervt. :s1 Aber ich habe gerade noch eine Seite von Vergölst gefunden, die das bestätigt.
    http://blog.vergoelst.de/2014/…-also-im-sommer-verboten/
    LG Herbert


    Hallo Herbert danke für den Link
    dem Kommentar von MG unter der Vergölst Seite ist nichts hinzuzufügen


    Sicherlich ist es fachlich nachvollziehbar, dass man dem Geschwindigkeitsindex der Reifen auch seitens des Gesetzgebers Aufmerksamkeit schenkt. Warum man allerdings mit Ganzjahresreifen, die mit bis zu 210 oder 240 km/h (V/W) zugelassen sind, in einem Land nicht fahren darf, in dem 130 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten, kann man niemandem sinnvoll erklären. Was auch immer die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist. Denn ab Mitte Oktober geht es ja plötzlich doch wieder….


    Auch der Empfehlung des ADAC ist nichts hinzuzufügen, entweder wechseln oder meiden


    Empfehlung des ADAC
    Deutsche Urlauber, die in den Sommermonaten mit Winterreifen in Italien unterwegs sein wollen, sollten vor Fahrtantritt den Reifenindex mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abgleichen. Wenn nötig, sollten die Reifen gewechselt werden, um die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen.

    [COLOR="#0000CD"]viele Grüße aus Franken
    Yocash
    [/COLOR]
    [COLOR="#FF8C00"](der mit dem Ernie!)[/COLOR]


    Einmal editiert, zuletzt von Yocash ()

  • Hallo Herbert. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt kann ich meinen Urlaub planen.
    Ich habe gerade noch an den ADAC ein E-Mail gesendet, mit der bitte um juristische 'Auskunft.
    LG Jens


    ...so weit ist es jetzt gekommen, für die Urlaubsplanung erst mal juristischen Rat einzuholen, armes Deutschland...

    ...viele Grüsse Emanuel ;)


    [SIGPIC][/SIGPIC]

    ( 0 \_|_/ 0 )


    ...manche Antworten sind zwar nicht nützlich, aber dafür auch weniger schädlich, als manche nützlichen…

  • Empfehlung des ADAC
    Deutsche Urlauber, die in den Sommermonaten mit Winterreifen in Italien unterwegs sein wollen, sollten vor Fahrtantritt den Reifenindex mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abgleichen. Wenn nötig, sollten die Reifen gewechselt werden, um die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen.


    Ja und mit welchen denn nun? Mit der unter Punkt T (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) oder denen unter 15.1 und 15.2 (u.a. Geschwindigkeitsindex). Wie schon mal geschrieben, da sind sich die verschiedenen Automobilclubs uneinig.


    Und es ist nicht ein armes Deutschland, sondern ein armes Italien.

  • ...so weit ist es jetzt gekommen, für die Urlaubsplanung erst mal juristischen Rat einzuholen, armes Deutschland...


    Ja, absolut irre.


    Diese Obrigkeitshörigkeit, dieser vorauseilende Gehorsam. In jeder Lebenssituation die Angst im Nacken, etwas Gesetzwidriges zu tun, für etwas haftbar gemacht zu werden. Und das hier konkret wegen so einem Käse.


    Es gibt Statistiken, die belegen, dass die deutschen Rentner im Durchschnitt kränker sind, als die Rentner im vergleichbaren Rest Europas.
    Man braucht sich darüber nicht zu wundern.


    Mit fassungslosen Grüßen

  • ...der Deutsche stirbt nicht an Altersschwäche und Krankheit, sondern an Angst, was zu tun, er sich nicht allein zu entscheiden wagt...



    Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD

    ...viele Grüsse Emanuel ;)


    [SIGPIC][/SIGPIC]

    ( 0 \_|_/ 0 )


    ...manche Antworten sind zwar nicht nützlich, aber dafür auch weniger schädlich, als manche nützlichen…

  • Ja, absolut irre.


    Diese Obrigkeitshörigkeit, dieser vorauseilende Gehorsam. In jeder Lebenssituation die Angst im Nacken, etwas Gesetzwidriges zu tun, für etwas haftbar gemacht zu werden. Und das hier konkret wegen so einem Käse.


    Jetzt driftet es aber ab - was hat das denn mit "Obrigkeitshörigkeit" zu tun, wenn man Ärger mit der ital. Polizei wegen dieser blöden Reifengeschichte vermeiden will?


    Gruß
    Thomas

  • Im Oktober kann es am Brenner oder am Gotthardt schon Schnee geben. Wenn Du da aus Italien kommend gesetzeskonform (bis zur Grenze) mit Sommerrädern unterwegs bist und Du oder ein anderer gerät ins Rutschen, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wegen Deiner Sommerräder. Vom Ärger mit der Schweizer oder österr. Polizei gar nicht zu reden.
    Also unbedingt 8fach bereift unterwegs sein. Vielleicht kann man die Räder an der Grenze einlagern.
    Wenn schon Problemhuberei, dann richtig und ALLES einkalkulieren.


    Dieses Leben ist eines der schwersten.

  • Ich habe soeben mit dem Kundenservice von Michelin telefoniert, weil ich auch davon betroffen bin (Michelin Agilis). Die freundliche Dame sagte mir, dass diese Regelung aufgehoben wurde.
    :s10


    Gibts das auch schriftlich und verbindlich?
    Mir wurde dort nur gesagt, man wird sich die Sache anshen, was zu tun ist.
    Auch mein Haendler war inzwischen bei Knaus, die wissen inzwischen Bescheid, wahrscheinlich werden sie die Q Reifen in die COC hineinbringen, aber gegessen ist das noch alles nicht.
    Ich werde dranbleiben....

  • Die Info habe ich wie gesagt vom Kundenservice von Michelin Tel. 0800 - 0111180. Nachdem ich der Dame sagte, dass es um Michelin Agilis geht wusste sie sofort Bescheid, ich war also scheinbar nicht der erste, der sie damit nervt. :s1 Aber ich habe gerade noch eine Seite von Vergölst gefunden, die das bestätigt.
    http://blog.vergoelst.de/2014/…-also-im-sommer-verboten/


    LG Herbert


    Also für mich ist das etwas widersprüchlich, in dem Link steht
    Nach unseren Recherchen (und auch Rücksprachen mit italienischen Stellen) hat nun das italienische Transportministerium mit Rundschreiben Nummer 1049 (das uns leider nicht vorliegt, geschweige denn in einer autorisierten Übersetzung) diese Sonderregelung für Winter- und Ganzjahresreifen für den Zeitraum 15. Mai bis 14. Oktober, also für den Sommer, außer Kraft gesetzt



    Dort steht:
    Keine Ausnahmeregelung in den Sommermonaten


    Knaus hat mir inzwischen geschrieben, daß sie wegen meiner Anfrage mit Fiat konferieren und es noch ein bischen dauern wird.


    Bei mir S in den COC Papieren eingetragen, Q (Aglilis) geliefert. Ich sehe nicht ein 1 Jahr alte Reifen deswegen auf mein Kosten zu tauschen, ausserdem hat mir ja Knaus bestätigt, dass ich die zulässigen Reifentypen in meinen COC Papieren finde, also nur S steht drinnen, somit hab ich einen Mangel geltend gemacht.
    Mal sehen.
    Werde morgen auch wieder bei meinem Kontakt in Karlsruhe (Michelin) anrufen, obs dort was Neues gibt, wenn die mir erzählen, sowie es Herbert erzählt wurde, dass das aufgehoben wurde, dann werde ich um schriftliche Übermittlung ersuchen
    Bin gespannt

  • Hallo


    Bin gerade 10 Tage in Italien rumgefahren, niemand hat sich für meine Reifen interessiert (ich habe Speedindex Q in den Papieren und auf den Reifen).



    Viele Grüße aus München
    Thomas
    Gesendet vom iPad mit Tapatalk

  • Hi Sigmund,


    das ist jetzt aber echt blöd ! 18'' ORC-Felgen sind in Italien von April bis ?? (muss ich nochmal nachlesen) grundsätzlich verboten. ;)


    OK, war nur Spass


    Aber eigentlich ist das Problem doch ganz einfach dazustellen : Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen identisch mit dem in den Papieren = tutto molto bebe, Geschwindigkeitsindex auf den Reifen nicht identisch mit dem in den Papieren = grande problema.
    Ist in Deutschland übrigens grundsätzlich auch so (bis auf die Ausnahmen mit den M+S-Reifen, die es in Italien -zumindest im Sommer- nicht gibt).


    Gruß
    Lutz

  • So wieder mal was Neues
    heute kam eine Antwort von Knaus:


    S.g.xxxx
    gerade hatte ich ein Telefonat mit Herrn xxx von der Fa. Fiat bezüglich der Reifen von unserem Kunden Herrn xxxx.

    Nun möchte ich Ihnen folgendes zu dem Sachverhalt mitteilen.

    Die Regelung zu den M+S Reifen in Italien ist laut Herrn xxx bereits seit 1995 in Kraft. Italien hat den Zeitraum dieser Regelung lediglich verlängert. Auch handelt es sich bei M+S Reifen nicht um Winterreifen, sondern um Ganzjahresreifen, welche z. B. bei uns in Deutschland nicht als Winterreifen angesehen werden.

    Bei der montierten Reifen an dem Fahrzeug von Herr xxxxx handelt es sich um 215 70 15 C 109Q Reifen. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Weinsberg CaraBus liegt bei 140 km/h. Da der Reifen 215 70 15 C 109Q (maximale Höchstgeschwindigkeit 160 km/h) die gleiche Größe und den gleichen Lastindex wie der Reifen 215 70 15 C 109S (maximale Höchstgeschwindigkeit 180 km/h) hat, stellen die montierten Reifen kein Problem dar. Da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h unter den maximalen Höchstgeschwindigkeiten liegt, erfüllt der montierte Reifen 215 70 15 C 109Q alle erforderlichen Merkmale.

    Aus diesen Gründen können wir hier, seitens der Knaus Tabbert GmbH, einem Mangel nicht zustimmen.


    Was habe ich daraus gelernt:
    Knaus meint M+S Reifen sind vor dem Gesetz keine Winterreifen
    Knaus und Fiat ist diese Regelung schon lange bekannt.
    Knaus meint, wenn die HzG im Typenschein eingetragen ist, reicht das, auch wenn der Geschwindigkeitsindex in den COC Papieren was anders sagen.


    Meine Ansicht
    ich habe dieses Fahrzeug in Österreich gekauft und es gilt österreichisches Recht
    Im KFG §102 gibts es nur Sommer und Winterreifen, daher ist ein M+S gekennzeichneter Reifen ein Winterreifen - ist ja auch logisch, weil solange er mindestens 4mm hat darf ich auch bei Winterreifenpflicht fahren - Ganzjahresreifen sind dem Gesetz nicht bekannt
    Daher ein gravierender Mangel, insbesondere deswegen, weil Womos aufgrund Ihrer Beschaffenheit und Nutzungsverhalten mehrheitlich im Sommer genutzt werden, Italien ist Ferienland #1 der Österreicher


    Was ich machen werde/gemacht habe
    Rechtsfreundliche Vertretung des ÖAMTC besuchen, telefonisch vorab schon einiges geklärt, was eindeutig zu meinen Gunsten spricht.
    Konsumentenschutz einschalten
    Medien sensibilisieren
    Michelin als Erzeuger in Karlsruhe anrufen, und mir schriftlich verbindlich die Definition des Herstellers übermitteln lassen.


    Es bleibt immer spannender.....

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