Beiträge von ThomasPr


    Hallo


    Der Punkt Höchstgeschwindigkeit ist zumindest für Deutschalnd nicht richtig, sofern Wohnmobil eingetragen ist, darfst Du 100 km/h (nicht 80) fahren. Aber andere Ge- und Verbote für LKW muss Du einhalten, u.a. Überholverbot.


    Hinsichtlich Maut: für Österreich korrekt, Du brauchst die GO-Box. Meine Erfahrung (Wohnmobil mit 4,25 t) in Italien und Frankreich: Einstufung wie Wohnmobil unter 3,5 t, das ist zwar ohne Gewähr, aber meine Erfahrung, z.B. gerade über 4.500 km in Frankreich mit vielen kleineren Autobahn Abschniten.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo Alex


    Ich kann Deinen Unmut ja verstehen, aber ich würde nicht die rechtliche Konfrontation suchen. Ich würde versuchen über den TÜV (gibt es sowas bei Euch auch?) die Papiere zu ändern. Die Reifen sind sicher die Wohnmobile eine gute Wahl und es gibt sie leider nur in der Q Version.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Und wenn Du auf die Internetseite von Michelin schaust, stellst Du fest, dass Michelin den Reifen als Sommerreifen deklariert, trotz M+S Zeichen. So eindeutig ist die Sache m.E. nicht. Außerdem erfüllen Fahrzeug und Reifen nach meinem Wissen die österreichischen Bestimmungen, sind die italienischen Vertragsbestandteil??? Kein Hersteller wird sein Fahrzeug ausliefern, dass die Vorschriften aller Länder erfüllt werden.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo


    Hier ein Zitat aus dem Promobil Forum


    "Hier der Originaltext, wie ich ihn im Wohnmobil Forum Schweiz gefunden habe:
    "Il ministero dei Trasporti, con la circolare numero 1049 del 17 gennaio 2014, lo ha chiarito:
    Chi monta pneumatici di tipo M+S, con codice di velocità inferiore a quanto indicato in carta di circolazione, può viaggiare dal 15 ottobre al 15 maggio. Pertanto viene concesso un mese, prima e dopo la vigenza delle ordinanze, per effettuare il rimontaggio dei pneumatici di tipo estivo, ovvero con caratteristiche prestazionali di serie. Di conseguenza, a partire dal 16 maggio e sino al 14 ottobre, non è consentita la circolazione con pneumatici M+S con codici di velocità inferiori a quelli riportati in carta di circolazione: l’infrazione di riferimento comporta una multa di 419 euro, il ritiro della carta di circolazione e l’invio in revisione del veicolo."


    Und hier die sinngemässe Übersetzung:
    Das Ministerium für Verkehr, verfügt mit Zirkular Nr. 1049 vom 17. Januar 2014: Reifen vom M+S-Typ, mit einer Geschwindigkeit niedriger als in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist, können nur vom 15. Oktober bis 15. Mai verwendet werden.
    Einen Monat vor und nach der Nutzungsfrist gilt eine Übergangsfrist für die Montage von Sommerreifen bzw. Reifen mit den geforderten Leistungsmerkmalen gemäss Zulassungsbescheinigung.
    Folglich ist es vom 16. Mai bis zum 14. Oktober nicht erlaubt, Fahrzeuge mit M+S-Reifen mit Geschwindigkeitsklassen niedriger als in der Zulassungsbescheinigung angegeben in den Verkehr zu bringen und wird bestraft. "


    Ich lese daraus, wenn Index in den Papieren und auf den Reifen übereinstimmen gibt es kein Problem (ich habe sowohl in den Papieren als auch auf den Reifen Index, allerdings kein Kästen sondern schweres Wohnmobil). Ich lese da auch nicht heraus, dass bestimmte Indizes angesprochen sind, geschweige denn. Verboten sind.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    PS: ich habe den Beitrag weiter oben schon mal eingestellt, sorry. Dort habe ich auch die Stellungnahme der Polizei von Sterzing dargestellt (Post 7)
    Außerdem habe ich in Post 44 eine offizielle Seite aus Südtirol (in deutscher Sprache) eingestellt.

    Stimmt, das habe ich zwischenzeitlich auch gelesen, in meinen Papieren ist der Geschwindigkeitsindex Q eingetragen, damit sollte es nach meiner Meinung kein Problem sein: Reifenindex nicht niedriger als in den Papieren.


    Ansonsten hilft nur darauf zu bestehen, dass Agilis Camping Sommerreifen ist.


    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo


    Ich habe nochmals die ADAC Mitteilung im Original nachgesehen


    "Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter (F-P). In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt (R-ZR) oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Der Geschwindigkeitsindex ist Teil der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung (z. B. 225/55 R17 H). Am letzten Buchstaben lässt sich der Geschwindigkeitsindex ablesen. Detaillierte Informationen zum Geschwindigkeitsindex und seiner Interpretation finden sich auf den ADAC Internetseiten (Rubrik: Info, Test & Rat, Stichwort "Reifen" und "Speed-Index").


    Die Winterreifen-Bestimmungen gelten auch für ausländische Autofahrer. Wer diese ignoriert, riskiert eine Geldbuße von 419 Euro bis 1.682 Euro.


    Übrigens: Nach Einschätzung der ADAC-Juristen fallen auch Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung mit dem Index Q und niedriger unter diese neue Bestimmung. Betroffen wären davon neben Klein-Pkw vor allem auch Wohnmobile und Geländewagen."


    Die Einbeziehung von Ganzjahresreifen ist offensichtlich eine Interpretation des ADAC.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Deshalb nehme ich die beiden Infos von Michelin mit, eine Seite auch auf Italienisch.


    Aber Du hast schon Recht, wichtig ist die Beurteilung vor Ort. Allerdings fahre ich seit 15 Jahren jedes Jahr 4 bis 5 mal mit dem Wohnmobil nach Italien, für meine Reifen hat sich noch nie jemand interessiert.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo
    In der Tat wäre eine allgemeinverständliche Information sinnvoll. Aber auch in Deim ÖAMTC Link heißt es
    "Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex "Q" (160 km/h) oder niedriger generell verboten."
    Von Sommerreifen ist da nicht die Rede, man hätte das aber sicher klarer formieren können.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo


    Hier aus dem Promobil Forum der Originaltext einschl. Der Übersetzung eines Schweizer Kollegen, der des Italienischen mächtig ist


    "Hier der Originaltext, wie ich ihn im Wohnmobil Forum Schweiz gefunden habe:


    "Il ministero dei Trasporti, con la circolare numero 1049 del 17 gennaio 2014, lo ha chiarito:


    Chi monta pneumatici di tipo M+S, con codice di velocità inferiore a quanto indicato in carta di circolazione, può viaggiare dal 15 ottobre al 15 maggio. Pertanto viene concesso un mese, prima e dopo la vigenza delle ordinanze, per effettuare il rimontaggio dei pneumatici di tipo estivo, ovvero con caratteristiche prestazionali di serie. Di conseguenza, a partire dal 16 maggio e sino al 14 ottobre, non è consentita la circolazione con pneumatici M+S con codici di velocità inferiori a quelli riportati in carta di circolazione: l’infrazione di riferimento comporta una multa di 419 euro, il ritiro della carta di circolazione e l’invio in revisione del veicolo."




    Und hier die sinngemässe Übersetzung:


    Das Ministerium für Verkehr, verfügt mit Zirkular Nr. 1049 vom 17. Januar 2014: Reifen vom M+S-Typ, mit einer Geschwindigkeit niedriger als in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist, können nur vom 15. Oktober bis 15. Mai verwendet werden.


    Einen Monat vor und nach der Nutzungsfrist gilt eine Übergangsfrist für die Montage von Sommerreifen bzw. Reifen mit den geforderten Leistungsmerkmalen gemäss Zulassungsbescheinigung.


    Folglich ist es vom 16. Mai bis zum 14. Oktober nicht erlaubt, Fahrzeuge mit M+S-Reifen mit Geschwindigkeitsklassen niedriger als in der Zulassungsbescheinigung angegeben in den Verkehr zu bringen und wird bestraft. "


    Vom generellen Verbot bestimmter Geschwindigkeitsklassennsteht da nichts. Im Link vom ÖAMTC steht das Verbot für den Index Q nur für Winterreifen, der Agilis Camping ist aber ein Sommerreifen. Den Winterreifen gibt nicht mit Index Q, sondern mit R und T.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo
    Wenn man mein Zitat in Post 7 liest, steht eigentlich alles drin.
    Vereinfacht :
    Im Sommer darf ich nicht mit Winterreifen fahren, deren Geschwindigkeitsindex unter dem der im KFZ Schein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegt.
    Im Winter ist dies in Italien (und auch in Deutschland) erlaubt, in Deutschland muss dann im Sichtfeld ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht sein.


    @8tung
    Dazu gibt es die Herstellerbescheinigung, die ich unter Post 12 eingefügt habe. Vielleicht versuche ich die auch noch in Italienisch zu bekommen. Aber auch die deutsche enthält ein Symbol für Sommerreifen.


    Ich habe aber auch kein Problem, weil mein Vollintegrierter nur 140 km/h eingetragen hat.


    Viele Grüße aus München
    Thomas
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    Hallo


    Das ist nicht ganz korrekt, in diesem Zeitraum dürfen keine Winterreifen gefahren werden, bei denen der Geschwindigkeitsindex eine geringere Geschwindigkeit zulässt als in den Papieren eingetragen ist. Zitat aus einem anderen Forum (Duccatoforum):


    Zitat des Chef der Straßenpolizei in Sterzing, Peter Mock:
    Zitat:
    Es stimmt nicht, dass das Fahren mit Winterreifen ab 15. Mai grundsätzlich verboten ist. Diesbezüglich wurde in den vergangenen Wochen viel Verwirrung gestiftet. Im Winter darf man mit Winterreifen zirkulieren, die eine Stufe unter dem im Autobüchlein eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Diese Art von Winterreifen müssen tatsächlich bis 15. Mai abmontiert und mit Sommerreifen ausgetauscht werden, ansonsten drohen Geldstrafe, Einzug des
    Fahrzeugscheines und Pflichtrevision. Wer aber mit Winterreifen fährt, deren Geschwindigkeitsindex dem im Autobüchlein eingetragenen Index entspricht er darf nicht darunter liegen , kann mit diesen Winterreifen auch im Sommer fahren.
    Das bedeutet für AutofahrerInnen: Sie müssen/sollen selbst kontrollieren, welchen Typus Winterreifen sie montiert haben. Es genügt dann der Blick ins Autobüchlein, um zu eruieren, welchem Geschwindigkeitsindex die Reifen entsprechen müssen(ein Beispiel: das T steht für bis zu 190 km/h). Liegt der Wert unter dem im Fahrzeugschein angegeben Index, müssen die Reifen bis 15. Mai gewechselt werden.
    Wir dürfen im Winter z.B. mit Q-Reifen (Geschwindigkeitsindex) fahren und ein Schild "160" neben den Tacho kleben, obwohl in den Papieren "T" = 190, steht.
    Hier geht es darum, das wenn in den Papieren "T" steht auch T-Reifen aufgezogen sein müssen. Es dürfen keine Q-Reifen mit Schildchen montiert sein."
    Ende Zitat


    Ich hoffe, das hilft einigen weiter.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
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