bevor das hier noch jemand liest und daran glaubt.....
Was du da schreibst ist weder wahr in der Praxis noch ist deine Herleitung nach den Grundregeln der Logik sachrichtig.
Aussage 1: Die ASFINAG hat eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Maut in verschiedenen Klassen, welche sich nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht richten.
Aussage 2. Man wiegt dich und du bist zu schwer. Das kostet Strafe und das ist evtl. Fahren ohne Führerschein wenn du keinen C1E Schein hast. Dann ist es noch Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz. Und man wirft dir Mautprellerei vor. Du hast das "höchstzulässige Gesamtgewicht" überschritten.
Was kann man aus der Verknüpfung von Aussage 1 und 2 herleiten.. gar nix. Und so funktioniert die Interpretation von Gesetzestexten grundsätzlich nicht.
Das sit so an sich komplett falsch. Wenn ich mit einem Auto, dass ein zGG von 3.5 t mit 4 t herumfahre ist das nicht fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, weil das Auto selbst ja in die Kategorie (bis 3.5 t) fällt.
Es ist lediglich eine Überschreitung des zGG.
Und somit auch keine Mautprellung. Auch in Österreich nicht. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man das begründen will.
Gerade gelesen, dass das schon geklärt wurde. Dann sorry.