Alufelge Alutec Grip-T

  • Hallo Lesefreunde,
    ich habe mir ganz offiziell neue Räder von Alutec Grip-T (=Transporter) auf unseren Kastenwagen (Knaus Freeway BJ2015 3,5H) schrauben lassen. Ich habe auch keine weiteren Fragen zu diesem Thema, der Eintrag dient nur zur Information für jene, die ähnliche Absichten haben und sich auch "ein Bild" machen wollen. Weil ich unser Fahrzeug wohl in näherer Zukunft auflasten möchte mussten neue Räder her (Stichwort Tragfähigkeit). Gekauft habe ich Allwetterreifen 225/75R16 121 (zuvor war die Traglast 116 auf Stahlfelgen). Bei den Alufelgen bin ich auf die Grip-T aufmerksam geworden, diese wurden mir aber von Alutec selbst "verweigert", da sie keine Freigaben für Wohnmobile haben. Ich habe mir dann von deren Homepage das Gutachten 55101714 mit der ABE 50117 heruntergeladen und bin damit in der Hand zu unserer örtlichen GTÜ gegangen. Dieser hat mir dann erklärt, dass es bei Reifen/Felgenfreigaben oft über den TÜV laufen muss (..der hat da scheinbar ein Monopol drauf, ich bin bei diesem Thema selbst nicht so fit). Er hat aber auch gemeint, es gäbe auch "offene" Reisemobile, wo er die die ABE/EWG-Nummern aus dem Gutachten mit den Daten des Reisemobils abgleichen kann. Hat er also gemacht und bei unserem Kastenwagen auch zuordnen können.


    Darauf habe ich die Felgen und Reifen bestellt (über meinen Reifenhändler) und montieren lassen. Heute war ich nochmals bei der GTÜ und habe die Änderung auch ohne Probleme abgenommen bekommen. Gelegentlich kann ich das dann noch bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugunterlagen eintragen lassen. Also alles gut.


    Noch ein paar meiner Beweggründe (Optik ist ja immer Geschmackssache)
    - ich wollte keine Reifen wechseln (Sommer/Winter), daher Ganzjahresreifen und Alufelgen die winterfest sind
    - die Traglast der Felgen ist mit 1450kg sehr hoch (das Auflasten nach Rücksprache mit Goldschmitt damit problemlos möglich)
    - Felgen silberfarben haben uns optisch nicht so gefallen (z.B. Goldschmitt GSM4)
    - Diese Felgen sind mit ca. 130€ preisgünstig (auch silberfarben erhältlich)
    - Notfalls sollen Schneeketten montiert werden können (das ist möglich).
    - größere Felgen hätten uns etwas besser gefallen, aber dann wären die oben aufgeführten Möglichkeiten so nicht mehr möglich gewesen.


    Wenn dieser Beitrag für einige von euch nützlich ist, dann hat er sich schon gelohnt.
    Nun ein paar Bilder:


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    P.S. wenn jemand Interesse an meinen 8200km gelaufenen original Reifen/Felgensatz (130er Lochkreis ET68, Michelin Agilis 225/75 R16 116Q) hat, und diesen auch im südlichen Bayernländle abholen würde, einfach mal auf ebay-kleinanzeigen unter der PLZ 82380 suchen oder sich bei mir melden.


    Servus Bäda:s11

  • Nochmal nach gefragt: Eine ABE für Ducato/Jumper liegt doch den Felgen bei, oder nicht?


    ...ja liegt bei, bzw. der Reifenhändler duckt es aus. Alternativ kann man es ja selbst runterladen. Aber es ist eben NUR für das Grundfahrzeug (Ducato, Jumper.....) und NICHT für den Knaus, Pössl, Adria usw.!
    Daher VOR dem Kauf mit dem Gutachten zum TÜV, GTÜ usw. nachfragen ob er es einträgt!

  • Zitat

    Die Grundfahrzeug/Wohnmobil Diskussion ist laut meinem Anwalt nicht relevant, solange die Rad/Reifenkombination nicht überlastet wird und für das Grundfahrzeug zugelassen ist, reicht das mitführen der ABE.
    Den Gang zum TÜV spare ich mir.


    :s7.....laut meinem Anwalt


    Einfach mal ins Gutachten schauen......klick


    Zitat

    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen.

  • Hihi,is ja lustich .....


    Bei mir war ein/e ABE/ TÜV-Gutachten dabei.


    In diesem Wisch steht sinngemäß, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere nur erforderlich ist, wenn eine andere Reifengröße verwendet wird als Original.


    Aber ich hab ja nicht für Ducato/Jumper/Boxer eingekauft .... ;)



    Somit meinte mein lieber GTÜ-Prüfer: Felgengröße gleich - Reifengröße gleich - Pack den Zettel wieder ein und gute Fahrt.

  • So ist es auch, der Pössl ist immer noch ein Citroen Jumper und darauf bezieht sich die ABE.
    Citroen steht in den Papieren und Jumper auf der Heckklappe. Das Gerümpel im Innenraum sieht mein rechtsberatender Bekannter als, in dieser Sache, uninteressant an.
    Mein Reifendealer hatte heute morgen den TÜVer da und der ist ebenfalls der Überzeugung, dass keine Eintragung notwendig ist.
    Mir reichen diese Informationen.

  • Man nehme die ABE und lese Seite 2 Abs.3 .....


    Zitat

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.


    Eintragung zu deutsch in der Zulassungsbescheinigung I (alt KFZ Schein) nicht notwendig


    Nun lese man den Absatz davor......


    Zitat

    Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1-8 des
    Gutachtens
    genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
    aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


    Zu deutsch man nehme das oben verlinkte Gutachten (das sind die Anlagen 1-8 ) suche sich sein Fahrzeug (und zwar das Basisfahrzeug) und seine Reifenkombination raus und schaue nach ob bei den Bedingungen das Kürzel A01 steht.
    Steht das unter den Bedingung dann ab zum Tüv und dann kriegt man so einen netten Prüfbericht den man mitführen muss.


    Zitat

    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen
    .




    Wer (egal wer es ist) was anderes erzählt......ich spare mir jeden weiteren Kommentar.


    Unbestritten.....es gibt Radreifenkombinationen (Felgen Reifen Kombination) die keine Tüv Vorführungen benötigen. Das pauschal ich muss bei den Felgen nichts machen.....iss falsch!

  • Hallo Bäde,
    könntest du bitte ein Photo einstellen ? (von oben vom Kotflügel gesehen, VA und HA) ?
    Es geht mr dabei darum in wieweit die Reifen- Felgenkombination über die Kunststoffabdeckungen vorstehen.
    War heute mit ABE und Anlage 6 55101814 beim TÜV. Hat mich darauf hingewiesen das ggf. Abdeckungen zusätzlich
    angebracht werden müssten, sollte die Lauffläche der Reifen zu weit überstehen.


    Vielen Dank aus dem Starnberger Landkreis, Pit.

  • ....kann ich morgen gerne machen. Da tut sich aber wirklich nicht viel, auf jeder Seite ca. +2mm, mehr ist das nicht. Dem GTÜ-Mann in Polling/Oderding hat das gar nicht groß interessiert.
    Kannst es dir aber auch selbst anschauen, bist ja aus dem Nachbarlandkreis!?
    Gruß
    Bäda aus dem WM-Landkreis

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