Auflasten oder doch nicht?

  • Hallo,


    es wird immer wieder geschrieben, dass eine Überladung eines bis 3.5t zugelassenen Wohnmobiles gefährlich sei.


    Das kommt natürlich auf die Höhe der Überladung an! Man darf es nicht übertreiben.


    In erster Linie ist die 3.5t Grenze aber ein politisches und damit ein juristisches sowie versicherungstechnisches Problem. Die gleichen Fahrzeuge, die bei uns nur bis 3.5t beladen werden dürfen, fahren in anderen Länder völlig legal mit einer höheren Nutzlast. Von der dortigen fehlenden Kontrolle möchte ich hier nicht reden.


    Die 3.5t Grenze kam von den französischen und italienischen Führerscheinregelungen der Vergangenheit. Die konnten sich in der EU durchsetzen, weil sie das ewige Gemecker, "Warum dürfen die Deutschen bis 7.5t fahren und wir nicht!", nicht länger hören wollten. :D


    Sie hat mit der Technik der Fahrzeuge nichts zu tun und ist rein politisch motiviert. Sevel / Stellantis dominiert den afrikanischen Markt und muss dort nur mit den Chinesen und dem Mitsubishi Fuso aus Japan konkurrieren. Daher werden keine Fahrzeuge extra für europäische Führerscheinklassen gebaut! Das wäre zu teuer. Es werden nur unterschiedliche Aufkleber gedruckt!

    Gruß aus Münster
    Pössl Trenta 600, Solarpanel mit 200W, 100Ah LiFePO4 Akku , Alden Sat-Anlage, Türsicherung von Camperprotoct, Bearlock, Led Scheinwerfer zum Nachrüsten, UKW- und Kurzwellenfunk

  • Ich habe das gestern gemacht, ganz einfach weil ich da keinerlei Diskussionen möchte.


    zu Info: Antrag am 28.12.2023 gemailt, heute am 15.01.2023 das Schreiben erhalten
    "Die Registrierung des Fahrzeuges [...] als nicht mautpflichtig, wurde bis zum 31.01.2026 durchgeführt."

    2020: 4x4 Sprinter mit GFK-Kabine Selbstausbau
    2015-2020 Pössl Vario 545 (2015) | Comfortmatic | 400Wp Solar | Wechselrichter | 300Ah Winston LiFeYPO4

  • Wenn Du auf mein Anliegen verweist, kann ich nur um Geduld bitten….das gute Stück ist mit „unverbindlich LT April 2024“ im Zulauf….mit 3134Kg lt der Angabe aus Echzell…


    Sobald wir alles haben, wird erst „leer“ (nach StVZO §42 Absatz 3 / Masse im fahrfertigen Zustand = inkl 75Kg Fahrer, 90% Füllung Dieseltank, 30Liter Wasser als sog. Fahrbefüllung, 16Kg Gas (11Kg Füllung plus Flasche), 230V Anschlusskabel) und dann voll aufgerödelt gewogen.


    Danach werde ich gerne berichten.


    Vom 18.12.23 bis heuer ist schon ne Weile her und ich würde meinen Punkt gerne abschliessen (Gewicht / Messung)….jedoch hat sich das „voraussichtliche Lieferdatum“ von April auf Anfang Juli verschoben…



    …hab‘s nicht vergessen…. ;)


    Allen einen schönen Tag :)

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will. Rousseau

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