Reifenkombi 225/75/R16 auf Ducato Maxi 2013?

  • Hat jemand schon mal die o.g. Reifengröße eingetragen bekommen auf einem 2013er Ducato Maxi? Ich war heute beim TÜV, der meinte das es nicht so easy ist wegen der Tachoabweichung.
    Im Schein steht nur die Reifenfreigabe 215/75/16c. Ein CoC habe ich nicht, auf Einzelabnahme hab ich auch nicht so die Lust, weil auch teuer. Tachoabweichung würde ich schon hinbasteln, aber was gibt's ggf. noch für Stolperfallen, die ich nicht auf dem Schirm habe.

  • Moin Jörg,
    ich hab nen 6,36er Maxi aus Anfang 2015, im CoC sind unter Punkt 52. Remarks beide Grössen eingetragen, also 215/75R16C und 225/75R16CP auf 6Jx16 ET68
    Falls du Interesse an einer Kopie hast, gerne unter PN
    Die Tachoabweichung ist überhaupt kein Thema, ich fahre jetzt 255/60R18, ohne das eine Angleichung notwendig wäre.
    Gruss, der Gustl

    "Gustl": Adria Twin 640 SPX, Fiat Ducato heavy 3.0, 04/2015, ORC 255/60R18,
    2x150 Ah LiFePO4, 2500W WR, 70A Schaudt LB, böse Nespresso, Sat+TV, LPG Tank 50 L

  • Ich möchte wetten, dass der Kittelheini nur in der EG Zulassung deines Autos schauen müsste, um dir zu sagen, dass du, sofern Serienfelgen, gar nichts machen musst, weil diese Reifengröße eine Seriengröße ist. Ist bei allen Facelifts so und hab ich schon oft auch auf Vor Facelifts gesehen.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Also..... Habe mir von Knaus ein neues CoC zukommen lassen, dort sind (auch unter Pkt.52) die 225er bei Nutzung als Womo für zulässig befunden.
    Allerdings ist in meinem KFZ-Brief nur eine Einzelabnahme mit den 215er gemacht worden, keinen Verweis darauf, dass auch die 225er zulässig sind.
    Wenn man es gaaanz genau nimmt, müsste ich die 225er jetzt eintragen lassen. Meint jedenfalls der Tüv-Fuzzi.
    Generell zulässig ist die Größe damit aber auf jeden Fall.
    Danke für Eure Hilfe.

  • Ach, der TÜV... Von den im CoC vermerkten Reifengrößen wird generell nur eine Größe in die Zulassungbescheinigung übernommen. Die anderen sind trotzdem zulässig, ohne in der Zulassungsbescheinigung vermerkt zu sein.
    Anders sieht es mit Rad/Reifen-Kombinationen aus, die nachträglich per Gutachten abgenommen wurden, die müssen eingetragen sein.

  • die 225er bei Nutzung als Womo für zulässig befunden.


    Das schreibt Knaus so. Fiat sieht das anders.

    Wenn man es gaaanz genau nimmt, müsste ich die 225er jetzt eintragen lassen. Meint jedenfalls der Tüv-Fuzzi.


    Natürlich meint der das. Bringt ihm dann ja auch Umsatz.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!