(Quelle: blog.igus.de)
"Bei elektrischen Leitungen unterscheidet man zwischen dem Nennquerschnitt und dem geometrischen Querschnitt.
Der Nennquerschnitt einer Leitung ist als elektrisch wirksamer Querschnitt des Leiters bei 20° C definiert und in der DIN VDE 0298-4 festgehalten. Er gibt also vor, mit welcher Stromstärke die Ader belastet werden darf. Die Angabe erfolgt in mm².
Der geometrische Querschnitt einer Leitung beschreibt die tatsächlichen Abmessungen und wird ebenfalls in mm² angegeben. Die Fläche lässt sich mit der Formel A = π * r² berechnen.
Da beide Flächen sich auf unterschiedliche Angaben in Ihren Werten beziehen, nämlich einmal auf den Strom und einmal auf die physische Fläche, kann die Größe ein und derselben Ader differieren, weil es vom Leiterwerkstoff und dem Leitwert abhängt."
Ich kenne die Geschichte so, dass, als die Strombelastbarkeit von Leitungen definiert wurde (Anfang des 20. Jahrhunderts), quasi eine Verabredung getroffen wurde, die einem Querschnitt x eines Kupferleiters eine Strombelastbarkeit y zugeordnet hat.
Wann diese Werte in die Normen eingegangen sind, weiß ich nicht.
Seither ist technisch viel passiert und die Hersteller haben dafür gesorgt, dass in den Normen der s.g. Nennquerschnitt verwendet wird, der es ermöglicht mit weniger Materialeinsatz die Strombelastbarkeit zu realisieren.
Damit die Produkte vergleichbar bleiben, ist dieser elektrisch wirksame Querschnitt gut geeignet. Schließlich interessiert den Käufer nicht die Menge Kupfer, sondern was er damit realisieren kann.
Bitte die Verlegeart berücksichtigen!
Die Auswahl der Kabelschuhe sollte sehr sorgfältig erfolgen und hängt neben dem Querschnitt auch vom Aufbau des Leiters ab.
Also alles kein Betrug, sondern eine zulässige Produktgestaltung. Zumindest bei Markenherstellern.