Kfz-Steuer für Pickups

  • Für dei meisten hier vielleicht nicht interessant,
    betrifft Halter von Pickups z.B. mit Aufsetzkabine oder im Handwerk.
    Bisher wurden die Pickups, in deren Zulassungspapieren die Kategorie "LKW" stand, vom Zoll als Kfz-Steuerbehörde als PKW versteuert (und damit wesentlich teurer!), wenn die Ladefläche kleiner als die zum
    Personentransport zur Verfügung stehende Fläche war.
    Betraf also insbesondere die Pickups mit 2. vollständiger Sitzreihe wie auch die meisten Pickups mit Notsitzreihe hinter dem Fahrersitz.


    Dies ist nunmehr im Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert worden, maßgebend ist in Zukunft nur noch die Eintragung in den Zulassungspapieren:
    https://www.adac.de/rund-ums-f…erm=email&utm_content=kor

  • Der "Like" bezieht sich auf den informativen Inhalt.
    Ich beschäftigte mich vor Kastenkauf mit einem Pick Up, als Zugfahrzeug für einen Caravan.


    Danke für diese Information Toldi.:fingerh:


    LG Otti

  • Da hast du recht und es war nervig und aufwendig Helmut.
    Nur jetzt ist es wohl in Stein gemeißelt.


    Zitat:
    Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist diese Unsicherheit für die betroffenen Halter beseitigt worden, da nur noch die Eintragung in den Fahrzeugpapieren für die Besteuerung entscheidend ist.


    LG Otti

  • Unserer wird schon immer so besteuert, wie er als offener LKW besteuert werden muss. Nach der Nutzlast. Der wichtige Hinweis hier ist:

    GüBef b 3,5t


    Unser "Zoll" scheint sich an die Regeln zu halten. Auch vorher schon.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Das lag aber am Hersteller, wenn der die Teile mit Aufbauart BE für Pickup homologisiert, werden die auch als LKW versteuert. Viele, wie auch VW, nehmen aber Aufbauart BA, das ist steuerlich gesehen kein LKW! Dann konnte man wie schon geschrieben wurde vermessen lassen, oder wenn das nicht funktioniert auch umschlüsseln lassen auf BE bei einer Prüfgesellschaft. Ab der Eintragung in den Papieren ists dann auch steuerrechtlich wieder ein LKW.
    Das ist aber mit der neuen Regelung vom Tisch, es zählt jetzt für die Steuer nur noch die Zulassung als LKW, egal welche Aufbauart eingetragen ist.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • Keine Ahnung was das bedeutet, steht aber so in den Fahrzeug Papieren. :oops:


    BE steht einfach für Pickup mit Ladefläche von Fahrgastraum getrennt. BA steht zwar für Lkw, aber da meistens 5 Sitzplätze eingetragen sind, wird hier bei dieser Aufbauart eine überwiegende Nutzung zur Personenbeförderung unterstellt. Reine Nutzfahrzeuge als LKW bis 3,5t haben die Aufbauart N1 eingetragen.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • Heute den neuen Steuerbescheid für den Pickup bekommen, von 540€ runter auf 160€ für nächstes Jahr. Dank LKW Eintrag für meinen Doppelkabiener.:)
    Vor einem Jahr wurde ich noch trotz Wiederspruch und Sichtung der Bilder vom Fahrzeug und des KFZ Scheins raufgestuft.

    Gruß
    Bert
    Livingstone Duo Linea Bianco - L636 - 3,85 to - Ducato - 2.3 L - Automatic - 150 PS - Bj. 2017

  • Oh! Unser Pickup wurde bei der Einfuhr als LKW besteuert und nach der Erstzulassung als PKW! Einfuhrsteuer von LKW ist natürlich deutlich höher als die von PKW! Wählt weiter CDU! Die tun was fürs Volk!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!