2, einen öffentlichen Parkplatz mit mehreren Personen zu filmen, bedarf nicht der Zustimmung jeder dort befindlichen Person
Das Gefilmte zu veröffentlichen jedoch schon, und zwar egal ob die gefilmte Person gerade eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begeht.
Solange Du nur bluffst UND die "Täter" darauf hereinfallen - fein. Sie könnten Dir aber genauso gut das Handy wegnehmen und es zerstören, wobei sie dann sogar noch im Recht wären, weil sie eine Straftat (das Streamen bzw vorgebliche Streamen) verhindern mussten.
Unterm Strich ist es doch wesentlich einfacher den Vorfall einfach zur Anzeige zu bringen, wobei man dabei dann wiederum das Video als Beweismaterial vorlegen kann.