Unser Ducato wurde geschrottet :-(

  • Das wars dann: ein unaufmerksamer Autofahrer fährt uns voll in den Kasten.


    Obwohl uns keinerlei Schuld trifft müssen wir jetzt tief in die Tasche greifen: laut Gutachten betragen die Reparaturkosten mindestens 60t €. Der Restzeitwert wurde mit 40t € ermittelt - das bekommen wir von der gegnerischen Versicherung. Das Gleiche Fahrzeug in neu kommt uns auf 58t €.


    Das ist bitter, zumal der gehegte und gepflegte Ducato für uns so gut wie neuwertig war.


    Immerhin sind wir gesundheitlich wohlauf.....


    Hier ein Bericht mit Bildern: https://agenda2018.blog/2019/07/27/juli-2019-ausgebremst/

  • Ich würde über eine Reparatur nachdenken.
    Musss Versicherung bezahlen,kann sogar 20 % über den Restwert liegen.
    Ich hatte das voriges Jahr mit mein PKW gehabt.
    Der Schaden auch kurz unter den Restwert gewesen.
    Auch keine Schuld gehabt.
    Auf Autobahn im Stau gestanden,ein anderes Auto fährt mit hinten auf und schiebt mich auf das vordere auf.


    Ich würde mir ein Anwalt nehmen,der einen Gutachter beauftragt der genau sagt,was Reparatur kostet und Versicherung zahlen muss
    Anwalt und Gutachter zahlt Versicherung

    La Strada Avanti H / Fiat Ducato 88 KW,2,3 l/Klimaautomatik,G.Jahrreifen,DachklimaTruma Aventa Compact 1700,autom. SAT Megasat Caravanmann,Solar Büttner Black Line 180 Watt,Alphatronics TFT LED SL 19 DSB+TV,Kissmann Kompressor Kühlschrank,KB 100 ENI,Batterie+Solarcomputer,Truma Combi D,
    Goldschmidt 6zoll ZLF,Multimedia AL -CAR Easinav Drive,Truma CP Plus,Moll AGM Aufbau Batt.2x95 AH,
    Fahrradträger SMV-Bike Max,Remifront,SOG,Goldschmitt Route Comfort Evo Federbein VA.

  • Moin


    Seit froh, dass niemandem was passiert ist, ansonsten hättet Ihr jetzt ganz andere Sorgen.


    40.000 Euro für einen 2015er ist doch ok.


    Reparieren würde ich bei diesem heftigen Schaden nichts.


    Also entweder nen Gebrauchten kaufen oder Geld drauflegen für nen Neuen.


    Gruß
    Michael

  • Moin
    Auch von uns herzliches beileid und Glückwunsch das nichts schlimmeres passiert ist, alles andere lässt sich zum Glück ersetzen.
    Nehmt euch einen Anwalt.


    Gruß Olaf und Kirsten

    Ab 9/2019, Mooveo Van 63 EB " Kuddel"
    2,3 150PS, Eisengraummetallic, all in Paket,Ausstattung Prestige, 2te Aufbaubatterie, 2tes Solarpanel, MPPT, Wechselrichter, 230V Steckdosen.

  • Was soll der Anwalt erreichen?


    Weil du als Geschädigter (vor allem bei den Schadenssummen) den Anspruch darauf insbesondere deinen eigenen Gutachter hast und dich nicht nur auf die schadenssummenherabrechnende gegnerische Versicherung verlässt. Die Kosten für deinen Gutachter muss der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflicht übernehmen.



    Man hat schon Pferde vor der A.........

  • Immer ein Anwalt einschalten, spart ärger.
    Letztes Jahr hat ein schlafende an den Ampel mein Großroller kaputtgefahren 5.000€ Totalschaden, Anwalt eingeschaltet und 800 € mehr rausgeholt

    Pössl Vario 545, Citroen 2.2 HDI 130 PS, 3.5 T, All in, Winterpaket, MT Solar, MT Laderbooster, MT BC, Fan-tastic Vent, ab. AHK und Atera Strada DL

  • *autsch* - aber, um das Positive zu sehen, es ist ja "nur" Blechschaden, das kann man alles ersetzen...


    Alleine schon dem einen Foto nach zu urteilen, würde ich den Schaden auch nicht reparieren, sondern lieber das Auto verkaufen wie es ist.


    Beim Wiederbeschaffungswert wird es sicherlich noch "Diskussionen" eingeben, dann wünsche ich euch einen fähigen Anwalt (habe da leider auch schon ganz andere erlebt, die Kürzungen der Versicherung einfach durchgewunken haben, obwohl es einige anderslautende Urteile dazu gab...) - schließlich muss ein gleichwertiges Fahrzeug auch zu bekommen sein, was derzeit ja nicht sooo einfach ist...


    Sollte der Wagen auch als "normales" Fahrzeug bei Euch laufen, gibt es ja entsprechend Nutzungsausfall (falls ihr keinen Leihwagen braucht), wenn die Wiederbeschaffung lange genug dauert kommen es da ja auch "ein paar" Euro zusammen.


    Wie auch immer: Alles Gute!

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • Auf den ersten Blick sieht das gar nicht so wild aus, aber als ich den Knick in der A-Säule gesehen habe habe ich verstanden warum hier nicht repariert wird und auch nicht werden sollte. Wenn die A-Säule so einen Knick hat, dann ist i.d.R. auch der weitere Rahmen zumindest anständig verzogen, vielleicht sogar hier und dort gerissen - NO WAY!


    Das alllerallerwichtigste ist aber das keine Menschen ernsthaft verletzt wurden und es euch den Umständen entsprechend gut geht.

  • Das alllerallerwichtigste ist aber das keine Menschen ernsthaft verletzt wurden und es euch den Umständen entsprechend gut geht.



    Hallo Jürgen


    Den Ausführungen hier kann ich mich nur anschließen.
    Trotzdem ist es sehr bitter.:oops:


    Ich wüßte in diesem Moment gar nicht, ob der Unfallverursacher mit nur einer Platzwunde am Kopf davon gekommen wäre :rolleyes:


    Zu den faktischen Sachlichkeiten.
    Sicherlich gibt es die 130% Regelung, aber das Fahrzeug ist optisch und nach Angaben deiner Berechnung erheblich beschädigt.
    Eine Reparatur wäre für mich persönlich ausgeschlossen.


    Nach deinen Angaben übersteigen die Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert.


    Somit ist das ein Totalschaden
    Die Rechnung ist soweit richtig und im Schadensfall der Nicht-Reparatur immer eine finanzielle Belastung für den Geschädigten.


    Jetzt kommt die Gretchenfrage da ich auch nicht mit Allwissenheit bekleckert bin.


    Bei Abrechnung auf Totalschaden und der Erstattung der 40.000 Euro über gegnerische Versicherung .....wem gehört das Fahrzeug nach Leistungserbringung?


    Der Versicherung oder weiterhin dem geschädigten?


    Wer kann jetzt noch anspruchsmäßig den abgerechneten "Schrott" an einen Aufkäufer weiter verkaufen ?


    Minimiere ich nicht weiterhin die Eigenleistung zum Erwerb eines neuen Fahrzeuges nach Abrechnung und Verkauf des Unfallfahrzeuges, oder ist das Fahrzeug nach Totalschaden Regelung abgerechnet und das Fahrzeug "gehört" der gegnerischen Versicherung?


    Ich hatte vor vielen Jahren selbiges Erlebnis, kann mich aber nicht mehr erinnern und hab da irgendwas noch in meinen Gedanken.


    Und an dieser Stelle.....Schade um das schöne Fahrzeug, aber alles ist zu ersetzen.
    Außer das eigene Leben.


    "Kopf hoch" für dich und deine Frau.


    Liebe Grüße Otti

  • Ein weiteres Problem ist der Nutzungsausfall. Es gibt nichts, wenn es sich um ein reines Freizeitfahrzeug handelt, also das Wohnmobil nicht als Zweitwagen genutzt wird. Ich hab mit Anwalt fast ein Jahr lang haseliert und hätte bis zum BGH gehen müssen, damit ich eventuell was bekomme. Uns war einer 3 Wochen vor geplantem Urlaub reingefahren und die Reparatur dauerte aufgrund fehlender Teile länger.
    Da wir nichts gebucht hatten gab es nix.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Es gibt nichts, wenn es sich um ein reines Freizeitfahrzeug handelt, also das Wohnmobil nicht als Zweitwagen genutzt wird.


    Das ist korrekt, aber wie weise ich das nach das es auch privat als Zweitfahrzeug genutzt wird?
    So in meinem Fall.
    Welche Vorraussetzungen existieren dafür?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!