Guten Morgen,
vielleicht gibts ja hier unter uns ein paar Leute, die sich damit auskennen, mich interessiert da mal eine theoretische Frage und bitte keine Diskussion über das Thema was wäre wenn (Unfall, mit Hyperschall auf der Autobahn gegen einen Betonpfeiler oder soooo).
Mein Strada ist laut Zulassung ein Auto mit "bis zu 8 Sitzplätzen". Eingetragene hat er aber nur 4. Durch die Hecksitzgruppe hat er aber locker 8. Aber ja, er hat natürlich nur 4 Gurte. Ich denke aber, die Gurte sind gar nicht so das Problem:
§ 21
Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Sitzplätze sind ja genügend vorhanden...das würde ja bedeuten, man könnte mehr mitnehmen und die müssten sich nicht mal anschnallen?! Oder wogegen verstösst man dann und was bedeutet das?
Dazu habe ich auch einen interessanten Leitsatz der Gewerkschaft der Polizei gefunden:
"Bei Personenwagen ergibt sich die Beschränkung der Zulässigkeit der Mitnahme von Personen lediglich aus den Vorschriften über die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht sowie aus den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 StVO.
Soweit § 21 Abs. 1 StVO vorschreibt, dass in Kraftfahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als mit Sicherheitsgründen ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind, stellt ein Verstoß hiergegen keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 Abs. 1 Nr. 20 StVO)."
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/VDPBuch_Leitsaetze_StVO
Verstehe ich das richtig? Es ist zwar nicht okay aber ist auch keine Owi??? Und dank §21 müssen die dann auch nicht angeschnallt sein?
Verwirrend...
Ich habe es mal unter "Transport" eingestellt, ist ja im weitesten Sinne ein Transportproblem
LG Kay