wegen 1ner Sekunde NICHT-Anhalten Bußgeldbescheit von 98,50 Euro bekommen

  • Ist zwar nicht erfolgversprechender, spült aber tüchtig Gebühren in die Anwaltskasse. Sinnvoll höchstens, wenn ein Fahrverbot droht... allerhöchstens!


    Muss jeder für sich selbst abwägen, ich hab so in zwei strittigen Fällen schon jeweils Punkte abgewehrt. Einmal beim Blitzen falsch gemessen, und einmal wegen abgefahrener Reifen am Motorrad auf dem Weg zum Reifenwechsel.
    Das diskutierste mit den Polizisten vor Ort einfach nicht aus, das bringt nix. Aber ein Einspruch teilweise schon...

  • Es gibt auch bei der Verkehrspolizei einen Ermessensspielraum, wird auch oft genutzt. So war ich einmal aus Versehen in Frankreich in eine Straße eingefahren, auf der ich gar nicht mit dem Wohnmobil fahren durfte. Bin dann bis zu einem Punkt gefahren, wo ich anhalten konnte ohne zu behindern und dann erst einmal versucht heraus zu bekommen, wie ich wieder raus komme. Da kamen dann zwei, erst einmal unfreundliche Polizisten, hatten schon den Quittungsblock in der Hand. Zum Glück spricht meine Frau super französisch --- das Ergebnis war: wir bekamen eine Eskorte zu dem Stellplatz des Ortes mit Tipp wie man am besten zu Fuß in die Innenstadt kommt. :) Dort hing der Ermessensspielraum halt mit der französischen Sprache zusammen.


    Der Führerscheinprüfling fällt dafür durch.....


    Das wird er auch, wenn er mit 30 durch einen "Verkehrsberuhigten Bereich" fährt, mit dem Handy telefoniert oder auf einem Fahrradweg parkt. Alles dies nehmen sich aber unsere Ordnungshüter sogar im Dienst raus; und Sonderrechte hat die Polizei nur wenn sie diese auch durch Blaulicht und Signalhorn kenntlich macht.


    Aber generell gehe ich da mit, dass sich jeder selber darum zu kümmern hat, das man die Verkehrsregeln kennt und danach handelt


    Gruß Winfried

  • Hallo,
    also ich finde es ja sehr schön, dass das Thema auf diese Art dem Einen oder Anderen mal wieder oder überhaupt mal ins Bewusstsein gerufen wird. Wir sollten Karl danken und vielleicht einen „Spendentopf aufstellen“ um sein Leid zu lindern.




    Ach übrigens, habe ich schon erzählt, was mir neulich Schreckliches widerfahren ist, nur weil ich beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr vergessen hatte zu blinken ... obwohl es ja vorgeschrieben ist?


    Gruß
    Karsten

    Viele Grüße.
    Karsten

    2005 bis 2010 Pössl 2-WIN / 2010 bis 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 1 / seit Juli 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 2

  • Ach übrigens, habe ich schon erzählt, was mir neulich Schreckliches widerfahren ist


    Nein, hast Du nicht... ich denke auch, zu diesem Thema ist alles gesagt, nur vielleicht noch nicht von jedem...

    Gruß, Rudi
    __________________________________________________________________________________________________

    Knaus BoxStar Freeway 2.3 Bj 2015

  • Ich denke, um ALLE Verkehrsregeln zu kennen und sie dann auch noch genau zu befolgen, muss man schon eine sehr spezielle Lebenseinstellung haben. Manchmal ist es auch besser, wenn man nach Erfahrung handelt, als erst nach irgendwelchen Regeln zu suchen. Wenn man dann allerdings erwischt wird und dafür bezahlen muss: Pech gehabt!


    Ich bin 3 Mal als verantworlicher Beifahrer mit dem blauen "L" gefahren, ein Mal mit meiner Frau, das ist so lange her, dass es nicht mehr gilt.
    Dann mit meiner Tochter (L17), vor 16 Jahren und meinem Sohn (normales L ab 18 Jahre) vor 10 Jahren. Bei den Kindern habe ich den ganzen Stoff und die StVO durchgearbeitet, weil ich mich verantwortlich fühlte und ihnen das in der Theorie und in der Praxis exakt einbläuen wollte - die Schlamperein kommen dann von allein.
    Seitdem habe ich mich mit unserer StVO beschäftigt und kann durchaus sagen, dass es im BEreich Führerschein B und BE kaum etwas gibt, bei dem ich nicht sattelfest bin. Trotzdem müsste ich für die Führerscheinprüfung (bei uns mittels Computer und genormten Fragen https://www.oeamtc.at/fuehrerschein/oeamtc/index.php üben, weil die Fragen und die Bilder oft hundsgemein sind und bei einer falsch beantworteten Frage, die Zusatzfragen nicht mehr kommen, was Punkte kostet. Für das Bestehen braucht man 80%.

    Sonderrechte hat die Polizei nur wenn sie diese auch durch Blaulicht und Signalhorn kenntlich macht.


    Du verwechselst Sonderrechte mit Wegerechte, in Deutschland sind Wegerechte nur bei gleichzeitiger Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn (in Österreich genügt eines von beiden).


    Nebenbei: In Polen gibt es einen grünen Rechtspfeil, der die gleichen Eigenschaften hat wie der deutsche Blechpfeil. Fatal ist nur, dass es ein Leuchtpfeil ist und leicht zu verwechseln ist mit dem grünen Lichtzeichen, das in Deutschland und Österreich das freie Rechtsabbiegen erlaubt.


    WEil es angesprochen wurde: Erkundigen über die Verkehrsvorschriften im Ausland ist wichtig, [Werbung] der ÖAMTC hat unter https://www.oeamtc.at/laenderinfo/ eine recht gute Information über viele Bereiche des jeweiligen Landes, auch über besondere Verkehrsbestimmungen.

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Paragraphen § 35 (Sonderrecht) und § 38 (Wegerecht).



    Sonderrecht und Wegerecht sind zwei getrennte Paragraphen in der StVO.
    Diese beiden Paragraphen regeln die jeweilige Zuständigkeit und für welche Behörde was nutzbar definiert erlaubt ist.
    Diese Paragraphen regeln für den Anwender die in Anspruch genommenen Rechte, als aber auch die Pflichten des Fahrzeugführers.


    In der Kürze ganz profan dargestellt:


    Der Paragraph Sonderrecht (35) definiert wer es unter hoheitlicher Aufgabenerfüllung nutzen darf.


    Der Paragraph Wegerecht (38) definiert wie es unter hoheitlicher Aufgabenerfüllung genutzt werden darf.


    Einsatzzweck der Inanspruchnahme
    (Das Recht der Nutzung):


    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


    Es ordnet an:
    „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.


    Es ist unter diesem Paragraphen sogar verboten, nur mit Blaulicht ohne Tonfolge zum Einsatzort zu fahren.


    Anmerkung:
    Deshalb immer der Palaver (Lärmbelästigung) in der Stadt.


    Werden daher Wegerechte von Behörden zur Bewältigung hoheitlicher Aufgaben ohne die oben beschriebenen Kenntlichkeiten genutzt und es kommt zum Vorwurfsfall, dann verliert der Fahrzeugführer einer solchen Einsatzfahrt seine Argumente vor Gericht. Immer!
    Vor allen Dingen mit Todesfolgen.


    Und werden diese dann tatsächlich genutzt und es kommt zum Vorwurf, wird gerichtlich immer noch entschieden ob die Einsatzfahrt unter gebührender Rücksicht der öffentlichen Sicherheit statt gefunden hat.
    (z.b. mit 130 km/h durch die Stadt rasen)


    Wer Muse hat: >>> https://fwthwrd.wordpress.com/…/13/sonder-und-wegerecht/


    Otti


  • .. der norwegische Staat hat keine Volzugsrechte hier in DE, auch wenn das Inkasso-Büro aus London DICH 5x anschreibt und den "Preis" verzehnfacht Kar91

  • Moin


    Ganz einfach: Fehler gemacht, dafür geradestehen und zahlen.


    Ist mir natürlich auch schon passiert, habe mich auch tierisch geärgert, allerdings über mich selber.o_O


    Warum jemand nach so einem Fall keinen Respekt mehr vor der Polizei hat, kann ich nicht nachvollziehen. Sie waren im Recht und haben (zumindest in diesem Fall) einfach nur ihren Job gemacht.


    Gruß


    Michael

  • Vielleicht fehlt uns ja die Kenntnis darüber, das Karl erst nach weiteren zehn Kilometern der Verfolgung aus dem Wagen gezogen wurde?
    Am Haltepunkt sodann mit gespreizten Beinen und Händen auf der Motorhaube immer noch Gegenwehr leistete?


    Weiß man es? :rolleyes:

  • Es soll angeblich Kreisel geben, wo der Einfahrende die Vorfahrt hat. Haben wir aber nirgends gesehen,


    Und ich hätte an einem solchen beinahe mit dem nagelneuen Kasten einen Volltreffer gelandet. Zum Glück war der Franzose (ebenfalls mit "Lieferwagen" so flott unterwegs, dass er noch vor mir in den Kreisel schoss...


    Wie ist das eigentlich wenn ihr ins Ausland fahrt?
    Informiert ihr euch vorher noch mal über die aktuellen Regeln,


    Ich versuche es zumindest. Gibt ja im web einige Seiten, die auf die besonderen Unterschiede hinweisen.
    Spannend find ich zum Beispiel die dänische Regelung an Zebrastreifen.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Man muss immer die Fehler Anderer einkalkulieren. Ich hoffe, dass viele das auch so sehen, und aufmerksam sind, falls ich selber mal einen Fehler mache


    Daumen hoch dafür!

    Gunnar
    Clever Tour 540 (2017) Citroen 2.0 130PS Mausgrau. Paket I und II. Dometic Markise, Sog und keine Aufkleber. 120W faltbares Solarmodul. 2x Robur 105AH

  • 98 Euro 50 ist nen' haufen Geld, das sollte man hier mal sagen! wenn's 30 Euro als erzieherische Maßname wären, dann könnte ich das verstehen, aber so fahr' ich mein Lenbenlang bei diesem grünen Pfeil nicht mehr nach
    rechts ab, auch wenn hinter mir gehupt wird - ich freu mich jetzt schon, wenn das passiert 's - man muss ja nicht fahren wenns ROT ist


    Nach so einer Aussage frage ich mich, ob solch ein Verkehrsteilnehmer überhaupt noch die geistige Reife hat am heutigen Verkehr teilzunehmen. Wer nicht mehr in der Lage oder Willens ist sich an aktuelle Verkehrsregeln zu halten sollte seinen Führerschein freiwillig abgeben. Beim Autofahren gilt -wie im normalen Leben auch- "Man(n) lernt nie aus". Jetzt sich hinzustellen und zu sagen ich bleibe jetzt immer beim grünen Pfeil stehen und tyrannisiere den nachfolgenden Verkehr, hallo gehts noch? Die Überalterung unserer autofahrenden Bevölkerung nimmt manchmal schon beängstigende Formen an.


    Nix für ungut.
    Uli

  • Die Überalterung unserer autofahrenden Bevölkerung nimmt manchmal schon beängstigende Formen an.


    naja, also ICH mit meinen kurzvorsiebzig schnalle das durchaus noch.
    Keine Frage des Über-Alters, eher eine Frage der persönlichen Einstellung :)

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!