So, in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist unter dem Buchstabe J M1 eingetragen !
mfg
Roland
So, in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist unter dem Buchstabe J M1 eingetragen !
mfg
Roland
Gewicht des Fahrzeugs, Art etc.... du machst es uns echt schwer.
Hallo Roland,
M1 steht laut KBA für Pkw und Wohnmobile, also nix Lkw. Könnte also nur noch am zGG liegen.
https://www.kba.de/SharedDocs/…V/sv222_m1_kraft_pdf.html
Hallo Roland,
hier findest du die EG-Fahrzeugklassen als PDF-Datei:
https://www.kba.de/DE/Statisti…verzeichnisse_inhalt.html
"M1" ist "Fahrzeug zur Personenbeförderung" - bei (5) müsste bei dir "Wohnmobil" und bei (4) "SA" stehen.
Such dir mal anhand der Zulassungsbescheinigung Teil II die Daten zusammen und vergleich das mit der PDF-Datei und auch mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (nicht das da etwas schief gelaufen ist)...und ruf nochmal im Straßenverkehrsamt an.
Gruß
Ronny
Kastenwagen Fiat Ducato - Wohnmobil Malibu Van 540 - Zulässiges Gesamtgewicht (F1) 3500 kg
mfg
Roland
Ja, die haben auch Fahrzeug zur Personenbeförderung eingetragen - mit 8 SPL ......was vermutlich 8 Sitzplätze heisst. Die Sitzplätze suche ich dann heute noch, bisher habe ich nur 4 gefunden.
Bisher habe ich den Fahrzeugschein noch nie kontrolliert, scheint aber erforderlich zu sein.
mfg
Roland
Straßenverkehrsamt hebt nicht ab, dann automatische Umleitung zum Bürgeramt - da kann man nicht helfen, ich solle nochmal ( ich hab ja Zeit ......) zum Straßenverkehrsamt fahren und mich an einem Abteilungsleiter wenden.
Darauf wird es wohl hinauslaufen
mfg
Roland
zunächst einmal: HIER auch die Daten deines Fahrzeugs möglichst kompletto in die Signatur eingeben.
mit 8 SPL ......was vermutlich 8 Sitzplätze heisst.
So ist das mit dem Lesen:
Genau gelesen steht dort "Bef. bis 8 SPL" (abgekürzt mit B.), was den möglichen Ausstattungsvarianten geschuldet ist.
Zulassungsbescheinigungen lassen eher keinen Spielraum für Vermutungen.
So ist das dann auch mit dem obigen M und/oder M1 und anderen Eintragungen mit deren Auswirkungen.
Ja, die haben auch Fahrzeug zur Personenbeförderung eingetragen - mit 8 SPL ......was vermutlich 8 Sitzplätze heisst. Die Sitzplätze suche ich dann heute noch, bisher habe ich nur 4 gefunden.
Bisher habe ich den Fahrzeugschein noch nie kontrolliert, scheint aber erforderlich zu sein.
mfg
Roland
Wenn da M1 steht bekommst du bei 3500 kg Zgg bei Neuzulassung 3 Jahre Tüv.
Ich würde hinfahren und das ändern lassen.
Klar fahre ich da wieder hin !
Dank Foren-Hilfe bin ich jetzt noch schlauer wie vorher !
Es kommt offenbar auf die 1 hinter dem M an - was ein Spaß
( bei meinem alten Herrn, der Goggo Mobil hatte - waren 4 Sitzpläze und 1 Stehplatz in Schein eingetragen, hat aber niemanden weiter gestört )
Bei mir stört es mich jetzt und das wird korrigiert ! Nicht, das die Versicherung noch Stress macht - von wegen falsche Angaben von mir etc. etc. etc.
Heute morgen konnten mich die Damen und Herren der Zulassungsstelle noch mal abwimmeln, da mir die Buchstaben und Zahlenkombinationen nun wirklich nichts sagen.
mfg
Roland
So, in allen Papieren, also Coc, Zulassungsbescheinigung Teil I und II steht : M1, SA und auch Wohnmobil - also an der Stelle scheint das schon mal Richtig zu sein.
(auch FZ. PERS. BEF. B. 8 SPL ist demnach korrekt - hat aber mit der TÜV-Plakette auch nichts zu tun )
Woher leiten die die 2 Jahre TÜV ab ?
Erstzulassung 14.11.2018 !
mfg
Roland
Woher leiten die die 2 Jahre TÜV ab ?
aus Gedankenverlorenheit oder vielleicht auch aus Habichnichtgewusst?
Dann werde ich mich einfach mal auf STVZO 2.1.6 berufen - da steht unmissverständlich 36 Monate !
mfg
Roland
Zul. Gesamtgewicht bei F.1 und F.2 eingetragen 3500 - also auch das eine Punktlandung !
mfg
Roland
@ Ralph
Mir ist ja klar, das man diesen Wust von Verordnungen etc. etc. etc. nicht alle im Kopf haben kann, aber man sollte wissen wo man es nachlesen kann. Zumindest als Zulassungsbehörde !
Ganz besonders wenn der Bürger sich beschwert und anmerkt, das hier wohl was falsch gelaufen ist.
Zwei Damen und ein Herr von der Zulassungsstelle sind der Meinung sie haben alles richtig gemacht - na dann fragen wir doch jetzt mal den Abteilungsleiter.
Die STVZO scheint mir da sehr unmissverständlich.
mfg
Roland
Klauseln bei Hagelschaden
Hallo,
bei der Teilkasko kann man eine sehr einschneidende Erfahrung machen, wenn man bei einem richtigen Hagelschaden eine sog. Mühlenbergklausel in seinem Versicherungsvertrag findet. Diese Klausel begrenzt die monetäre Auszahlung des Schadens auf der Dachfläche auf 203 € pro qm. Der Wertverlust durch Hagelschaden ist damit deutlich höher als die von der VERSICHERUNG angebotene Entschädigung.
Eine "vollständige" Reparatur wird von der VERSICHERUNG auch angeboten. Wenn dabei der gesamte Inneneinbau samt Bad aus- und eingebaut werden soll möchte ich das Fahrzeug dann definitiv nicht mehr haben. Der Gutachter hat dafür übrigens insgesamt nur 8 Std. geschätzt, und mein Händler und seine Werkstatt haben sich gebogen vor Lachen.
Mein Fazit: Die Dellen sind weniger schlimm, als die Schäden durch eine unsachgemäße Reparatur, gem. Gutachten entstehen.
Völlig normal. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Leistung nicht zum Erhalt des versicherten Fahrzeugs genutzt. Da wird nicht voll geleistet. Zusätzlich wird die Abrechnung zentral gespeichert und so jeder weitere Hagelschaden abgelehnt. Auch bei Versichererwechsel. Schließlich lässt sich nicht mehr beurteilen welche Delle neu und welche alt ist.
Das Gutachten solltest du schleunigst anzweifeln und mit deiner geschriebenen Begründung auf ein vernünftiges bestehen. Also bei deiner Versicherung, nicht hier im Forum.
Gruß Thomas
So, da ich ja nicht weiss, was wie und warum von der Zulassungsbehörde an das Finanzamt bzw. den Versicherer übermittelt wird, habe ich meine falsch erteilte TÜV-Plakette nun etwas hartnäckiger und schriftlich (Mail ) reklamiert !
DANKE ans Forum !
Durch Euch war ich da ja recht zuversichtlich
Heute erhielt ich schriftlich die Antwort.
Ich darf jetzt erneut mit Zulassungsbescheinigung und Nummernschild da hin, brauche allerdings keine Warte-Marke ziehen, werde bevorzugt behandelt und - man glaubt es kaum - erhalte natürlich eine neue TÜV-Plakette !
mfg
Roland
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