ZitatDie kostenlose WarnWetter-App des deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone verstößt nach einer Gerichtsentscheidung gegen das Wettbewerbsrecht. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16). Deshalb müsse der DWD nach den gesetzlichen Grundlagen eine Vergütung verlangen.
Wobei der Auflage auch mit einem Preis von 1 Cent Genüge getan wäre, vielleicht sind die beim DWD ja so clever. Jedenfalls ich für meinen Teil finde das Urteil allerhand. Immerhin hat der DWD bereits Geld von seinen Nutzern erhalten, und zwar in Form von Steuern.
Gruss,
Tom