...sogar Spikes......die Älteren können sich daran erinnern;)
Gibt's immer noch: www.nokiantires.com/winter-tires/nokian-hakkapeliitta-8/
Auch dürfen diese sogar in Bayern in einem begrenzten Gebiet per Sonderregelung noch gefahren werden: http://www.auto-reise-welt.de/spikereifen.htm
In §36 Abs.1 StVZO steht "Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können."
Im Bußgeldkatalog steht zur Tatbestandsnummer 336500 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren." und das kostet 50 Euro.