Dieses Thema geistert auch schon viele Jahre durch alle Foren, die irgendwas mit Autos zu tun haben. Viele denken, dass es nicht erlaubt ist und keiner wurde deswegen je zur Rechenschaft gezogen. Bin 8 Jahre mit unterschiedlichen Autos mit abnehmbaren Hängerkupplungen rumgefahren und wurde nie angehalten.
Diese Schadenminderungspflicht gibt es nicht nur im österreichischen Rechtssystem, sondern auch in unserem. Dennoch. Wer beweist mir, dass ich nicht grade auf dem Weg war, einen Anhänger dranzuhängen? Oder gerade abgehängt habe? Und dann? Aus dem Grund allein kann man schon völlig entspannt sein.
Nachdem ich die abnehmbaren eh nie abgebaut habe und mir die bei einem Auto festgegammelt ist, gibt es nur noch feste AHK´s.
BTT: Ob das Fährpersonal wirklich nachmisst und daraufhin einen neuen Preis berechnet, glaube ich auch erst, wenn es jemand selbst erlebt hat.