Anhängerkupplung und langer Radstand (5,99m)...

  • Dieses Thema geistert auch schon viele Jahre durch alle Foren, die irgendwas mit Autos zu tun haben. Viele denken, dass es nicht erlaubt ist und keiner wurde deswegen je zur Rechenschaft gezogen. Bin 8 Jahre mit unterschiedlichen Autos mit abnehmbaren Hängerkupplungen rumgefahren und wurde nie angehalten.


    Diese Schadenminderungspflicht gibt es nicht nur im österreichischen Rechtssystem, sondern auch in unserem. Dennoch. Wer beweist mir, dass ich nicht grade auf dem Weg war, einen Anhänger dranzuhängen? Oder gerade abgehängt habe? Und dann? Aus dem Grund allein kann man schon völlig entspannt sein.


    Nachdem ich die abnehmbaren eh nie abgebaut habe und mir die bei einem Auto festgegammelt ist, gibt es nur noch feste AHK´s.


    BTT: Ob das Fährpersonal wirklich nachmisst und daraufhin einen neuen Preis berechnet, glaube ich auch erst, wenn es jemand selbst erlebt hat.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • alex: Danke für den Link zu dem Rechtsanwalt.


    Ich lese nur "könnte" und "sollte" und dass das Ganze noch kein Gericht entschieden hat. Ich habe in meinem Berufsleben - leider - schon viel mit Anwälten zu tun gehabt und eine "könnte" oder "sollte" ist jetzt erstmal noch nix, wovor man Angst haben braucht. Weiter: Noch keine Gericht entschieden! Wir schreiben das Jahr 2016. Abnehmbare Anhängerkupplungen gibt es seit??? mindestens 20 Jahren. Ich wette, dass es in der Zeit schon einen Auffahrunfall auf eine AHK in D oder A gab. Und? Keiner klagt; nix. Wie oben geschrieben, würde ich das alles sehr gelassen nehmen.


    Bis auf die Ausnahme mit dem verdeckten Kennzeichen. Das steht dann aber auch explizit in den Papieren drin.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Eine abnehmbare AHK ist abzunehmen, egal, ob man zum Anhänger hinfährt, oder gerade einen abgestellt hat. Deswegen kann man die abnehmbaren AHK auch ohne WErkzeug abnehmen. Und wenn hinten einer draufknallt und er davon Kenntnis hat, dass diese abzunehmen ist, dann hat er schon Erfolg vor Gericht.

  • Hallo zusammen,


    habe nun mit dem Fiat-Händler gesprochen -keine eindeutige Antwort, hat auf Hersteller der Kupplung verwiesen. Dieser meint, dass tatsächlich beim Ducato nur der sog. "Anhängerbock" als fest verbaute Kupplung verwendet werden darf. Bei dieser Kupplung lässt sich der Kugelkopf mit 2 oder 4 Schrauben leicht entfernen. Der hiesige TÜV sagte mir, dass es kein Problem mit der festen Kupplung gäbe, solange nicht das Nummernschild verdeckt sei.


    D.h. für mich, alles o.k. mit meiner Kupplung.


    LG
    Gernot

  • Deine Argumentationsweise ist gut :) Blos hast du keine Grundlage für dein "ist abzunehmen". Ist abzunehmen heißt, das ist eine Vorschrift. Ohne die ist der erhobene Zeigefinger ein stumpfes Schwert.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Hallo zusammen,
    habe nun mit dem Fiat-Händler gesprochen -keine eindeutige Antwort ...


    Das von denen keine eindeutige Antwort kommt überrascht mich nicht.


    Ob die Überschreitung der 6m Fahrzeuglänge tatsächlich der Grund für das "Verbot" (von Fiat!!!) der festen AHK ist, weiß ich nicht.


    Allerdings kenne ich es aus dem Mercedes Online Konfigurator für den 5,91m Sprinter so:
    - man kann ab Werk eine abnehmbare oder eine feste Anhängerkupplung bestellen
    - wenn die feste AHK geordert wird, werden auch für den 5,91m langen Sprinter automatisch die Seitenmarkierungsleuchten zugewählt.


    Ich habe aber keine Ahnung ob das auf irgendeiner Pflicht beruht oder ob es Mecedes nur für eine gute Idee hält.

  • .... das hat nichts mit der Länge des Fahrzeuges zu tun!!!


    Im zitierten Text steht ausdrücklich "... darf bei den Versionen mit "langem Radstand" ausschließlich eine abnehmbare Anhängerkupplung installiert werden, um die max. Gesamtlänge des Fahrzeugs von 6m nicht zu überschreiten."


    Das Abnehmen hat tatsächlich nichts mit der Länge zu tun, aber darum geht es hier nicht.


    cu

  • ... darf bei den Versionen mit "langem Radstand" ausschließlich eine abnehmbare Anhängerkupplung installiert werden, um die max. Gesamtlänge des Fahrzeugs von 6m nicht zu überschreiten.


    Mir stellen sich die Fragen was langer Radstand [B]und[/B] Gesamtlänge von 6m miteinander zu tun haben?
    Gibt es 5,99 mit kurzem Radstand? Wenn ja, darf dort eine starre Kupplung verbaut werden?
    Und was ist bei Versionen mit langem Radstand die eh schon 6,36 lang sind? Wird hier durch Anbau einer abnehmbaren Kupplung die Gesamtlänge reduziert?


    Fragen über Fragen.


    cu

  • Ich bin immer wieder erstaunt, daß sich Menschen mit so einer bürokratischen Schei.. befassen. Unglaublich. Z


    Naja und trotz allem: Danke für diesen thread. Wieder was gelernt.
    Sollte ich mal auf ein Fahrzeug mit montierter abnehmbarer AHK auffahren, werde ich meinen Anwalt instruieren, aus der Sacher rauszuholen, was irgendwie und maximal möglich ist. Klappt das, bezahlt die Gegenpartei. Klappt es nicht, bezahlt erfahrungsgemäß meine Rechtsschutzversicherung (was sie in Verkehrsangelegenheiten seit vielen Versicherungsjahren noch nie musste). Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
    vorher: Adria Twin | Ducato X250 | 2,3 120PS | EZ 09/2006

    Einmal editiert, zuletzt von pisulski ()

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