Geschlossen !
Fahrzeughöhe bei Nachrüstung einer SAT anlage
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Die Antenne ist doch eigentlich demontierbar, also nur eine temporäre Dachlast wie die Dachbox.
Wer viel fragt, bekommt (zu) viele Antworten. -
Wenn ich eine Luftfederung habe ist der Kasten ja auch höher - dann müsste ich ja theoretisch hier auch die Papiere ändern.
genau so auch bei Hekis, Solar, usw.Henning
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Geschlossen !
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Dann ist meine zu lange Toyota Antenne ja auch höchst illegal.
Viel Spaß auf der Suche nach Antworten, auf Fragen die keiner gestellt hat.
Ist eigentlich deine Markise eingetragen bzw. wurde sie von einem amtlichen Würdenträger als richtig montiert bestätigt?Die Betriebserlaubnis erlischt sicherlich nicht an der eventuell falschen Fahrzeughöhe in den Papieren.
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Wenn Du nicht ruhig schlafen kannst, dann lasd doch die Antenne eintragen. Dann hast Du Ruhe. Auf alles andere wirst Du hier keine Antwort bekommen.
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Auch die von mir eingebauten Dachluken wirken sich auf die Höhe des Fahrzeuges aus. Da habe ich auch noch nicht drüber nachgedacht, ob ich die veränderte Höhe eintragen lassen muss.
Sinngemäß gilt das für eine montierte Dachbox auf einem PKW
Es gibt sicherlich eine Interpretationsspanne für die Fragestellung "was ist Ladung ? ... Was ist fest montiert ?"
Und da ist meine Dachluke sicher mehr als "fest montiert" zu betrachten als meine SAT-Antenne
Sorry ... Nur meine Meinung zu diesem Thema ... Keine Aussage im rechtlichen Sinne
Gruß, Frank
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Ein Fahrradträger wirkt sich auch auf die Länge aus- Auf die Höhe wirkt sich uU auch eine Antenne aus, ein Dachgepäckträger, eine Skibox auf demselben... Eintragungspflichtige Veränderungen?
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Bei meinem Kasten ist das Heki höher als die Sat-Antenne (Tenhaaft Caro Digital)
Grüsse
tuszi
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Es geht hier mal einfach um die rechtliche Aussage.
Der ist gut, den muss ich mir merken.Von der Rechtslage her, dürfte eigentlich überhaupt kein Wohnmobil mehr zugelassen werden.
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Moin
Schaut doch mal in den KFZ Schein
zb: breite 205cm und nun messt mal (seitenfenster runter) über die Spiegel bingo = 247cm
a) noch fragen?
b) habt ihr auf einer 2,10m Baustellenspur nix zu suchen.gruß
AvT -
Ich schließe das Thema hiermit ab , da ich eine nutzbare Aussage bekommen habe.
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Da hat aber einer Antworten bekommen, die ihm gar nicht gefielen
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Ich schließe das Thema hiermit ab.
Hallo ? Was soll das denn werden ? Irgendwie auch nicht so die ganz nette Art, oder ?
Du stellst eine Frage und bekommst Antworten (die dir den Tip geben, die Sache nicht ganz so ernst zu nehmen). Und dann löschst du alle deine Beitrage in diesem Thread ?
Ist dir hier irgendwer auf die Füße getreten ? Ich finde deine Reaktion völlig überzogen
Gruß, Frank
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Ich hätte es ihm erklärt! Aber scheinbar will er nicht mehr!
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...das Internet ist ein Haifischbecken. Wer da nicht bei drei auf den Bäumen ist, wird zerrissen...
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Moin
Schaut doch mal in den KFZ Schein
zb: breite 205cm und nun messt mal (seitenfenster runter) über die Spiegel bingo = 247cm
a) noch fragen?
b) habt ihr auf einer 2,10m Baustellenspur nix zu suchen.gruß
AvTDie in den Fzg.papieren angegebene Breite ist die Fzg.breite OHNE (!) Spiegel.
DIe in einer Baustellenspur angegebene Breite ist die komplette Fzg.breite!!! -
DIe in einer Baustellenspur angegebene Breite ist die komplette Fzg.breite!!!
Nicht überall - in der Schweiz ist es ohne Spiegel...
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Nicht überall - in der Schweiz ist es ohne Spiegel...
...aha, also muß man die an der Grenze abschrauben!
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