Westfalia abnehmbare AHK, Türen beim Maxi und beladener Atera EVO 2/3 zu öffnen?

  • Hallo zusammen,


    in diesem Jahr steht die Anschaffung einer abnehmbaren Westfalia mit neuem Fahrradträger an.
    Natürlich soll die Chance sehr groß sein, die Hecktüren bei montiertem Träger öffnen zu können.
    Somit ist der Atera DL3 die erste Wahl an Fahrradträgern.
    Leider sind die beiden vorhandenen Räder recht schwer ( 19-20kg, bitte keine Diskussion bez. des Gewichts), weswegen ich mich mit dem DL3 nicht so richtig anfreunden kann, da Atera an der Stelle mitteilt, dass der Träger mit 3x15kg und nicht mit 2x22,5kg bei der TÜV-Prüfung belastet wurde.


    Deswegen würde ich den EVO 2/3 mittlerweile bevorzugen, da scheinbar der gleiche Auszug benutzt wird.


    Hat hier jemand den EVO 2 oder EVO 3 in Benutzung und kann weiterhelfen, ob die Hecktüren im beladenen Zustand problemlos geöffnet werden können?


    Falls nein, kann man durch hin und herschwenken im beladenen Zustand beide Türen öffnen?



    LG,
    Peter

  • Hallo Peter,


    da gibt es von Atera einen Träger für die Anhängerkupplung, der schräg nach hinten / unten schwenkt. Mir wurde versichert, dass der ein Öffnen der Hecktüren im beladenen Zustand ermöglicht. Leider kenne ich weder den Typ der AHK, noch den, des Trägers.


    Gruß


    Karsten

    Viele Grüße.
    Karsten

    2005 bis 2010 Pössl 2-WIN / 2010 bis 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 1 / seit Juli 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 2

  • Hallo Peter,


    wir betreiben einen Atera DL3 (nicht EVO) mit zwei eBikes auf der abnehmb. Westfalia AHK. Für den Tranport nehmen wir die Akkus aus den eBikes.
    Die Hecktüren lassen sich problemlos öffnen, so die eBikes drauf sind. Im unbelasteten Zustand muß man den Radlträger ein bischen nach unten drücken.
    Klick

  • Der DL3 ist doch eigentlich nicht für e-bikes zugelassen. Befürchtest du da keine Probleme mit der Rennleitung?
    Musstest Du am DL3 etwas umbauen damit die e-bikes passen?
    Ich frage nur, weil ich kürzlich auch den DL3 gekauft habe und nun mit dem Kauf eines e-bikes liebäugel.
    Gruß Theo

  • Hallo Theo,
    ich bin ja nicht der pdsoft, kann aber auch etwas beisteuern, da ich auch einen DL3 benutze und gelegentlich zwei Pedelecs damit transportiere:


    Atera schreibt, daß der DL3 nicht für E-Bikes zugelassen ist. Als E-Bikes werden Zweiräder bezeichnet, die bauartgemäß eine Höchstgeschwindigkeit von 40km/h besitzen. Die brauchen auch ein Versicherungskennzeichen und dürfen Radwege nicht benutzen. Ist also eine andere Klasse als ein Pedelec. Es ist aber nicht auszuschließen, daß Atera in der Ausdrucksweise nicht exakt ist.


    Ich transportiere mit dem DL3 gelegentlich zwei Pedelecs (max. 25 km/h) und nehme zuvor die Akkus raus. Gewichtsmäßig und Schwerpuntmäßig also kein Problem, jedes Pedelec wiegt ohne Akku ca. 21,5kg.


    Manche Mittelmotor Pedelecs haben eine größeren Achsabstand als normale Fahrräder.
    Zu beachten ist deshalb der Achsabstand der Pedelecs (oder auch der normalen Fahrräder), d.h. die einzelnen Räder müssen eben noch auf den Trägerschienen aufstehen und in die Halterungen passen.

  • Ich würde Euch bitten zu Eurer Diskussion einen eigenen Fred aufzumachen.


    @ Andreas: Diese Infos gibts beim Hersteller.
    Auch steht es bei den Produktbeschreibungen des EVO -- E-Bike geeignet---, dieser Zusatz fehlt beim DL.


    Ich würde Euch bitten zu Eurer Diskussion einen eigenen Fred aufzumachen, die meisten Infos stehen aber auch hier im Forum.





    Meine Frage an die Evo Benutzer lautet immer noch:


    Hat hier jemand den EVO 2 oder EVO 3 in Benutzung und kann weiterhelfen, ob die Hecktüren im beladenen Zustand problemlos geöffnet werden können?

  • Moin,
    der DL3 ist mit 45 kg belastbar. Dadurch ergibt sich rein rechnerisch eine Belastung von 15kg pro Schiene.
    Bei der Prüfung mit 3 Rädern darf das einzelne Bike nur 15kg wiegen.


    Wird der DL3 mit 2 Bikes a' 22,5kg beladen wird das Gesamtgewicht von 45kg nicht überschritten. Also 22,5 kg je Schiene. Ist laut Atera kein Problem. Habe ich schriftlich.


    Nirgendwo steht geschrieben, dass der DL3 nicht für E-bikes zugelassen ist.
    Atera sagt lediglich, dass er für E-Bikes nicht geeignet ist. Begründung: E-bikes bauen meist etwas breiter und haben mitunter einen längeren Radstand. Deshalb gibt es den EVO mit mehr Abstand zwischen den Schienen, noch robuster und besser für lange Radstände geeignet.


    Beim EVO gehen die Türen aber nicht mehr auf.


    Da bleibt nur der DL3 oder der Busbiker, Sawiko Agito Top.........


    Wir haben unsere E-bikes auf dem DL3. Eines auf der vordersten Schiene und das andere auf der hinteren Schiene. Ohne Akku je 21,5kg.
    Obwohl die vordere Schiene belegt ist, lassen sich beide Türen komplett öffnen. Der DL3 ist elastisch wie eine Flugzeugtragfläche. Im abgeklappten Zustand bewegt er sich durch die relativ schweren Bikes schön weit vom Kasten weg.
    Alternativ besteht auch die Möglichkeit des E-Bike Transportes auf der mittleren und hinteren Schiene. Wenn die Bikes aneinander geraten, weil sie breiter bauen als ein normal Bike, kann das hintere mit einer längeren Verbindungsstange am Haltebügel befestigt werden und kippt somit etwas schräg nach hinten. War ein Tipp von Atera.


    Der DL3 kann für den Transport von 4 Rädern erweitert werden und ist dann mit 63kg belastbar. Weil aber niemand weiß an welchem Fahrzeug (Leicht PKW) der Träger montiert wird, bestand man bei der Prüfung darauf, dass vom Haltebügel zusätzliche Haltegurte montiert werden müssen, die an den Türen oben eingehängt werden. Der Hintergrund hierfür war die Sorge der Prüfer, dass sich das Fahrzeugheck der Kleinwagen allzu dynamisch in Aktion setzt wenn mit dem beladenen Träger Bodenunebenheiten überfahren werden. Das ist unseren Kästen völlig wurscht.
    Ich will damit nur sagen, der Träger kann mehr als Eure beiden E- Bikes tragen.


    Ich habe mit mit meinen gut 100 kg wippend auf einen ausgezogenen DL3 begeben. Nicht auf meinen, es war ein Atera eigener. Der Atera Mensch hat mich aufgefordert nicht so zimperlich zu sein.


    Das Ding ist recht filigran, aber hoch belastbar.


    Gruß
    Klaus

  • Nirgendwo steht geschrieben, dass der DL3 nicht für E-bikes zugelassen ist.
    Atera sagt lediglich, dass er für E-Bikes nicht geeignet ist.


    Ok, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Atera schreibt, dass der DL3 für e-bikes "nicht certifiziert" ist. Was auch immer das heißt.


    Ich habe mit mit meinen gut 100 kg wippend auf einen ausgezogenen DL3 begeben. Nicht auf meinen, es war ein Atera eigener. Der Atera Mensch hat mich aufgefordert nicht so zimperlich zu sein.


    Das Ding ist recht filigran, aber hoch belastbar


    Diesen Test durfte ich auf der Messe auch machen. Der Atera Mitarbeiter meinte, dass wir da auch locker zu zweit draufstehen könnten. Die Sache sei nur die, dass damals bei der Prüfung oder Certifizierung des DL3 e-Bikes nicht geprüft wurden. Daher "für e-bikes nicht certifiziert". Ob das nun rechtliche oder besser Versicherungstechnische Probleme geben könnte weiß ich nicht.

  • Ok, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Atera schreibt, dass der DL3 für e-bikes "nicht certifiziert" ist. Was auch immer das heißt.


    Hallo Theo,


    kannst Du mir die Stelle zeigen wo Atera das geschrieben hat?


    Gruß
    Klaus

  • Pitter


    Ich hatte den EVO testweise auf der AHK.
    Es ist wie Felix es geschrieben hat. Die Türen bleiben zu.
    Mach Dir keinen Kopp.
    Für Deine Normalräder ist der DL3 die beste Wahl.
    Egal wo Du nachließt, Du wirst keine Stelle finden wo geschrieben steht, dass die Schienen nur mit 15kg belastet werden dürfen.
    Lass dir von Kalli die Typbezeichnung der abnehmbaren Westfalia geben. Dann bist Du sicher das es funktioniert.


    @all
    Der Radstand der Fahrräder ist nur durch die Forderung, dass die Räder nicht mehr als 40cm über die Lichtaustrittsfläche der Rückleuchten am Träger über stehen dürfen, begrenzt.
    Die Aufnahmeschuhe für die Räder auf den Schienen kann man ganz nach außen bis ans Ende der Schiene verschieben. Dann stehen die Räder nicht mehr auf der Schiene. Das ist zulässig, weil nirgendwo etwas anderes geschrieben steht.


    Gruß
    Klaus

  • Hallo Theo,


    kannst Du mir die Stelle zeigen wo Atera das geschrieben hat?


    Gruß
    Klaus


    Guckst Du im "Blätterkatalog" von Atera.
    Dort steht bei allen AHK Trägern e-bike certifiziert, nur eben beim DL2 und DL3 nicht.
    Außerdem war es eine unmissverständliche Aussage des Atera Mitarbeiters: zum Zeitpunkt
    Der Prüfung des DL3 waren e-bikes noch nicht so ein Thema wie heute und wurde damals nicht geprüft.
    Sicherheitstechnisch würde es da keinerlei Probleme geben.


    Wie gesagt keine Ahnung inwieweit so eine Certifizierung gesetzliche oder Versicherungstechnische Auswirkungen hat.

  • So, komme jetzt gerade aus einem Fahrrad-Fachgeschäft zurück. Dort war die Aussage zweifelsfrei:


    Achten Sie beim Kauf eines Fahrradträgers auf das Merkmal "e-Bike certifiziert".
    Dabei spielt es keine Rolle ob e-bikes im eigentlichen Sinn oder Pedelecs.
    WENN etwas passiert wird sich der Versicherer quer stellen.


    So viel von mir zum Thema :s11

  • Hallo,
    versichertungstechnisch ist entscheidend:
    a) Ob max. Belastung nicht überschritten worden ist (es dabei egal ob leichte Rennräder, schwere Eisenräder aus der Vorkriegszeit oder Ebikes - Hauptsache Fahrräder
    b) Ob die Befestigung sicher ist (auch was die Auflage der Räder auf den Schienen betrifft)
    c) generelle Sorgfallspflicht wie lose Taschen, Luftpumpen etc.........


    Gruß Hans

  • Ich habe mal in die maßgeblichen e-Betriebserlaubnis des EVO und des DL3 geschaut.


    Der EVO ist demnach ein "Gepäckträger" und aus den zugehörigen Dokumenten geht hervor, dass damit Fahrräder transportiert werden können. Keine ausgewiesene E-Bike Certifizierung!


    Beim DL3 steht Bicycle carrier.


    Gemäß der Betriebserlaubnis ist die max. Tragfähigkeit des Trägers, der AHK und beim EVO der D- Wert der AHK entscheidend.
    Und die Ladung darf nicht mehr als 40cm über die Lichtaustrittsfläche der Rück-/Begrenzungsleuchten hinausragen.


    Für die Belastung der einzelnen Schiene des DL3 gibt es keine Begrenzung!!!
    Für den EVO gilt eine max. Belastung der Schiene von 30kg.


    Wäre auch völlig absurd und nicht nachvollziehbar, wenn ich auf dem DL3 Opas altes 22kilo Gefährt transportieren darf, das 19kg Mountainbike mit Boschmotor aber nicht.


    Bei uns sind die beiden E-bikes mit je 21,5 kg auf dem DL3. Ich habe damals Fotos zu Atera geschickt und um eine Stellungnahme bezüglich des E-Bike Transportes gebeten.
    Schriftliche Antwort Atera: Es spricht nichts gegen die Nutzung des DL3 gem. den Fotos und den angegebenen Gewichten.


    Gruß
    Klaus

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