Campingbus vermieten

  • Hallo Gemeinde,


    wir möchten unseren Pössl (vollkasko-versichert) an Bekannte für ihren Urlaub vermieten. Gibt es irgendetwas Rechtliches zu beachten? Soll ich einen Mietvertrag aufsetzen wer für Schäden aufkommt oder ähnliches?


    Was fällt euch dazu ein ...


    Gruß von Siggi

  • Hallo Siggi, die meisten Versicherungen schließen Schäden bei Fremdnutzung/Vermietung aus, das solltest du als aller erstes mal abklären!

    Gruß Ludger:s11


    --------------------------------------------
    [COLOR="DarkOrange"][SIZE="2"]Achtung, ich bin zu dick zum wegrennen!! Ich kämpfe!!!:s12[/SIZE][/COLOR]


  • Ganz ehrlich? Ich würde Kaution verlangen!
    Wie ein Autovermieter - mindestens die Selbstbeteiligung der Vollkasko. Wenn irgend was am Kasten kaputt geht, dann ist die Beziehung/Freundschaft o.ä. eh gestört. Da ist wenigstens finanziell kein Schaden entstanden!


    Mal von abgesehen. Ich würde es nicht machen!

  • Wenn Du vermietest, dann mach es auch wie ein professioneller Vermieter: Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Kaution und überlege Dir, wie Du im Schadensfall verfahren möchtest. Vollkasko ist ja gut und schön, aber wer zahlt denn nach einem Unfall den erhöhten Versicherungsbeitrag nach Schadensfall?


    Bei unserer Versicherung ist es so geregelt, dass nur wir beide fahren dürfen. Möglicherweise scheidet dann die Vermietung auch schon aus - was auch eine gute Erklärung für deine Freunde abgibt.


    Ganz ehrlich meine Meinung: Wenn Du nicht aufs Geld dringend angewiesen bist, lass es und empfiehl deinen Freunden einen Vermieter in Euerer Region - und dann fahrt gemeinsam weg ... :friends:


    Grüße, Theo

  • .....Was fällt euch dazu ein ...


    Gruß von Siggi


    Die meisten Versicherungen erlauben keine Vermietung.


    Also bleiben nur 2 Varianten:
    du nimmst Versicherung mit Vermieten, holst nen Gewerbeschein und wirst Vermieter mit Kaution, Vertrag und allem was dazugehört. Dann ist es aber auch nicht mehr "DEIN Kasten" sondern halt eine Wirtschaftsgut mit dem du Geldverdienst.


    oder


    du machst es wie ich, Meine Frau und meinen Pössl verleih ich nicht Punkt.

    ..Manfred

  • Verleihen vs. Vermieten


    Ist sicher eine Frage des Vertrauens, ob man sein Auto oder Womo verleiht. Ich habe meine Versicherung für beliebige (aber bekannte Fahrer) abgeschlossen, damit ich für den Fall, dass ich selbst nicht fahren kann oder will nicht sofort ein Versicherungsproblem dadurch habe. (Womo=Alltagsfahrzeug)
    Wie ja bereits Vorschreiber erwähnten gilt dies nicht für die Vermietung, sprich entgeltliche Überlassung. Da können u. U. auch das Finanzamt, Gewerbeamt oder die professionell verleihende "Konkurrenz" etwas gegen haben. Abmahnungen sind heutzutage ja en vogue ...
    Vermietung ist Gewerbe.


    Kurzum - wem man nicht zutraut ausreichend pfleglich mit dem geliehenen Fahrzeug umzugehen, dem sollte man es nicht leihen.
    Und wenn doch etwas passiert, sollte die Versicherung entsprechend sein.
    Auch wenn man den Bekannten/Freunden anschließend nicht zutraut, sich angemessen fürs Leihen zu revanchieren, ist dies sicher ein Kriterium, es nicht zu verleihen.
    Verträge helfen ansonsten auch nicht weiter.


    LG Rolf

  • Erstmal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!


    Da sind viele Argumente dabei, die ich gar nicht bedacht hatte. So werde ich das Verleihen lieber lassen und den Bekannten raten sich einfach eines bei einem Verleiher zu nehmen.


    Ich wünsch euch eine schöne und unfallfreie Saison!


    Gruß von Siggi


  • Eine gute Entscheidung!! Du sparst dir mit Sicherheit viel Ärger und behältst deine Freunde!!
    Fahrt lieber gemeinsam fort!!!


    Ein Nachbar stand auch schon mal bei mir und fragte ob er sich meinen Kasten mal ausleihen darf. Aber soetwas lehne ich strikt ab. Ich würde ihn noch nicht mal meinem Bruder (ein 150%er KFZ- Prüf- Ing.) leihen. Dazu hab ich ihn zu lieb. Dafür nehme ich mal eins seiner Kinder mit.

    Herzliche Grüße Daniela

    Concorde Compact, Citroën Jumper HDI 120, EZ 5/09
    , 6 Zoll Zusatzluftfeder, 80er Fiedlerbühne für BMW G 650 XCountry, 180 WP Solar, Wynen Gastankflasche , 350 W Wechselrichter

  • Wir verleihen nicht an andere. Aus und fertig! Nur die Kinder würden ihn bekommen. Dafür müssen die aber erst den entsprechenden Führerschein machen. Auch wenn ich weis, das die sich damit auskennen, würde ich sicher nicht gut schlafen. Bei anderen möchte ich mir den Stress nicht antun.

  • Eine Vermietung seines als PKW/Sonderfahrzeug zugelassenen und versicherten Fahrzeuges stellt eine Änderung der Nutzung dar. Diese Änderung bewirkt den VOLLSTÄNDIGEN Verlust des Versicherungsschutzes - sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kasko-Versicherung. Derjenige, der sich also ein solches Fahrzeug leiht, fährt ohne Versicherungsschutz und begeht damit eine strafbare Handlung - nicht nur ein Vergehen. Und derjenige, der ein solches Fahrzeug verleiht, bleibt auf allen Kosten sitzen.


    Vermietung geht also nur, wenn das Fahrzeug als Vermietfahrzeug zugelassen ist/wird.

  • Hi Dany :s11

    Deinen Bruder oder Deinen Kasten ?? :s7


    [COLOR="Red"][SIZE="5"]Habe beide lieb!![/SIZE][/COLOR]:D

    Herzliche Grüße Daniela

    Concorde Compact, Citroën Jumper HDI 120, EZ 5/09
    , 6 Zoll Zusatzluftfeder, 80er Fiedlerbühne für BMW G 650 XCountry, 180 WP Solar, Wynen Gastankflasche , 350 W Wechselrichter

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