Liebe Gemeinde,
ich bin total gefrustet :s3 und traue mich fast nicht, über die neuesten Entwicklungen zu berichten. Ich verspreche aber, das ist kein Fake sondern nichts als die Wahrheit.
Ich hatte ja schon über diverse Mängel und einen Marderschaden am nagelneuen Womo berichtet, aber die Vorfälle von gestern haben sozusagen dem Fass die Krone ins Gesicht geschlagen.
Morgens habe ich mich auf den Weg zum Tüv gemacht, um die beim Pössl-Händler bestellte, bezahlte und eingebaute 8"-Luftfeder und gleichzeitig die vorgesehen Auflastung eintragen zu lassen.
Sofort nach dem Starten kam mal wieder die beliebte Meldung "Motor kontrollieren lassen" samt zugehöriger Warnleuchte (km-Stand 122). Als gebrannter "Mardergeschägigter" war der erste Gedanke: Nicht schon wieder.
Um es vorwegzunehmen, die Werkstatt diagnostiziert später nur einen "gewöhnlichen" Fiat-Defekt (defekte Kurbelgehäuse-Heizung), sodass das wenigstens auf Garantie repariert wird - immerhin kostenneutral, man wird ja anspruchslos.
Zwischenzeitlich war ich beim Tüv. Die Abnahme der "G..."-Luftfeder hat geschlagene 2,5 Stunden gedauert und 118 € gekostet, weil der verbaute Balgtyp nicht in der mitgelieferten Gutachtensammlung zu finden war und der Prüfer anhand der Abmessungen und Kennzeichnungen redlich bemüht war, die Bälge irgendwie zu identifizieren und in der gut 100-seitigen Gutachtensammlung zuzuordnen. Ich war mit in der Grube und kann die mangelnde Kennzeichnung bestätigen; nirgends ein erkennbarer Hinweis auf "G...". Lediglich die Bedienungsanleitung und die Manometer lieferten einen Hinweis auf den Hersteller. Immerhin muss ich dem Prüfer zugute halten, dass er mich nicht gleich wieder Heim geschickt hat sondern versucht hat, zu einer befriedigenden Lösung zu kommen. Er schlug dann vor, bei "G..." anzurufen um diese "Ungereimtheiten" zu klären. In diesem Telefonat konnten dann wenigstens der Balgtyp und dessen Identifizierung geklärt werden, sodass die Eintragung samt Auflastung vorgenommen werden konnte. In diesem Telefonat hat sich aber auch herausgestellt, dass nicht die bezahlten 8"-Bälge, sondern nur 6"-Bälge eingebaut sind.
Mir hat es die Sprache verschlagen, habe ich doch 2 h lang behauptet, da muss eine 8"-Anlage drinnen sein. Der Tüv-Prüfer meinte dass ihm das egal wäre, da die gewünschte Auflastung technisch auch mit 6" i.O. geht.
Mir ist das aber überhaupt nicht egal. Immerhin habe ich 8" beauftragt und dafür gezahlt. Und der erste Mangel an dem Auto ist es ja auch nicht.
Der Anruf beim Händler führte zunächst wieder zu der bekannten "kann gar nicht sein"-Reaktion. Er versprach jedoch zu recherchieren, ob und wo da theoretisch etwas schief gelaufen sein könnte. Später rief er mich dann an um mir zu gestehen, dass auf dem Lieferweg Händler, Zwischenhändler, "G..." etwas verwechselt wurde und wohl tatsächlich die falschen Bälge eingebaut wurden.
Für mich stellt sich nun die Frage, wie es (rechtlich) weitergehen soll. Der Händler hat mir in seiner unendlichen Großzügigigkeit angeboten, den Differenzbetrag 6" zu 8" zu erstatten oder kostenlos die größeren Bälge einzubauen. Im ersten Fall bliebe ich auf den hohen Gutachtenskosten sitzen, die ja nur aufgrund der falschen Bälge entstanden sind; im 2. Fall wird erneut ein Tüv-Gutachten fällig, da im Gutachten jetzt die Typenbezeichn. der 6-Zöller aufgeführt ist. In dem Fall würde ich auf alle Fälle darauf bestehen, dass der Händler die erneute Vorführung beim Tüv auf seine Kosten machen lässt. Die Mehrkosten für die "Ersteintragung" stünden aber auch hier noch im Raum.
Jetzt wäre meine Frage ans Forum: Soll ich eher die 6-Zöller drin lassen und ev. neben der Erstattung eine Übernahme der Gutachtens-Mehrkosten geltend machen oder auf dem Einbau der 8-Zöller bestehen. Die hatte ich eigentlich wegen dem aus meiner Sicht besseren Federungskomfort gewählt. Immerhin ist die eingebaute 6"-Anlage dicht. Das ist ja auch nicht immer sicher.
Ich will jetzt hier nicht wieder einen Glaubenskrieg 8" oder 6" vom Zaun brechen, ich bin nur ratlos. :confused:
Ich muss auch gestehen, dass mir so langsam die Freude am neuen Womo vergeht. Wenn man denkt man macht eine Baustelle zu, gehen 2 neue auf.
Grüße
Klaus
ps. Eine Rechtschutzvers. habe ich zwar, mit der möchte ich jedoch nicht gleich drohen.