Ich war auf der Waage

  • Sorry aber in unserem Globescout waren 8 Sitzplätze ab Werk eingetragen.


    Eigentlich steht da meist "FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL.", was eben nicht 8 eingetragenen Sitzplätzen entspricht, sondern nur den "Fahrzeugtyp" beschreibt, eben Fahrzeug zur Personenbeförderung bis max. 8 Sitzplätze. Die Angabe zu der Anzahl dieser Sitzplätze findet man im Feld 5.1. der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein. In meinem, und vermutlich in den meisten anderen Kasten-Fällen, steht dort wohl eine 4.


    +++


    Zum Thread-Thema: mein neuer Pössl 2Win R, vollgetankt, mit 2 Gasflaschen, mit Fahrer (ca. 80 kg), Wagenheber, Keile und Kabeladapter, bis auf das vollgetankt so vom Händler übernommen, wog 3.040 kg. Das stimmte mit den Angaben des Prospektes (Leergewicht + Optionen) auch überein.


    Für 2 Leute sollte das bzgl. Zuladung auch ok sein. Motorrad o.ä. auf Bühne und solche Dinge werden aber mit 3,5 to. wohl nicht machbar sein.


  • Der Ordnungshüter macht in diesem Falle etwas anderes:


    [COLOR="#0000FF"](12) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch begehen oder begehen würden eine Übertretung


    a) des § 36 lit. a oder des § 82 Abs. 1 bis 3,


    b) des § 36 lit. b oder des § 82 Abs. 4, unbeschadet des § 51 Abs. 3,


    c) des § 36 lit. c, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird,


    d) des § 85,


    e) des § 102 Abs. 3, wenn durch die Nichterfüllung von Auflagen die Verkehrssicherheit gefährdet wird,


    f) des § 102 Abs. 8a oder des § 102 Abs. 9, wenn bei Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten aufgrund der Fahrbahnverhältnisse oder der beabsichtigten Fahrtstrecke eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist,


    g) des § 4 Abs. 7a, des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs. 7a im Ausmaß von mehr als 2% oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6% jedenfalls gefährdet wird,


    h) des § 58 Abs. 1 StVO 1960, wenn im Hinblick auf die höchste zulässige Dauer des Lenkens und das Mindestausmaß der Ruhezeiten, gegebenenfalls auch nach ausländischen Maßstäben, eine offenbare Übermüdung des Lenkers zu besorgen ist,


    i) des § 102 Abs. 1a, wenn die erforderlichen Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen oder Ausdrucke nicht mitgeführt, nicht ordnungsgemäß ausgefüllt oder ausgehändigt werden oder des § 102a Abs. 3 bis 8,


    j) der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 hinsichtlich der Vorschriften über die Benutzung des Kontrollgerätes, des Schaublattes oder der Fahrerkarte (Art. 13 ff) oder des Artikels 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) hinsichtlich der Vorschriften über die Benutzung des Kontrollgerätes, des Schaublattes oder der Fahrerkarte,


    k) der Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder der Artikel 5 bis 8 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) hinsichtlich der Vorschriften über das Mindestalter, die zulässige Lenkzeit, einzulegende Unterbrechung und Einhaltung der erforderlichen Ruhezeit.


    Zu diesem Zweck sind, falls erforderlich, je nach Lage des Falles und Art des Fahrzeuges oder der Beladung [COLOR="#FF0000"]Zwangsmaßnamen, wie etwa Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges, Anbringen von technischen Sperren und dergleichen[/COLOR], anzuwenden. Solche Zwangsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anwendung weggefallen ist, im Falle der lit. d, h, i, j oder k auch, wenn eine andere Person, bei der keine Hinderungsgründe gegeben sind, beabsichtigt, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen und zu lenken. Im Falle der lit. g sind bei Gewichtsüberschreitungen oder Achslastüberschreitungen die [COLOR="#FF0000"]Zwangsmaßnahmen aufzuheben, wenn die Überlast ab- oder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen wird[/COLOR]. Ist das Ab- oder Umladen an Ort und Stelle nicht möglich, so kann der Transport unter Begleitung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht mit geringer Geschwindigkeit bis zu einer nahe gelegenen geeigneten Stelle, wo ein sicheres Ab- oder Umladen möglich ist, weitergeführt werden. Die durch eine Begleitung anfallenden Kosten sind vom Zulassungsbesitzer zu ersetzen; der Lenker des Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter anwesend ist.[/COLOR]


    So geht das! ;)


    Grüsse


    tuszi

  • und gegen welches geltende Recht verstoße ich wenn ich mit meinem 636er Maxi bei der Durchfahrt durch das Bergwandererland :) herausgezogen werde und die Waage zeigt schlappe 3875 kg an?

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

    Einmal editiert, zuletzt von twister ()

  • fahalschhhhh, ich war zu schnell :P

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Ich versuchs mal mit einem konstruktiven Beitrag.


    War heute mit dem Roadcruiser zum ersten mal beim TÜV und habe unvorsichtigerweise die gemessenen Achslasten notiert.
    Im Tank 90 l Diesel, im Wasserbehälter ca. 50l, beide Gasflaschen voll, Abwasser leer, Gear&Proviant für 4 Tage, 2 Klappräder, Werkzeugtasche, Tisch, 2 Liegen und mein Garagenregal: Hinten 1844 KG Vorn 1721 KG - oy!


    Die gute Nachricht - die Karre hat nach 48tsd KM nicht den kleinsten Mängel, die Reifen sind auf beiden Achsen noch bei ca. 40% und uns ziehts eher in klappradtaugliche Gefilde ; )

  • Heute hab ichs auch mal geschafft auf die Waage.


    Carabus 541, Fiat 2,3,130. Wassertank voll. Diesel halbvoll. Thule Omnistore. 3 mountainbikes auf Eurocarry. 3 Personen + Gepäck. -->. 3080 kg


    Dh. ich kann noch 220 kg Speck, Bohnen und Bier einpacken.... Yeah! :s11

  • Vor 10 Tagen auf der Waage: 3140 Kg,
    120 ltr. Diesel, 75 ltr. Wasser, reichkich Wein und Konseven

    Klaus + Ingrid aus OWL.
    Unser zweiter KaWa:
    2012 Globecar Roadscout, 2,3l Multijet, Farbe profondo rot met, All In Paket und Wynen Doppeltankflaschen.

  • In Deutschland ist überladen bis 15 % harmlos, was die Strafe angeht. Problematisch wird eher das abladen um weiterfahren zu dürfen. In anderen Ländern kann es richtig teuer werden, allerdings wir da kaum kontrolliert.


    Hier muss dringend eine Gesetzesänderung her. Die Fahrzeuge werden immer schwerer, sodass die veraltete 3,5 t Grenze in allen Regelungen angehoben werden sollte. Gibt's da schon Bestrebungen von Verbänden, Clubs o.ä.?


    Ich such selber gerade nach einer Basis für 2 Erw., 2. Ki. Am liebsten wäre mir L5H3 um klappbare Dachbetten analog zu NeoTraveller zu ermöglichen und selbst mit 1,91 m drin stehen zu können. Wenn die Grenze bei 4 t wäre, könnte man bei der Basis Zwillingsbereifung nehmen und wäre viel sicherer unterwegs, als sich mit Leichtbau in gefährliche Bereiche zu begeben.

  • In Deutschland ist überladen bis 15 % harmlos, was die Strafe angeht. Problematisch wird eher das abladen um weiterfahren zu dürfen. In anderen Ländern kann es richtig teuer werden, allerdings wir da kaum kontrolliert.


    Hier muss dringend eine Gesetzesänderung her. Die Fahrzeuge werden immer schwerer, sodass die veraltete 3,5 t Grenze in allen Regelungen angehoben werden sollte. Gibt's da schon Bestrebungen von Verbänden, Clubs o.ä.?


    Ich such selber gerade nach einer Basis für 2 Erw., 2. Ki. Am liebsten wäre mir L5H3 um klappbare Dachbetten analog zu NeoTraveller zu ermöglichen und selbst mit 1,91 m drin stehen zu können. Wenn die Grenze bei 4 t wäre, könnte man bei der Basis Zwillingsbereifung nehmen und wäre viel sicherer unterwegs, als sich mit Leichtbau in gefährliche Bereiche zu begeben.


    Wenn die Grenze bei 4t wäre, gäbe es auch sofort größere Fahrzeuge, die dann auch wieder überladen wären.


    Probleme auf der Waage haben ja in erster Linie unsere 636er. Die kleinen 541er oder sogar die 598er kommen mit 3,5t ja gut aus, wenn es nicht gerade eine Harley auf der Bühne sein soll.


    Wenn es also der Große mit Zwillingsreifen sein soll, dann eben mit den anderen weißen Dickschiffen 80 fahren und ab zwischen die Vierzigtonner.:s7

    Grüße aus dem Rheinland, Theo


    Seit 1. März 2012 im tizianroten Pössl Roadcruiser unterwegs :sunglasses: Roadcruiser 2012 / 2,3 L 150PS / 90 WP Solar / Hook AHK mit Spezialhaken /Atera DL3/Pioneer FH-P80BT mit Zusatzschalter

  • ... Hier muss dringend eine Gesetzesänderung her. Die Fahrzeuge werden immer schwerer, sodass die veraltete 3,5 t Grenze in allen Regelungen angehoben werden sollte ...


    Dann sollte man am besten die Physik auch gleich verschieben.
    Es gibt jetzt schon genügend Lenker die im Gebirge mit 3,5 Tonnen überfordert sind:
    https://www.kastenwagenforum.de/forum/threads/19611


    Ausserdem kann man auch heute schon einen Kastenwagen legal mit mehr als 3,5 Tonnen beladen, man braucht nur eine entsprechende Zulassung / Auflastung.

  • 6,36 m muss es schon sein. Ich kann mit 1,91 nicht quer schlafen. Zumindest nicht bequem.


    Physikalische Probleme sehe ich eher bei der Variante bis 3,5 t mit kleinem Motor und Fahrwerk um gerade so mit dem großen im legalen Bereich zu bleiben.


    Moped soll keins mit, auch keine Markise, kein Ersatzrad, keine Fahrräder, .... Von solchen gewichtigen "Luxusgütern" hab ich mich schon gedanklich verabschiedet. Ich werd einfach leicht ausbauen müssen, was eine Herrausforderung ist bei 4 Betten und Gurtbock.


    "Schau ma mal, sagte der Blinde zu dem Tauben, als er ihm brühwarm erzählte, wie er den Beinlosen wegrennen sah."


    PS: Über 3,5 t kommt bei aktueller Regelung nicht in Frage. Die Nachteile sind einfach zu "schwerwiegend" ;)


    PPS: Eine andere Idee ist, an der Basis Gewicht zu reduzieren. Allein mit einem Heckumbau auf GFK mit Klappe, würde man nicht nur einiges an Gewicht sparen. Dazu gibt es ja auch schon ein, zwei Threads. Man müsste die Basis leer unter 2 t kriegen, dann wäre es kein Problem. Vorschläge dazu werden gern gelesen. :)

  • Hier muss dringend eine Gesetzesänderung her.


    Klar, mich nerven auch die Grenzen, die 6m von den Fähren und die 3,5to der Legislative aber ich denke nicht, dass da eine Änderung kommt. Schon gar nicht in Zeiten der Gewichtsreduktion wegen CO2, kein Politiker würde da entgegentreten. Wurde jemals nach dem Krieg in Deutschland so eine Grenze verschoben? Die 50ccm vom Roller, die 80km/h+60km/h der LKW, ... alles in Beton gemeisselt.


    Ich denke auch der Weg geht nur über Gewichtsreduktion. Basis Ducato wird sich die nächsten 6 Jahre nicht ändern, also sind die Ausbauer gefragt... Hab letzt erst was über einen Frankia Teilintegrierten gelesen, Möbel aus Balsaholz hat 100kg bei 7,5m Länge gespart!

  • Wurde jemals nach dem Krieg in Deutschland so eine Grenze verschoben?


    Japp, für Caravanschlepper:
    Am 19. Januar 2013 treten für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert. Zum einen wird die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Pkw-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können Pkw-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden.
    Quelle: http://www.caravaning-info.de/reise-service/fuehrerschein.html


    Aber dabei wird es wohl leider bleiben. Ich seh das größte Problem bei den immer schwerer werdenden Basisfahrzeugen.

  • Klar, mich nerven auch die Grenzen, die 6m von den Fähren und die 3,5to der Legislative aber ich denke nicht, dass da eine Änderung kommt. Schon gar nicht in Zeiten der Gewichtsreduktion wegen CO2, kein Politiker würde da entgegentreten. Wurde jemals nach dem Krieg in Deutschland so eine Grenze verschoben? Die 50ccm vom Roller, die 80km/h+60km/h der LKW, ... alles in Beton gemeisselt.


    Ich denke auch der Weg geht nur über Gewichtsreduktion. Basis Ducato wird sich die nächsten 6 Jahre nicht ändern, also sind die Ausbauer gefragt... Hab letzt erst was über einen Frankia Teilintegrierten gelesen, Möbel aus Balsaholz hat 100kg bei 7,5m Länge gespart!


    Ganz so in Beton gemeisselt sind gerade die Rollergrenzen nicht. Zu meiner Zeit gab es gedrosselte 50ccm mit maximal 40 Km/h das wurde dann auf 50 Km/h erhöht. Dann gab es die ungedrosselte 50ccm die wurde dann auf 80 ccm und später auf 125 ccm erhöht.


    Ich bin bei meinem 636er froh, dass er das etwas schwerere aber dafür stabilere Maxi-Fahrwerk hat. Gewichtsreduktion um jeden Preis probiere ich nicht mal bei mir selbst und bei meinem roten Blitz schon gar nicht. Dann werfe ich lieber z.B. den großen Rolltisch raus, den ich nur höchstens einmal im Jahr aufstelle und verzichte auf Fernseher, Schüssel u.ä.

    Grüße aus dem Rheinland, Theo


    Seit 1. März 2012 im tizianroten Pössl Roadcruiser unterwegs :sunglasses: Roadcruiser 2012 / 2,3 L 150PS / 90 WP Solar / Hook AHK mit Spezialhaken /Atera DL3/Pioneer FH-P80BT mit Zusatzschalter

  • Zitat

    Wurde jemals nach dem Krieg in Deutschland so eine Grenze verschoben?


    Ja. Wenn du den alten 125er Mopedschein im alten Klasse 3 inkludiert hast, kannst du den mittels lediglicher einer Prüfungsstunde auf 48PS aufbohren. Nach weiteren zwei Jahren noch mal 'ne Prüfung und du darfst alles zweirädrige fahren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Hagen


    André (der Travelking) und Susanne


    unterwegs mit Pössl Roadcruiser, gerne auch mit der 12erGS im Schlepp


    [COLOR="#000080"]Männer bleiben Kinder, nur die Spielzeuge werden teurer[/COLOR]

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