ich war auf der Waage

  • Das ist dann was anderes.
    In Frankreich, z.B. in den Vogesen und Provence, wurden auch viele Schilder mit LKW Sperrungen gegen 3,5t Sperrungen getauscht. Obwohl ich da noch keine Wiegungen oder Kontrollen gesehen habe.

    Gruß Volker
    Wenn man in beiden Händen ein Glas Bier hält, kann man sich gar nicht mehr ins Gesicht greifen. - Nur so als Tip :)
    La Strada Fano auf Renault Master 2.3dci 125PS, EZ 2012, Hecktriebler

  • Wenn es knapp wird, dann hilft nur Auflasten auf 4.250 kg.


    Zweikreis-Luftfederung hinten, längere Federn vorne.


    Ca. 2.000 Euro, mit Alufelgen 3.000 Euro.

    [COLOR="#B22222"]"Der neue Luxus heißt Ruhe, Raum, Sicherheit und Zeit".
    Hans Magnus Enzensberger


    Das Ziel ist das Ziel.


    "Einen gepackten Reisewagen und einen Dolch sollte ein jeder haben; dass, wenn er sich fühlt, er gleich abreisen kann.“
    Rahel Varnhagen
    [/COLOR]

  • naja, über 2.8 to zulässiges Gesamtgewicht sind nun mal alle ? die grösser als Vito oder T5 sind, da würde ich auch eher rausfahren und durchgewunken werden, als mich in irgendeinerweise auf unschöne Diskussionen einzulassen, verdirbt allen nur den Tag
    bei mir wäre es noch so, dass der Kasten zwar als Womo ausgebaut ist und damit auch äusserlich deutlich als Womo erkennbar, jedoch immer noch die LKW-Zulassung hat ...

  • naja, über 2.8 to zulässiges Gesamtgewicht sind nun mal alle ? die grösser als Vito oder T5 sind, da würde ich auch eher rausfahren und durchgewunken werden, als mich in irgendeinerweise auf unschöne Diskussionen einzulassen, verdirbt allen nur den Tag
    bei mir wäre es noch so, dass der Kasten zwar als Womo ausgebaut ist und damit auch äusserlich deutlich als Womo erkennbar, jedoch immer noch die LKW-Zulassung hat ...


    Richtig, damit fangens jeden großen Kastenwagen ab. Sind ja auch oft überladen, Paketdienstler, Handwerker, usw.
    Und sogar V-Klasse, T5/6 Multivan, usw. mit bißerl einer Ausstattung sind bereits bei 3000kg und müßten eigentlich ebenfalls raus.

  • Aufpassen! Da müsst Ihr zwischen D und A unterscheiden.


    In Österreich heißt das LKW-Verbotsschild "Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge" und gilt (vermutlich!) nicht für Wohnmobile.
    In Deutschland heißt das Schild (ist so ein richtig deutscher Amtsschimmel-Text :s8): "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Wer also ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 t zGm hat und in der Zulassung nicht ausdrücklich "PKW" drinsteht, für den gilt das (in D!).


    Gruß
    Matthias

  • Wenn es knapp wird, dann hilft nur Auflasten auf 4.250 kg.


    Zweikreis-Luftfederung hinten, längere Federn vorne.


    Ca. 2.000 Euro, mit Alufelgen 3.000 Euro.


    wenn es knapp wir, einfach Auflasten auf 4000 kg OHNE technische Änderungen, schon zigmal erklärt das dieser goldige Blödsinn nicht benötigt wird.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • wenn es knapp wir, einfach Auflasten auf 4000 kg OHNE technische Änderungen, schon zigmal erklärt das dieser goldige Blödsinn nicht benötigt wird.


    Hallo,
    ja das habe ich hier schon mehrfach gelesen. Leider habe ich das aber irgendwie nicht hinkommen. TÜV bestand auf Freigabebescheinigung von Fiat. Die habe ich aber nicht bekommen für meinen 35H.
    Ich habe hier leider keine Hinweise gefunden, wer mir das ohne Freigabebescheinigung einträgt.


    Gruß Frank

  • der TÜVer will ne Freigabebescheinigung von Fiat für ein FZ welches Original vom Ausbauer ohne fahrwerkstechnsiche Veränderungen auf 3.5 t per CoC abgelastet wurde. Die Achslasten sind aber wie gehabt unangetastet im CoC erhalten geblieben?! muss ich nix mehr zu sagen. Mein Wagen hat zwei Plaketten, diverse andere Kunden von mir auch.


    Das ist in etwa so als würde jemand in der Kantine sagen: " bitte heute nur zwei Kartoffeln, ich habe keinen so großen Hunger..." am nächsten Tag wünscht er dann wieder die volle Portion von drei Kartoffeln und der Austeiler sagt: "das geht leider nicht, sie müssen mir schon über den Tellerhersteller beweisen dass dort drei Kartoffeln überhaupt Platz haben."

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Aufpassen! Da müsst Ihr zwischen D und A unterscheiden.


    In Österreich heißt das LKW-Verbotsschild "Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge" und gilt (vermutlich!) nicht für Wohnmobile.
    In Deutschland heißt das Schild (ist so ein richtig deutscher Amtsschimmel-Text :s8): "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Wer also ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 t zGm hat und in der Zulassung nicht ausdrücklich "PKW" drinsteht, für den gilt das (in D!).


    Gruß
    Matthias



    gut, dann leg ich mal noch einen drauf und ergänze D A zu DACH:


    da gibt es eine Signalisationsverordnung von 1979, Stand 2015.


    Die Jahreszahl 1979 sagt ja schon alles: da gab es noch kaum Womos und 3.5 to war auch nicht so einbetoniert.
    Deswegen wird in CH zwischen Motorwagen und schweren Motorwagen unterschieden, schwere Motorwagen gehen über 3.5 to ( manchmal kommt dazu noch max. 6 m Länge) und kosten richtig Geld, nämlich Schwerverkehrsabgabe!!! Und darunter fallen auch Womos, ohne Gnade, zumindest für Inländer, vielleicht sind die Freundinnen und deren Helfer bei Touristen auf der Durchreise nicht so streng.
    Das war auch ein gewichtiger Grund, dass ich bei nem L3H2 geblieben bin, denn sonst wäre es steuerlich und abgabenmässig teuer geworden und "schwere Motorwagen" und eben solche über 6 m dürfen auch nicht überall parken, wo Pkw normal stehen können.


    Also wenn irgendwo 3.5 to Begrenzung stehen, dann gilt das für alle Fahrzeugtypen!
    Ebenso gilt immer ein "Verbot für Lastwagen" eben auch für alle anderen schweren Motorwagen über 3.5 to, von dem Verbot sind nur "Gesellschaftswagen" ausgenommen, sprich Busse.


    Verkürzt gilt alles über 3.5 to als LKW, egal ob damit Kühe, Milch, Milchmädchen oder Milchreisbubis transportiert werden.
    Die Bussen sind heftig, aber bei einer versehentlichen Übertretung als Tourist sollte man mit Freundlichkeit ggf. ohne das die Reisekasse Schaden nimmt davonkommen.



    hier dazu noch die Schilder mit den Erläuterungen:


    http://www.fahrschulen.ch/index.php/verkehrszeichen/vorschriftssignale


    wie gesagt es gibt nur unter oder über 3.5 to und über 3.5 to ist (wenn's kein Postbus ist) ein LKW mit allen Konsequenzen,
    von daher eigentlich total einfach anzuwenden, auch wenn die Vorschriften offensichtlich aus einer anderen Zeit stammen...


    mit ritterlichem Gruss aus dem Ursprungsland der Habsburger :s11

  • der TÜVer will ne Freigabebescheinigung von Fiat für ein FZ welches Original vom Ausbauer ohne fahrwerkstechnsiche Veränderungen auf 3.5 t per CoC abgelastet wurde. Die Achslasten sind aber wie gehabt unangetastet im CoC erhalten geblieben?! muss ich nix mehr zu sagen. Mein Wagen hat zwei Plaketten, diverse andere Kunden von mir auch.


    Das ist in etwa so als würde jemand in der Kantine sagen: " bitte heute nur zwei Kartoffeln, ich habe keinen so großen Hunger..." am nächsten Tag wünscht er dann wieder die volle Portion von drei Kartoffeln und der Austeiler sagt: "das geht leider nicht, sie müssen mir schon über den Tellerhersteller beweisen dass dort drei Kartoffeln überhaupt Platz haben."


    Laut Fiat Deutschland hat der Fiat Ducato 35 H von Haus aus nur 3,5 Tonnen (trotz der hohen Achslasten). Darum gibt es auch keine Freigabebescheinigung von Fiat zur Auflastung.
    Ist also nicht vom Ausbauer abgelastet worden.
    Diese Auskunft habe ich zumindest bei Fiat bekommen.
    Einen TÜV-Prüfer der es ohne Freigabebescheinigung einträgt habe ich bei mir im Umkreis nicht gefunden.
    Gruß Frank

  • @ Frank....nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...


    ich habe meine ursprüngliche Antwort inkl. Zitat auf den Beitrag eines MAXI Faherers bezogen, Achslasten 2400 und 2100 kg!


    Dass es sich bei den durch mich veranlassten Auflastungen ausschließlich um selbige FZ handelt ist eigentlich selbsterklärend.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Der 35H hat die gleichen Achslasten wie der 40H ist aber über Fiat&Co nicht über 3,5t auflastbar. Der 35H ist nur über Gutachten von Drittanbietern auflastbar.


    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

  • Hi Leute, hier mal meine Infos zur Waage.


    Voll beladen mit der Grundausstattung an Werkzeug und Material (Stromkabel, Stecker, Wasserschläuche, Tisch und Stühle etc. etc. etc...)
    2 Fahrräder (Mountainbike's).
    Alle Klamotten für 2 Personen für Frühsommer.
    Essen und Getränke für mehrere Tage.
    2 Personen. Zusammen ca. 150 kg (bei Frauen weiß man irgendwie nie ganz genau das Gewicht) ;)
    Hubbett hinten. (Kein 2. Bett vorne)
    Frischwasser 50%
    Tank 100%
    Grauwasser leer
    Toilette 2 Liter
    Fahrzeug Ducato Maxi (Havy)
    Länge 636 cm
    Verstärkte Federn vorne
    Luftfederung hinten
    Anhängerkupplung
    Motor 3,0 Liter
    Schaltgetriebe
    18 Zoll Räder


    Vernünftig gepackt. Nichts fehlt, aber auch nichts Unnützes dabei.
    Heute vor Reiseabfahrt gewogen:


    3495 kg


    Folgende Achslasten sind eingetragen weil als mal Fragen dazu zu lesen sind: vorne 2100 kg hinten 2500 kg


    Viele Grüße!! Allen die das verlängerte Wochenende nutzen, oder auch länger weg sind, wünsche ich einen schönen Urlaub!


    Dieter

  • Hier noch mal zusammengefasst zur allgemeinen Information.


    Der Begriff Maxi ist im Zusammenhang mit den Fahrwerksvarianten des aktuellen Fiat Ducatos nicht eindeutig.


    Die Firma Fiat verwendet diesen Begriff sowohl für den Maxi 35 (35H) wie auch für den Maxi 40 (40H) und unter bestimmten Umständen gibt es auch noch einen Maxi 42,5 (siehe auch technische Daten).


    Laut diesen technischen Daten haben 35H und 40H identische Achslasten (VA 2100kg, HA 2400kg) aber unterschiedliche Zulässige Gesamtgewichte (3500kg oder 4000kg) und diese Werte werden dann auch von Fiat in der COC des jeweiligen Fahrzeugs eingetragen.


    Zwischen den beiden Varianten gibt es im Leergewicht eine Differenz von 45kg. Dieser Unterschied lässt sich nicht nur aus den größeren Bremsscheiben erklären, die laut techn. Daten beim 40H an der Hinterachse verbaut sind, eventuell gibt es noch Detailunterschiede in den Radaufhängungen (z.B. Materialstärken) Auf jeden Fall sind diese Unterschiede für die Firma Fiat so entscheidend, das sie keine Freigabe für die Auflastung des 35H erteilt.



    Gruss Klaus

  • Heute war ich auch das erste mal auf der Waage. Beim momentanen Ausbauzustand 2450kg bei einem Eigengewicht von 2002kg. Da hab ich ja noch viel Luft zu den 3500 kg!:s10



    448kg Armaflex ist aber auch schon eine Hausnummer!!!

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

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