Beiträge von boksen

    Auch wenn der Programmierer der App alles getan hat um den Sinn der Meldung zu verbergen aber es geht dabei um die Bluetooth-Verbindung des BMS der Super-B mit dem Gerät auf dem die dazugehörende App installiert ist.


    Dazu ist folgendes Video interessant:

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    Darin zeigt der Author des Videos wie bei einer Super-B alle im BMS registrierten Bluetooth-Verbindungen gelöscht werden. Bei der ersten neuen Verbindung danach taucht im Video bei 4:40 Min. die von dir gezeigte Meldung auf und der Author macht dann genau das was in der Meldung beschrieben ist, er drückt zweimal hintereinander auf den roten Taster und dadurch wird vom Bluetooth-Adapter des BMS eine Kopplungsanforderung ausgesendet die am Smartphone bestätigt werden muss. Was dann anders ist (mehr Funktionalität?) als vorher ohne Kopplung kann ich Dir nicht sagen. Dieser Vorgang müsste eigentlich auch irgendwo in der Doku der Batterie beschrieben sein.

    LKW Überholverbot?
    Gilt für Klasse M nicht.


    Diese Aussage ist falsch. Der Gesetzgeber hat die Ausnahmen beim Überholverbot für LKW nicht durch Fahrzeugklassen definiert. In der Anlage 2 der StVO zu den Vorschriftszeichen heißt unter der lfd. Nummer 54 zum Zeichen 277 „Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“
    https://www.gesetze-im-interne…o_2013/BJNR036710013.html


    Auch wenn es nicht jeder akzeptieren mag aber für den Gesetzgeber ist ein Wohnmobil kein Personenkraftwagen und somit müssen Wohnmobile mit einem zGG > 3,5 t den LKWs hinterzockeln auch wenn sie dabei von fetten Reisebussen überholt werden.

    Hat hier jemand AlfaOBD auf Android 13 installiert? Ich versuche jetzt schon seit einigen Tagen AlfaOBD Version 2.3.2. auf einem Samsung A14 unter Android 13 zum Laufen zu bringen. Grundsätzlich funktioniert die Software. Mit einem Stardiag BT Interface kann ich verschiedene Steuergeräte des Fahrzeugs erreichen und Register und Messwerte auslesen. Aber sämtliche Versuche aus AlfaOBD heraus Daten wie Messwerte, Messwertevorlagen oder ECU-Snapshots auf dem Smartphone zu speichern schlagen fehl. Es ist schon auffällig das von AlfaOBD beim ersten Start nach der Installation die dafür notwendige Berechtigung für das Schreiben von Dateien nicht abgefragt wird. Auch ist in den Einstellungen der App keine entsprechende Berechtigung vorhanden. Mein Kontakt zum deutschen Kundensupport von AlfaOBD war bisher sehr zäh, ich habe alle möglichen Infos und Screenshots geliefert aber bisher keine Lösung bekommen. Wenn hier jemand die Software auf Android 13 installiert hat würde mich interessieren welche Berechtigungen in den Einstellungen der App vorhanden sind.

    Wir sind gerade zurück aus dem Land der „Krydsende Cyklister“ (gefühlt das häufigste Verkehrsschild in DK). Grundsätzlich ist richtig was hier schon gesagt wurde, es ist absolut kein Problem in Dänemark auch Kleinstbeträge mit Kreditkarte zu bezahlen. Die Girokarte, ex EC-Karte, ist zwar auch häufig verwendbar, man sollte es aber nicht tun, da die ausgebenen deutschen Finanzinstitute teilweise abenteuerliche Gebühren für die Verwendung außerhalb der Eurozone verlangen. Trotzdem kommt man bei einer Reise mit dem Wohnmobil durch Dänemark immer wieder in Situationen wo doch Bargeld verlangt wird. Gerade bei kleineren Stellplätzen insbesondere an kleinen Sportboothäfen wird die Bezahlung der Standgebühr direkt beim Hafenmeister oder mit Briefumschlag in einer Kasse des Vertrauens mit Bargeld durchgeführt. Wir haben dies aber meistens auch in Euro zahlen können. Dann gibt es natürlich auch noch den klassischen Fall der Duschmünzen. In der Regel wird das 5 Kronen Stück (das große Silberne mit Loch in der Mitte) verwendet, die Duschzeiten sind aber mittlerweile auf Grund der Energiekosten so kurz eingestellt das es empfehlenswert ist grundsätzlich 2 Stück zum Duschen mitzunehmen. Die Münzen können aber in der Regel beim Hafenmeister eingetauscht werden.

    Es gibt kein Comfortmatic Getriebe, es gibt nur ein Getriebe das in einem Fall manuell geschaltet wird und das im anderen Fall durch eine angeschraubte Hydraulikeinheit automatisiert bedient wird und die Kupplung ist in beiden Fällen identisch (variiert aber in Abhängigkeit vom Modeljahr).


    Noch eine Info zum Thema Nervosität, der Tausch der angeschraubten Hydraulikeinheit, die man vielleicht als „die Comfortmatic“ bezeichnen kann, kostete Anfang 2018 in einer FIAT Werkstatt rund 4500 Euro und dürfte seitdem nicht billiger geworden sein.


    Gruss Klaus

    Da stellt sich mir die Frage, WEiß(!) jemand, ob und wie viel Sicherheitsabstand bei solchen Schildern sein muß, also wenn ein Parkhaus oder ne Brücke mit 2m beschildert ist, darf der tiefste Punkt dann maximal bei 2,20 oder 2,30 von der Decke hängen? Da gibt es doch bestimmt ne Vorschrift in Deutschland


    Solche Regelwerke werden vom Verkehrsministerium unter „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau“ veröffentlicht. Das Thema Durchfahrtshöhe wurde das letzte Mal in dem ARS 14/2000 behandelt:


    Zitat:
    Ingenieurbauwerke über Straßen sollen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m besitzen. Die lichte Höhe ergibt sich aus der zulässigen Fahrzeughöhe einschließlich Ladung von 4 m (§ 32 Abs. 2 StVZO und § 22 Abs. 2 StVO) plus einem Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m.
    Bei Ingenieurbauwerken mit einer lichten Höhe von weniger als 4,50 m kann der Sicherheitsabstand bis auf 0,20 m reduziert werden. Die zulässige Fahrzeughöhe muss dann für die Durchfahrt eingeschränkt werden. Diese Bauwerke sind durch Zeichen 265 nach StVO und zusätzlich durch Leitmale zu kennzeichen.


    Es muss also bei der Beschilderung ein Sicherheitsabstand von mindesten 20 cm eingehalten werden. Nach oben hin kann der Sicherheitsabstand beliebig groß sein, das liegt in der Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort. Googles Bildersuche nach "Beutelsbach Unterführung" liefert einiges auf dem zu sehen ist das man scheinbar in diesem Fall sehr großzügig war. Ich schätze an den Einfahrten könnten es so ca. 60 cm sein, das kann sich natürlich innerhalb der Unterführung deutlich reduzieren aber trotzdem den einen oder anderen dazu verleiten es doch mal zu probieren.


    Übrigens die "Transporterfalle" von Beutelsbach hat es zu einer gewissen "Beliebtheit" gebracht, dass sie sogar eine eigene Facebook Gruppe hat.


    Gruss Klaus

    Ich fahre gerade mit meinem Caddy und Dachzelt durch Irland und stelle ebenfalls fest, dass Höhenbegrenzungen (2 bis 2,10m) inzwischen fast überall anzutreffen sind.


    Diese große Anzahl von Höhenbegrenzungen an öffentlichen Parkplätzen und auch Schranken an den Parkplätzen von Supermärkten in Irland ist uns vor 3 Jahren auch schon aufgefallen. Ein Ire erklärte uns das Wohnmobile dabei quasi nur Beifang sind der Hauptgrund für diese Maßnahmen sei aber das dort der Aufenthalt von Pavee (auch Tinker oder Irish Traveller genannt) verhindert werden soll.

    Das stimmt nicht ganz. Dieser Chip ist Pflicht für gewerbliche Fahrzeuge.


    Ergänzend dazu, es ist richtig das die Pflicht einen Maut-Chip mitzuführen unabhängig von der Fahrzeugklasse für alle gewerblichen Fahrzeuge über 3,5 t gilt. Zusätzlich ist es aber auch für alle privaten Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 (also auch Wohnmobile) über 3,5 t dringend empfehlenswert einen Maut-Chip mitzuführen. Nur dann wird entsprechend der Tarifbedingungen die Voraussetzung erfüllt mit diesem Fahrzeug in der Tarifgruppe 1 abgerechnet zu werden. Das ist nachzulesen auf der Autopass-Webseite über Tarife und Rabatte in der Beschreibung der Tarifgruppen, weiter unten auf dieser Seite unter Fahrzeugklasse M1 steht es nochmal klar und deutlich:
    "Damit Fahrzeuge ab 3501 Kilo der Fahrzeugklasse M1 zur Tarifgruppe 1 gehören, müssen ein gültiger Nutzungsvertrag und ein Chip vorhanden sein"


    Ja, ich weiss in der Vergangenheit sind immer wieder Fahrer mit schweren Wohnmobilen in Norwegen auch ohne Maut-Chip in der Tarifgruppe 1 abgerechnet worden, ich würde mich nicht darauf verlassen das die Norweger in diesem Punkt auch weiterhin so kulant sind und sich nicht an ihre eigenen Tarifbedingungen halten.


    Gruss Klaus

    Wie schon weiter oben beschrieben hat die Elbferry GmbH & Co. KG letzte Woche Insolvenz angemeldet, der Betrieb wird aber „bis auf Weiteres aufrechterhalten“ und der aktuelle Winterfahrplan bedient. Da keine Banken mit im Boot sind und somit die Finanzierung des Betriebs ausschließlich über die Gesellschafter läuft ist es deren eigene Sache wie lange sie ihr Geld verbrennen.


    Laut Aussagen des Insolvenzverwalters hätte das Fährunternehmen nach Ende der Lockdown-Maßnahmen in den Sommermonaten Gewinne erwirtschaftet und die zu Betriebsbeginn gestellten Erwartungen übertroffen. Das Hauptproblem seien aber die explodierenden Energiepreise, so hat sich nach seiner Aussage der Preis des von der Elbferry genutzten LNG seit dem Betriebsstart im März bis heute verfünffacht. Ein Problem das auch andere Unternehmungen an Nord- und Ostsee haben und so fahren jetzt einige der als umweltfreundlich propagierten LNG Schiffe klammheimlich mit Marinediesel, diese Umstellung scheint aber bei der Greenferry I nicht so einfach zu sein wie es sonst möglich ist.


    Wie es mit der Fähre weitergeht wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Das irgendeiner der nördlich und südlich der Elbe gestarteten Versuche auf politischer Ebene öffentliche Gelder loszueisen Erfolg hat kann bezweifelt werden. Eine gewisse Enttäuschung macht sich hier an der Küste breit, denn es wurde schon erwartet das hinter diesem Versuch mehr Substanz steckt als das es nur für 9 Monate reicht.


    Gruss Klaus

    Kennt jemand diesen Shop oder hat vielleicht sogar dort bestellt?


    Ich habe dort Anfang 2015 einen niedrigen Sitzkasten für Fiat Ducato bestellt. Bestellung und Lieferung wurde ohne Probleme abgewickelt. Leider passte der Sitzkasten nicht auf die original Befestigungen, dazu hatte ich auch Kontakt mit dem Inhaber von "Ulbricht Versandhandel", seine Versuche vom Hersteller Sportscraft Informationen zu den Maßabweichungen zu bekommen verliefen im Sande. Rückabwicklung und Erstattung waren dann ohne Probleme.


    Gruss Klaus

    Bei dem Zusatzschild aus Beitrag #62 spielt die 2,8t-Grenze keine Rolle, ...


    Richtig


    Das Aufmacher Foto des von mir im Beitrag #62 zitierten Artikels zeigt die Beschilderung um die es geht. Unter dem Zeichen Parken (Zeichen 314) ist das Zusatzzeichen Personenkraftwagen (Zeichen 1010-58) angebracht und dieses Zusatzzeichen macht keinerlei Aussage über irgendein Gewicht.


    Über die Bedeutung diverser Zusatzzeichen in Bezug auf Wohnmobile gibt es immer wieder Diskussionen. Im September des vergangenen Jahres sah sich dann sogar eine Gruppe von Abgeordneten der FDP-Fraktion genötigt eine kleine Anfrage zu diesem Thema im Bundestag zu stellen. Eine Aussage in der Antwort der Bundesregierung bezieht sich auf die oben beschriebene Beschilderung.


    "Auf Parkplätzen, die mit den Zusatzzeichen 1010-58 oder 1010-59 gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile nicht parken, da es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die der reinen Personenbeförderung dienen."


    Damit sollten alle Unklarheiten geklärt sein.


    Gruss Klaus

    Nicht genug damit, dass Schleswig-Holstein bekanntermaßen das einmalige Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit unter Strafe stellt,


    Das ist nicht richtig, auch in Schleswig-Holstein steht die Übernachtung zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit nicht unter Strafe. Es mag nur etwas schwieriger sein das in dem Land zwischen den Meeren eine Übernachtung als eine solche zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit anerkannt wird.


    Wie schon im Beitrag #46 beschrieben stellt das Modellprojekt der Schleiregion zur Wiederöffnung des Tourismus bei dem auch Eckernförde mitmacht alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen.


    Hier mal zur Information über die Situation in Eckernförde ein Zitat aus einem Artikel in der Eckernförder Zeitung vom 28. April:


    „Der Parkstreifen in der Preußerstraße vor der Dünengolf-Anlage gehörte am vergangenen Wochenende den Wohnmobilen. Etwa 20 dieser Fahrzeuge standen nach Angaben des städtischen Ordnungsamtes dort, einige von ihnen auch über Nacht. Gewünscht ist das nicht. Und seit Dienstag auch nicht mehr erlaubt. Die Stadt Eckernförde hat dort eine entsprechende Beschilderung angebracht: Ab sofort dürfen dort nur noch Pkw geparkt werden. Damit hat die Stadt auf die Auswüchse der vergangenen Tage reagiert und Wohnmobilen das Parken auf diesen öffentlichen Stellplätzen untersagt. Wie auch auf dem benachbarten Parkplatz in der Preußerstraße, wie am Parkstreifen am Vogelsang oder Jungmannufer. Überall dort, wo unter dem blauen „P“-Schild ein Auto-Symbol angebracht ist, dürfen ausschließlich Pkw parken. – Quelle: https://www.shz.de/32054647 ©2021“


    Gruss Klaus

    Ich habe das Thema vor 3-4 Jahren auch schon mal durchexerziert, inklusive Besuche bei mehreren Schlüsseldiensten, Telefonaten mit Movera und der Inhaberin der Firma STS Oberholz


    Bei deinem Schlüssel handelt es sich um einen Innenbahn Schlüssel der Firma STS Oberholz Type SCS (Security Cylinder System) Serie 53. Die Schlüssel werden auch unter dem Namen Safe-Tec vertrieben.


    Die Rohlinge für diese Schlüssel sind für die freien Schlüsseldienste tatsächlich nicht über deren übliche Wege beziehbar. Es haben mir aber mehrere Schlüsseldienstler zugesichert wenn ich ihnen den Rohling liefere können sie ihn fräsen.


    Rohlinge sind bei Movera unter der Produktnummer 9925597 mit Lieferzeit 2-3 Wochen bestellbar (Katalogseite 346), damals sollten die rund 12,- € kosten.



    Alternativ kann man auch einen kompletten Schlüsselsatz (2 Schlüssel mit Schloßeinsatz) bestellen, ist in der Regel schneller verfügbar.


    Zum Tausch des Schloßeinsatzes braucht man aber einen Montageschlüssel (ist nicht ganz billig);)
    Eventuell geht der Tausch auch ohne, wenn man von hinten an das Schloß kommt (z.B. Serviceklappe)


    Gruss Klaus

    Die "Greenferry I" der Elbferry hat wie geplant am 1. März den Betrieb aufgenommen. Nach den vergangenen 4 Wochen und einigen Anpassungen in den Betriebsabläufen hat sich der Betrieb allmählich eingeschliffen. Entgegen der an der Küste verbreiteten Skepsis wird auch die versprochene Fahrzeit von maximal 60 Minuten eingehalten, somit ist auch der Fahrplan weitgehend verlässlich.


    Die schon vor dem Betriebsstart mit einzelnen Speditionsunternehmen abgeschlossen Verträge spiegeln sich in den mitgenommen LKWs wieder es wurden auch schon in den Nachtstunden der ersten Woche die ersten Schwertransporte durchgeführt.


    Den ersten großen Ansturm erlebte die Verbindung am letzten Wochenende zwischen dem 18. und 22.3. Durch die Vollsperrung der A7 in Hamburg in Kombination mit einem extra für dieses Wochenende geltenden 50% Rabatt auf die PKW- und Personentarife waren einzelne Fahrten ausgebucht.


    Der Betriebsstart hat auch in den Medien sein Echo gefunden.

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    Im NDR-Fernsehen wird heute die Sendung Nordseereport von Bord der Greenferry I moderiert, während einer Überfahrt von Cuxhaven nach Brunsbüttel wird zwischen den einzelnen Reportagen die Fähre vorgestellt. (Sendetermin 28.3. ab 18:00 Uhr und danach in der Mediathek)


    Gruss Klaus

    Hallo Adolf,


    Deine Skepsis gegenüber einem dauerhaften Betrieb dieser Fährlinie kann ich nachvollziehen gerade in Erinnerung an das Kommen und Gehen der verschiedenen Betreibergesellschafften in den letzten 5 Jahren.


    Es soll also wieder mit staatlicher Förderung...


    Die Vorgängergesellschaften auf dieser Linie haben keine staatliche Fördermittel bekommen und auch die Elbferry wird nichts bekommen, schlicht und ergreifend weil die Betreiber der Fähre Glückstadt-Wischhafen ein Auge darauf haben. Die müssen seit Jahrzehnten ohne irgendwelche öffentliche Mittel auskommen und sie werden es nicht akzeptieren das 40 km Elbabwärts eine Fährlinie eingerichtet wird die aus irgendwelchen öffentlichen Töpfen alimentiert wird. Der Schleswig-Holsteinische Wirtschaftsminister Buchholz hat das schon vor einiger Zeit auf einer öffentlichen Veranstaltung seinem Parteifreund, einem der Geschäftsführer der Elbferry, deutlich gesagt: „Heinrich, ich finde es klasse, dass du das anpackst, staatliche Fördermittel bekommst du trotzdem nicht.“


    Die Fährpreise sind ja wie bei den Vorgängern "echte Schnäppchen".


    Bei dem Preisvergleich zwischen Elbferry und Elbfähre vergleichst du die Klasse Wohnmobil (6-8 m) = 51 € mit der Klasse LKW (bis 6 m) = 20 €, das passt natürlich nur wenn das Wohnmobil exakt 6 m ist;). Ist es länger (z.B. ein Kastenwagen mit 6,36 m) muss man bei der Elbfähre die Klasse LKW (bis 7m) = 23 € und wenn noch die Fiedlerbühne hinter dran ist die Klasse LKW (bis 8 m) = 27 € zum Vergleich nehmen.
    Bei den Vergängergesellschaften der Elbferry mit identisch strukturierten Tarifen wurden Wohnmobile die in der Zulassung unter 6 m sind (z.B. ein Kastenwagen mit 5,99m) in der Klasse PKW (4-6 m) abgerechnet (wie von Poly in #9 beschrieben). Ich gehe davon das dies auch von der Elbferry so gehandhabt wird, dann müsste man dort 34 € und bei der Elbfähre die von dir genannten 20 € zahlen. Das sieht schon nicht mehr so drastisch aus.


    Übrigens haben die Schiffe der Elbfähre Glückstadt - Wischhafen nicht nur neue Farbe bekommen sie wurden auch „digitalisiert“, dadurch ist an Bord Kartenzahlung möglich und für die Passagiere steht ein kostenloses Wlan zur Verfügung.


    Mit einer Fähre und Abfahrten im 3 Stunden-Takt ist wirtschaftlich eh kein Blumentopf zu gewinnen.


    Die Person die als treibende Kraft hinter diesem Neuanfang steht hat einen beeindruckenden beruflichen Werdegang in der Schifffahrt hinter sich und kennt das Geschäft damit aus dem Effeff und er hatte Einblick in die Geschäftsunterlagen der Vorgängergesellschaft Elblink. Auf Grund dieser Information hält er einen wirtschaftlichen Betrieb der Fährverbindung für möglich und konnte davon auch zwei Unternehmer aus der Region überzeugen das dafür notwendig Geld in die Hand zunehmen.


    Also schauen wir mal wie es kommt, auf jeden Fall haben wir hier an der Küste wieder eine feine Feierabendbeschäftigung, auf dem Deich hocken, Fähre gucken und klugschnacken;)


    Gruss Klaus