Überraschung!

  • Hallo zusammen,


    Eigentlich hatte ich einen schönen Urlaub auf Sardienen!
    Meine guten Erinnerungen wurden gestern mit der Post aus Regensburg Regierung Oberpfalz nochmal aufgefrischt!


    Fahren mit dem Kastenwagen in einer Wohnmobilverbotszohne am Strand war das Thema!( Aber nur für Wohnmobile)
    Während eines schönen Ausfluges im Norden von Sardienen, suchten wir eine Parkgelegenheit am Strand in Algientu Sardienen!
    Da der Parkplatz Gebührenpflichtig war zahlten wir brav unsere 4 Euro und gingen schnorcheln! Da lauerte schon die Polizei!
    Nach unserer Rückkehr fanden wir ein Straftickit von 75 Euro!
    Mittlerweile auf 89,- angewachsen!
    Wer kann mir auch seine Erfahrungen mitteilen , wie ich mit diesem Thema umgehen soll!:confused:

  • Hallo Fidi,


    solcherlei Überraschungen sind natürlich immer ein Ärgernis.
    Wie Du in deinem Fall verfahren kannst, weiß ich nicht, am besten ist, du zahlst und vergißt !!! Das belastet die Nerven am wenigsten.


    Aber tröste Dich, mit fadenscheinigen Gründen wird in fast allen Länder dieser schönen Welt abkassiert !!!


    Also take it easy, oder wie das heisst !!!


    Viele Grüsse und knöllchenfreie Touren wünscht Dir


    Luggi, der aus dem Allgäu :lol:

  • [QUOTE
    Fahren mit dem Kastenwagen in einer Wohnmobilverbotszohne am Strand war das Thema!( Aber nur für Wohnmobile)
    [/QUOTE]


    Moin Fidi,


    da der Trigano wohl eine Wohnmobilzulassung hat, würde ich einfach mal zahlen .............

  • Fidi: Zahlen und Ruhe ist. So ein Betrag ist es nicht wert sich weitere Gedanken und evtl. Ärger zu machen, weil die Kosten nachher nur noch steigen.


    Knöllchen im Ausland würde ich zwar auch erst ignorieen, aber, wenn sie dann aus D von offizieller Stelle kommen, ist bei solchen "Kleinigkeiten" vergebene Energie.

  • Hallo Fidi!
    Verkehrsordnungswidrigkeiten (sprich Falschparken u.s.w.) die du im Ausland begangen hast, werden von den deutschen Behörden nicht weiter verfolgt. Eine Ausnahme bildet hier Österreich, mit denen gibt es ein Rechtshilfeabkommen diesbezüglich. Das ganze ist zwar EU-weit geplant aber noch nicht umgesetzt. Wieso du Post von deutschen Behörden bekommst ist mir rätselhaft! Oder handelt es sich um eine Strafanzeige? Normalerweise wegschmeißen und vergessen!
    Gruß Frank

  • Hallo Frank,


    Oben drüber steht Bestreitungsprotokoll / Feststellung Übertretung Strassenerkehrsordnung!


    Wann tritt den die europaweite Verordnung in Kraft!


    MFG


    F.Apel

  • Hallo Fidi!


    Soll glaube ich 2010 in Kraft treten.


    Folgende Info habe ich beim ADAC gefunden.


    "Seitens der italienischen Behörde ist eine Durchsetzung der Geldbuße in Deutschland mangels gegenseitigem Vollstreckungshilfeabkommen in Verwaltungssachen derzeit nicht möglich.
    Bei Wiedereinreise nach Italien ist innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist theoretisch mit Zwangsmaßnahmen zu rechnen, falls die Buße nicht bezahlt worden ist."
    Wenn du genaueres wissen willst. Dann bitte hier nachlesen.


    http://www.adac.de/Recht_und_R…D=3006&SourcePageID=10280


    Gruß Frank

  • Hi Fidi!


    Falls du vorhast wieder mal nach Italien zu fahren würde ich bezahlen. In Italien haben die Carabinieri alle einen Notebook dabei. Habe gehört dass offene Forderungen von Ausländern gespeichert bzw über Internet abgerufen werden können. Auf die darauf folgenden Probleme bei einer Anhaltung im italienischen Gebiet möchte ich gerne verzichten.


    lg Ferdl

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