Der verkaufende Händler hat die Sorgfaltspflicht den Wagen in vertragsgemäßem Zustand auszuliefern.
Du hast recht.
Der Händler versucht trotzdem dich davon zu überzeugen das er das Fahrzeug an Citroen weiter reichen muß.
Ob du es selber machst oder der Händler.
In beiden Fällen bleibst du dir aus der Tasche.
Wir drehen uns im Kreis.