Da beim Ziehen eines "anderen als leichten Anhängers" also eines schweren Anhängers explizit die Gesemtmasse von <= 3,5 to erwähnt wird, und bei den leichten Anhängern nicht,
Exakt die gleiche Nomenklatur wie in deutschen Gesetzen. So les ich´s auch. Wo ist eigentlich Rainer @Cachaito . Der könnte doch mal als Fachmann was schreiben.