Meines Wissens kann man (bzw. darf die Polizei) ein Handy wegen Diebstahls nur dann orten (gemeint ist die reine Netzortung der eingeloggten SIM), wenn man dies bereits vor der Entwendung beim Provider freigeschaltet hat. Da soll der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz bzw. voller Verfügungsgewalt eine Rolle spielen. Ein Jurist kann dazu sicher genaueres sagen oder mag mich korrigieren.
Gruss
klacks