>=< 3,5 t / Parken & Co

  • Ein Wohnmobil ist bereits ein PKW. In der ersten Zeile der Zulassung steht Fahrzeug zur Personenbefördung und darunter Wohnmobil. Das ist doch eindeutig.


    Gruß Thomas


    ...deshalb ja auch der eindeutige Zusatz "Wohnmobil" dort.


    *lächel*


    Ach ja, bei Bussen dürfte dort ebenfalls stehen >Fahrzeug zur Personenbeförderung<
    und nicht >LKW zur lebendbeförderung von Alphatieren<.

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • ...deshalb ja auch der eindeutige Zusatz "Wohnmobil" dort.


    *lächel*


    Ach ja, bei Bussen dürfte dort ebenfalls stehen >Fahrzeug zur Personenbeförderung<
    und nicht >LKW zur lebendbeförderung von Alphatieren<.


    Natürlich ist ein Bus kein LKW. Das wird ja wohl auch keiner anzweifeln.


    Also ich seh die PKW Schilder bei Parkplätzen nicht als Verbot für uns an. Die sind meiner Auffassung nach gegen LKW gerichtet. Ich höre bzw. lese auch zum ersten Mal, dass ich da nicht mit dem Kasten drauf darf.


    Gruß Thomas


    PS: Es gibt nur diese Fahrzeugklassen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

  • http://www.verkehrslexikon.de/Texte/BABSprinter06.php


    Klappt sicher auch beim Womo...

    "Pkw i. S. v. § 18 V Nr. 1 StVO sind nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer konkreten, an Bord befindlichen Ausstattung überwiegend der Personenbeförderung dienen sollen. Ein Pkw der Marke Daimler Chrysler „Sprinter” fällt deshalb als Lkw ausgestattet unter die auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h."

    ggf. So:

    Pkw i. S. v. § 18 V Nr. 1 StVO sind nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer konkreten, an Bord befindlichen Ausstattung überwiegend der Personenbeförderung dienen sollen. Ein Wohnmobil der Marke XYZ fällt deshalb als Wohnmobil ausgestattet unter die auf gesondert gekennzeichneten Parkplätzen eingeschränkte .....blablabla


  • Scheint mir veraltet (2005).

  • ;) naja die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung is von 1776 und gilt ja irgendwie immer noch....


    Mag sein, aber in der aktuellen Fassung des § 18 StVO sind Wohnmobile nur noch einmal erwähnt, in Verbindung mit Anhänger. Und sicher auch nur, weil das jemand übersehen hat. Unsere Gesetze werden an die EU angepasst und da sind Wohnmobile PKW. Ohne Einschränkungen.


    Gruß Thomas

  • Obacht! das Zitat ist nicht aus dem Gesetz, sondern aus einem Urteil (bzw. Beschluss)...


    "Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 20.01.2005 - 2 Ss (OWi) 200 Z/04) hat wie viele weitere Oberlandesgerichte eine Mercedes Sprinter-Entscheidung gefällt"
    ...

  • Obacht! das Zitat ist nicht aus dem Gesetz, sondern aus einem Urteil (bzw. Beschluss)...


    "Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 20.01.2005 - 2 Ss (OWi) 200 Z/04) hat wie viele weitere Oberlandesgerichte eine Mercedes Sprinter-Entscheidung gefällt"
    ...


    Hab ich gesehen. Es bezieht sich auf die damals geltende Fassung des § 18.


    Außerdem: Ich hab keinen Sprinter :D


    Gruß Thomas

  • Schau mal hier...


    Stvzo § 47


    hier werden PKWs und WOMOs klar differenziert!


    (3a) Personenkraftwagen und Wohnmobile mit Selbstzündungsmotor gelten als besonders partikelreduziert, wenn sie den Anforderungen einer der in Anlage XXVI Nummer 2 festgelegten Minderungsstufen oder den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 entsprechen.
    (4) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 800 kg mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften der Anlage XXIV entsprechen, gelten als bedingt schadstoffarm. Eine erstmalige Anerkennung als bedingt schadstoffarm ist ab 1. November 1993 nicht mehr zulässig.
    (5) Personenkraftwagen und Wohnmobile mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren,

    oder
    Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)


    > 2.1.6...

    "Wohnmobile"



    unterm Strich....


    Es gibt Unterschiede...aber welche nun genau der kommunale Parkwachtel kennt und zu Anwendung bringt...kann man wohl nur selber ausprobieren ;)

  • ...deshalb ja auch der eindeutige Zusatz "Wohnmobil" dort..


    Und wie habe ich jetzt bei mir den eindeutigen Zusatz 'Mehrzweckfahrzeug' zu interpretieren? Das ganze Durcheinander kommt doch daher, dass z.B. die Fahrzeugklassen ausführlichst definiert sind (siehe z.B. S. 13),


    https://www.kba.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=16


    dass aber der Begriff 'PKW' in all diesen Dokumenten nicht auftaucht. Auch in der STVO und STVZO ist zwar von 'Personenkraftwagen' die Rede, eine Definition dazu findet man aber auch dort nicht.


    Gruß Manfred

  • Obacht! das Zitat ist nicht aus dem Gesetz, sondern aus einem Urteil (bzw. Beschluss)...


    ...aus dem Grund ist deine Interpretation, das auf ein Wohnmobil zu übertragen, ganz gefährlich. Ein Urteil gilt für diesen Fall. Ein etwas anders gearteter Fall kann ganz anders entschieden werden.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Und da die Stvzo schrittweise durch die FZV ersetzt wird, müssen wir wohl abwarten, bis Womos dann auch ohne wenn und aber M1 sind.


    Eigentlich gar nicht. Alle neueren Fahrzeuge ab XX.XX.XX (Ich weiß nicht, seit wann; ist aber schon ne Zeit) haben eine EG-Prüfzulassung, für die die StVZO gar nicht mehr relevant ist. Wenn also nach Inkrafttreten der EG-Prüfzulassungsordnung weiter ein "PKW"-Schild stehen bleibt oder aufgestellt wird, kann es sich logischerrweise nur auf die "PKW"-Regelung der EU beziehen und damit alle KFZ der Klasse M beziehen. Und schwups ist es logisch, dass das sobnstige KFZ Wohnmobil der Klasse M1 da stehen darf. Da wäre ich fast mal geneigt, das mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung feststellen zu lassen. :D

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • ...aus dem Grund ist deine Interpretation, das auf ein Wohnmobil zu übertragen, ganz gefährlich. Ein Urteil gilt für diesen Fall. Ein etwas anders gearteter Fall kann ganz anders entschieden werden.


    "KANN" ist hier das Zauberwort!!


    Und den "Schlaubis" die hier mittel der Rechtschutzversicherung schauen wollen was passiert sei gesagt..


    Grad in der jetzigen Zeit in der CO2 Ausstöße, Spritverbräuche und Emissionswerte recht sensibel behandel werden, sollte man den Ball hier recht flach halten...denn ein Euro 5+ oder 6 Basisfahrzeug hat sicherlich nicht unbedingt bessere Werte wenn an den Markise, Solar Moppedbühne, 235er 18 Zöller, Ladbooster Kühlschränke usw kommen...


    Dann darste zwar aufm PKW Parkplatz stehen aber halt nimmer fahren ;) zahlst a bisserl mehr Steuern und hast "Schwupps" ne gelbe Plakette ....

  • Und den "Schlaubis" die hier mittel der Rechtschutzversicherung schauen wollen was passiert sei gesagt..


    Den Zusammenhang zwischen einer Klage gegen ein Parkknöllchen und einem Fahrverbot für ebenjenes Fahrzeug erklärst du jetzt aber mal!

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Warum?
    Wird ein deutscher Richter eine EG-Typprüfung in irgendeinem anderen Land außer Kraft setzen können?


    Nur eine Grundsatzentscheidung
    WOMO < 3,5to = PKW


    ...ist doch schon längst auf politischer Ebene mit der Klasse M entschieden.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

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