brauche Hilfe zu gesetzliches / StVO / Max Gewichte / Parken /Sonntagsfahrverbot etc.

  • Hallo,


    ich bin noch auf der Suche nach einem passenden Fahrzeug.
    Um mich erstmal orientiert zu können interessiert mich was ich im Bezug auf Länge, Gewichte etc. beachten muss.


    Zu meiner Situation:
    Ich habe den Führerschein Klasse B
    Also darf ich Fahrzeuge bis max 3,5to zulässiges Gesamtgewicht (ZG) fahren,
    sowie Fahrzeugzüge (Zugfahrzeug&Anhänger) bis zu einem max. ZG von 3,5to des ganzen Zuges.


    Da mich diese Regelung auch ausserhalb der WoMo Sache ziemlich einschränkt, überlege ich ohnehin den BE (PKW mit Anhänger), bzw. den C1E (kleiner LKW mit Anhänger) Führerschein zu machen. Also soll der Führerschein erstmal nicht das Hindernis sein.


    Ich fahre auch noch ein Motorrad mit 100cm breite am Lenker und 256kg Gewicht (hier wird es wohl unmöglich sein einen Heckträger zu finden)
    sowie einen Roller mit 136kg Gewicht (Das wird eher mein Begleiter am WoMo sein)


    Wir werden unterwegs sein mit 4 Personen, 2 Erwachsene, 2 Kinder 4&7 Jahre



    Gerüchte die mir bisher bekannt sind:
    über 4to ZG darf man Innerorts nicht auf öffentlichen PKW Parkplätzen parken
    über 6,99m Länge darf man nicht mehr auf öffentlichen PKW Parkplätzen parken
    Hat einer von euch Probleme mit "neueren" Modellen (2-5Jahre alte) in Umweltzonen einzufahren?
    Spielt das Gewicht eine Rolle bei Sonntagsfahrverboten etc.


    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht in Bezug auf die Höhe- vor allem bei Fähren und Unterführungen, was ist da noch am tauglichsten.
    Was können eure Kastenwägen max ziehen?
    Gibt es Kastenwägen (möglichst fertig ausgebaute) die ein Chassis haben was mehr als 3,5toZG erlaubt?
    Was ist zu beachten bei der KFZ Steuer und Versicherung in Bezug auf Gewichte und Größe


    Ich danke euch schon mal für eure antworten und Ideen- wenn euch etwas einfällt was ich noch beachten sollte, immer raus damit!
    Ich bin für jeden Rat dankbar.


    Gruß David


  • Hi,
    das sind ja viele Fragen :) Mals sehen, mit ein paar kann ich helfen, denn ich hatte vor dem Kasten einen 3,8to Nasenbär mit Anhänger für Moped.


    Auf öffentlichen Parkplätzen hat man eher das Problem wegen der Höhe, oft ist da eine Schranke auf 2m.
    Fzge mit 2-5 jahren sollten eine grüne Plakette haben und somit kein Problem in Umweltzonen darstellen. Komplette Dieselverbote sind zwar in grünen Städten wie Darmstadt im Gespräch, aber noch kein Fakt.
    Sonntagsfahrverbot gilt für LKWs. Womos sind Sonderfahrzeuge und nicht betroffen.
    Unser Nasenbär hatte 3,1m Höhe. Da muss man natürlich aufpassen. Viel gravierender für uns war aber, dass die französiche Maut mit Lichstschranken bei 3m misst und einen dann als LKW einstuft. Jetzt haben wir einen Hochdach mit 2,90 und kaum noch Probleme (ausser die Parkplätze).
    Unser Ducato kann 2to ziehen, das sollte für die Mopeds locker reichen.
    Kästen mit >3,5 to schon gesehen in mobile.
    Die LKW Steuer beim 3,8 to und die des 3,5to Kasten sind sehr ähnlich. Die Versicherung richtet sich bei Womos eh nach dem Neupreis.


    Ich würde keinen mehr mit >3,5 to kaufen, denn es hat noch folgende Nachteile:


    Im Ausland ist man fast immer LKW, auch bei der Maut: Osiland GoBox, Schweiz Schwerlastabgabe
    Das Überholverbot für LKWs gilt.
    Das Einfahrverbot für LKWs gilt.
    Es gilt das Punktesystem für LKWs
    Man muss jedes Jahr zum Tüv und Zahlt LKW Preise


    Bei 4 Personen kommt man mit den 3,5to ganz sicher nicht hin, das hatten wir ja auch.
    Der Trick ist aber der Anhänger: Nicht nur das Moped auf den Anhänger stellen, sondern noch so viel wie möglich andere schwere Sachen!
    Also eine riesige Alukiste für den Kleinkram besorgen und füllen, dann noch den Grill und die Gartenmöbel dazu und man hat etliche KG weniger im Kasten.

  • Zitat

    Ich habe den Führerschein Klasse B
    Also darf ich Fahrzeuge bis max 3,5to zulässiges Gesamtgewicht (ZG) fahren,
    sowie Fahrzeugzüge (Zugfahrzeug&Anhänger) bis zu einem max. ZG von 3,5to des ganzen Zuges.


    Stimmt nicht ganz. Die Beschränkung des Gesamt-Zug-Masse auf 3,5 t gilt, wenn Du einen Anhänger mit mehr als 750 kg ziehen willst. Du darfst ein Fahrzeug mit 3,5 t Gesamtmasse fahren und damit einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen.


    Zitat

    Gerüchte die mir bisher bekannt sind:
    über 4to ZG darf man Innerorts nicht auf öffentlichen PKW Parkplätzen parken
    über 6,99m Länge darf man nicht mehr auf öffentlichen PKW Parkplätzen parken


    Genau. Gerüchte. :roll:


    Strenggenommen darfst Du mit einem "Sonderfahrzeug ...." überhaupt nicht auf einem PKW-Parkplatz parken (also dem mit dem PKW-Schild), eben weil es kein PKW ist. Eine Gewichtsbeschränkung gibt es nur für das Parken auf Gehwegen (da wo es durch ein spezielles Schild erlaubt ist), aber die liegt bei 2,8 t, kannst Du also sowieso vergessen. Wenn der Kasten möglichst wenig nach Wohnmobil aussieht (also keine "Kriegsbemalung", keine Fahrräder hinten drauf, wenig Klappen und Einfüllstutzen usw., dann kräht da kein Hahn danach, ob Du auf einem PKW-Parkplatz parkst.


    Aus diesem Grund habe ich unseren Clever so bestellt (ging vor zwei Jahren noch; ob die das alles jetzt auch noch machen bei der Auftragslage, weiß ich nicht):
    - Farbe Eisengrau-Metallic, fällt insgesamt wenig auf und die WC-Klappe und der Heizungskamin haben fast die gleiche Farbe, fallen also auch kaum auf
    - Außensteckdose wurde weggelassen (brauche ich sowieso nicht) (falls Du eine brauchst: bei manchen Herstellern gibt es die jetzt im Motorraum, also unsichtbar von außen)
    - Einfüllstutzen für Wasser wurde weggelassen (ich habe den dann selber innen in der Eckverkleidung oberhalb des Wassertanks eingebaut)
    - Alle Hersteller-Beklebungen weggelassen, statt dessen haben wir dann Werbung vom Kunst-Atelier meiner Frau drauf gemacht. (Wenn der Hersteller oder Händler sich darauf nicht einlässt, die Kriegsbemalung wegzulassen: Möglichst schnell wieder abmachen. Je länger die Folie draufklebt, um so schwerer geht sie ab.)
    - Und die Kühlschranklüftungsgitter hat der Clever sowieso nicht, weil Kompressor-Kühlschrank. U. A. aus den genannten Gründen war Absorber-Kühlschrank für uns ein Ausschluss-Kriterium. (Es gibt Fahrzeuge, die Du serienmäßig nur mit Absorber bekommst und die Du auch nicht umbestellen kannst.)


    Nach meinem Dafürhalten deutet ein großes Mopped auf dem Anhänger viel weniger auf Wohnmobil hin als ein Roller auf der Heckbühne.


    (Du wolltest doch noch zusätzliche Hinweise, was uns so einfällt ...)


    Gruß
    Matthias



    P.S. Übrigens, die Rubrik passt nicht, in der dieser Thread steht. "Forumfragen" bezieht sich auf die Bedienung der Forensoftware. Besser geeignet wäre "Neuankömmlinge", "Klönschnack" oder auch "Motor und Fahrwerk".

  • Du musst aber bei fest installierten Blitzern aufpassen (z. B. A8 zwischen Heimsheim und Stuttgart-Degerloch je 2 Stück in beiden Richtungen). Die messen die Höhe und blitzen dann für LKW. Kasten bis 3,5 t wird aussortiert, aber dabei merken sie, wenn > 3,5 t-Zulassung. Hängt von der Höhe ab. Mit 2,70 m bin ich dort 2 mal geblitzt worden, aber auch mehrfach nicht. Bei 3 m Höhe ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dort geblitzt zu werden.


    Die achten auf alles. Ich habe einen Strafzettel bekommen ............................... für nicht angegurtet!


    Gruß
    Matthias

  • Du musst aber bei fest installierten Blitzern aufpassen. Die messen die Höhe und ... Bei 3 m Höhe ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dort geblitzt zu werden.


    Stimmt.
    Aber da die das Zulassungskennzeichen ebenfalls fotografiert haben, kostet das kaum einen Mausklick, um rauszubekommen, ob 3,5 t zGG oder mehr.
    Ich bin schon mehrfach an LKW-Sperrungen geblitzt worden (Höhe: 3,14 m). Ein Schreiben kam nie.

  • Ich meinte ja auch, da müssen die aufpassen, die mehr als 3,5 t eingetragen haben! Habe ich mich wohl blöd ausgedrückt.


    Gruß
    Matthias

  • Das ist ja mal ein richtig guter Hinweis, da sind etliche Dinge dabei die ich als Fahrer eins Womo's > 3,5 t nicht wusste,
    Danke dafür.:s11

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern.
    Harry
    Laika Kreos 5009, Oyster Sat, Sog, 370 Watt, 320 AH Gel usw.

  • Stimmt nicht ganz. Die Beschränkung des Gesamt-Zug-Masse auf 3,5 t gilt, wenn Du einen Anhänger mit mehr als 750 kg ziehen willst. Du darfst ein Fahrzeug mit 3,5 t Gesamtmasse fahren und damit einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen.


    Das wäre mir neu, ich gehe immer noch davon aus, dass der gesamte Zug die 3,5t nicht überschreiten darf. Dabei bezieht sich die Angabe noch auf das ZULÄSSIGE GG. Alles andere ist Fahren ohne Führerschein!

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