Anhängerkupplung-starr oder abnehmbar?

  • Hallo,
    hab für meinen Roadcruiser gerade eine starre Anhängerkupplung in Auftrag gegeben.
    Nun hab ich aber Zweifel, ob ich nicht doch lieber eine Abnehmbare hätte bestellen sollen.
    Der Ausschlag für die Starre war ausschließlich der Preis.


    Was spricht denn noch dafür/dagegen?


    Ich will später lediglich den schon vorhandenen Fahrradträger darauf "stöpseln"!

  • Hallo Platzhirsch,
    gegen eine Starre Kupplung spricht nichts.
    Ich habe auch eine starre Kupplung.
    Vorteil ! keine zusätzliche Mechanik die sich abnutzt.
    Nachteil! es sieht nicht so schön aus!


    Eine starre Kupplung hat den Vorteil, dass man sie nicht abnehmen muß.:s7


    Falls später ein Atera DL3 draufsoll, damit man die Hecktüren noch aufkriegt, sollte die AHK aber nicht zu hoch sein.


    Bei mir z.B. wurde eine billige Hook verbaut, die leider untauglich ist.


    Nach der EU-Norm muß die Mitte des Kugelkopfes zwischen 35 und 42 cm über dem Straßenniveau sein.


    Da der Roadcruiser als MAXI hinten sowieso sehr hoch liegt, ist meine derzeit noch mindestens 44 cm hoch. Wird aber hoffentlich bald ausgetauscht.

    Grüße aus dem Rheinland, Theo


    Seit 1. März 2012 im tizianroten Pössl Roadcruiser unterwegs :sunglasses: Roadcruiser 2012 / 2,3 L 150PS / 90 WP Solar / Hook AHK mit Spezialhaken /Atera DL3/Pioneer FH-P80BT mit Zusatzschalter

  • die abnehmbare AHK kann bei einem eventuellen Anbau einer Motorradbühne von Vorteil sein. Bei mir währe die starre AHK bei der Fiedlerbühne im Weg gewesen. Daher habe ich eine abnehmbare Westfalia.

  • bei einer abnehmbaren AHK kann die Versicherung im Ernstfall blöd machen.
    Hintergrund: wenn abnehmbar, dann muss die auch bei Nichtbenutzung abgenommen sprich weg sein !


    Gruß Uli

    Direkt überm Boden fängt der Himmel an
    Und wär ich dort, dann würd ich wetten, dass ich ihn erreichen kann
    Doch hier hat es den Anschein
    Bin ich dafür zu klein
    (Thomas D.)

  • Hoi

    Zitat

    bei einer abnehmbaren AHK kann die Versicherung im Ernstfall blöd machen.
    Hintergrund: wenn abnehmbar, dann muss die auch bei Nichtbenutzung abgenommen sprich weg sein !

    ...leider eins der vielen "Internetmärchen"... :lol:



  • Hoi
    ...leider eins der vielen "Internetmärchen"... :lol:


    Scheint leider kein hundertprozentiges Märchen zu sein.
    Hab beim Kastenwiegen in Rommerskirchen jemand getroffen, der gerade sein Urteil in einem Prozess bekommen hatte. (und sich darüber sehr aufregte)


    Er muss jetzt eine Teilschuld zahlen, weil irgend ein Depp sich an seiner nicht abgemachten AHK (Wagen war geparkt) den Wagen zerbeult hat.

    Grüße aus dem Rheinland, Theo


    Seit 1. März 2012 im tizianroten Pössl Roadcruiser unterwegs :sunglasses: Roadcruiser 2012 / 2,3 L 150PS / 90 WP Solar / Hook AHK mit Spezialhaken /Atera DL3/Pioneer FH-P80BT mit Zusatzschalter

  • folgenden Gesetzestext habe ich gefunden:
    "Eine Pflicht ergibt sich jedoch insofern aus dem Gesetz, als der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 StVO, Straßenverkehrsordnung). Kennzeichenschilder dürfen nach § 10 Abs. 2 FZO (Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht verdeckt sein. Sollte die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen also (teilweise) verdecken, so ist sie abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird."
    "Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Abnahme des Kopfes besteht, könnte eine Versicherung in einem solchen Fall ein Mitverschulden unter dem Aspekt der Erhöhung der Betriebsgefahr vortragen und den Schaden nicht voll regulieren."


    wieso sollte man sich im Ernstfall Problem an den Hals binden, wenn man ihnen im Vorfeld mit einer festen, und meistens auch günstigeren AHK aus dem Weg gehen kann.


    um der Eingangsfrage Rechnung zu tragen: nimm ne feste AHK !


    Gruß
    Uli

    Direkt überm Boden fängt der Himmel an
    Und wär ich dort, dann würd ich wetten, dass ich ihn erreichen kann
    Doch hier hat es den Anschein
    Bin ich dafür zu klein
    (Thomas D.)

  • Moin!


    Man kann sich unter Umständen Beulen in's Schienbein holen. :rolleyes:



    ich habe noch zwei Argument dagegen:


    1. Es sieht nicht so prickelnd aus
    2. Beim L4 könnte ein Krümelkacker auf die Idee kommen, dass ich damit die 6 m dauerhaft überschreite. Ok, trifft bei L5 nicht zu.


    Grüße Uwe
    der seine abnehmbare Westfalia nicht bereut:s10

  • Die entscheidende Frage wird sein, ob die Versicherung zahlt.


    Es gibt eine sogenannte "Schadenminderungspflicht".


    Gegen diese verstößt man übrigens auch, wenn man bei einem Unfall im Nebel die vorhandenen Nebelscheinwerfer nicht eingeschaltet hat.
    Wer haftpflichtversichert ist, hat die AGB anerkannt und muss sich diesen auch ohne verkehrsrechtliche Vorschriften aus vertragsrechtlichen Gründen unterwerfen.
    Bei einem entsprechenden Schaden wird eine gründlich arbeitende Versicherung entdecken, dass die nicht abgenommene Anhängekupplung den Schadensbetrag erhöht, wenn nicht gar gänzlich verursacht hat und hier Abzüge vornehmen. Will man das nicht akzeptieren landet die Sache vor Gericht.
    Anwälte und Gutachter sind dann die Einzigen, die einen Grund zur Freude haben werden.


    Viele Grüße


    Nachtrag:
    Solche Überlegungen sollten aber nicht Grundlage einer Entscheidung für oder gegen eine abnehmbare/starre Anhängekupplung sein,
    Das gibt es gewichtigere Gründe dafür, als auch dagegen.
    Ich habe z.B. eine starre, weil sie billiger, pardon, preisgünstiger, war.

  • Hallo auch



    Wer haftpflichtversichert ist, hat die AGB anerkannt und muss sich diesen auch ohne verkehrsrechtliche Vorschriften aus vertragsrechtlichen Gründen unterwerfen.


    Beim Führen und Halten eines Fahrzeuges ist man schon allein aus der Gefährdenshaftung schadenersatzpflichtig, da der Gesetzgeber sagt vom Fahrzeug geht eine Gefahr aus...
    einfach ausgedrückt...man muss nicht aufkommen, wenn es sich um ein unabwendbares Ereignis handelt.
    Da ich die abnehmbare AHK hätte abnehmen können, dieses aber nicht getan habe, habe ich auch nicht alles unternommen um den evtl angefallenen Schaden hätte vermeiden können. also Teilschuld


    Also bin ich schon durch den Besitz eines Kfz in der Haftung und somit haftpflichtig - daher auch Pflichtversicherung.


    Zum eigentlichen Thema:
    Habe an meinem Pkw auch eine AHK (abgehmbar) ist seit Zulassung nie abgenommen,
    schützt gewissermaßen mein Hinterteil. :s7 hmmm das vom Auto an erster Stelle natürlich


    ansonsten ist es mit Sicherheit so, daß der L4 definitiv länger als 5,99m ist. (auch bei fester - vermute ich doch)
    Eine feste AHK ist halt preiswerter und bequemer (und vlt auch etwas sicherer)
    Gruß
    Michael

  • HI,


    ich hab die feste AHK genommen, aus Kostengründen und damit mir beim Parken keiner die Stoßstange zerdengelt.
    Leider habe ich nur hinten eine AHK und so ist mir so ein Vollpfosten beim Parken vorne draufgefahren und - ihr dürft raten - natürlich abgehauen!:rolleyes:


    VG
    Olli

  • die abnehmbare AHK kann bei einem eventuellen Anbau einer Motorradbühne von Vorteil sein. Bei mir währe die starre AHK bei der Fiedlerbühne im Weg gewesen. Daher habe ich eine abnehmbare Westfalia.


    Moin,
    ich hab eine starre und eine Fiedlerbühne,ohne Probleme.
    Gruß Jürgen

  • Hallo Redflash, wo steht das mit der EU-Norm.
    Bei mir hat meine Werkstatt auch die Hok ver-
    baut, auch mind. 44 cm.
    Was haben Sie gemacht, Reklamation bei der
    Werkstatt?
    Euer Nordlicht Rudi


    Hallo Rudi,


    es handelt sich um Richtlinie 94/20/EG.
    Das ist ein langes Ding im Bürokratendeutsch.
    Die Höhe ist dargestellt im Abbildung 30


    Gemessen wird zwischen Fahrbahndecke und Mitte Kugelkopf bei voll beladenem Fahrzeug.


    Ich hab die AHK ja im September mitbestellt. Dummerweise ohne genaue Typenangabe.


    Als ich die AHK im Februar zum ersten mal gesehen hab, war das Auto ja noch leer (bis auf die Möbel) und der Abstand zunächst bei 49 cm. Vollgetankt und mit viel Wasser im Tank und mit meiner Frau und mir drin sind es immer noch 44 cm.


    Seit Mitte Februar laufe ich jetzt dem Händler hinterher, dass er daran was ändert. Es soll einen Endhaken geben, der 2,5 cm niedriger ist. Als der beim letzten Versuch geliefert wurde war er aber höher als der vorherige.
    Jetzt ist der reklamiert und hoffentlich der richtige unterwegs.


    Dabei gehts mir aber weniger um den Abstand zur Straße als um den Abstand zur Unterkannte Hecktür, wegen Atera Strada DL3
    wenn ich 2 cm weiter runter kommte kriege ich mit Fahrrädern ohne gefummel die Hecktüren auf.


    Gehört bei mir aber zum Gesamtbild der Kinderkrankheiten. Mal sehen wann ich damit durch bin. :s1

    Grüße aus dem Rheinland, Theo


    Seit 1. März 2012 im tizianroten Pössl Roadcruiser unterwegs :sunglasses: Roadcruiser 2012 / 2,3 L 150PS / 90 WP Solar / Hook AHK mit Spezialhaken /Atera DL3/Pioneer FH-P80BT mit Zusatzschalter

  • Nun noch einen zum Thema.


    Ich habe eine Feste.


    Hat den Vorteil,
    wenn man beim Rückwärtseinparken den
    Abstandssensor ignoriert und denk,
    es ist der Bordstein :s7
    aber in Wirklichkeit einen Eisenpoller
    um 45 Grad gen Norden drückt ,
    die Stoßstange heile bleibt ;)

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