Österreichische Verkehrskontrollen bei Fahrzeugen >2,8to

  • Ich würde mich als Wohnmobilfahrer bis 3,5t weder durch das Kuchler noch das von Feistritz/Drau gezeigte Bild/Piktogramm angesprochen fühlen. Die Feistritz/Drau Kontrollstelle war übrigens die letzte besetzte Kontrollstelle an der ich vorbei gefahren bin. Gerade mal 4Wochen her!
    Hätte ich ein Wohnmobil über 3,5t würde ich rausfahren denn dann gelten LKW Symbole auch für WoMo Besitzer.


    z.B. LKW Überholverbot


    Bist dir sicher?


    Die Zulassung als LKW ist ja nicht Gewichtsabhängig und ein Wohnmobil über 3,5t ist ja auch nicht als LKW typisiert sondern auch M1. Also sind Fahrverbote über 3,5t zu beachten aber unabhängig davon ob LKW oder M1 oder Pkw. Du hältst dich mit einem Womo/M1 über 3,5t auch nicht an das Wochenendfahrverbot, oder?
    Fällig ist in A für die Autobahn die Go-Box, die hat aber mit LKW nix am Hut sondern nur mit Gewicht und dann noch mit der Anzahl der Achsen.


    lg Ferdl

  • So es ist volbracht


    die Antwort aus dem zuständigen Ministerium


    Grundsätzlich gibt es drei Ausleitungs-Typen: alle Fahrzeuge, LKW über 3,5 t und Omnibusse. Falls LKW über 2,8 t ausgeleitet werden, sollen damit so genannte Mautflüchtlinge, die ihre Fahrzeuge überladen, erwischt werden.


    PKW können demnach nur mit der Ausleitung "alle KFZ" erfasst werden, hier wird eine "normale" Fahrstreifensignalisierung (ohne Symbole) geschalten.


    In den 3 PDFs seht ihr die möglichen Varianten, wobei hier Faseroptik Ausleitsysteme beschrieben sind, es gibt auch noch ältere.
    Das heisst, wenn kein Bus oder LKW angegeben ist, gilt das für PKW nicht. Sehr schön ist auch der Geschwindigkeitstrichter zu sehen
    https://www.dropbox.com/sh/i6i…xmz5/Dp-lbA4xAG?n=2880521


    Wenn ihr mal so ein abgeschnittenes Führerhaus seht, bitte um Info mit Datum, Uhrzeit und Stelle wo es war.


    Es gibt zu jeder Verkehrableitung zum Zeitpunkt der Kontrolle einen Kontrollog, den man in einem STrafverfahren und nur dann von der Asfinag anfordern kann, da sind auch die angezeigten Lichtsignale protokolliert.


    cu

  • Genau unter 3.5t gehts uns nix an
    Daher war der Polizist der von Franz zitierte leider falsch informiert :) und der Bekannte hätte auch nicht zahlen müssen..



    Komme soeben von einer Reise mit dem Womo zurück. 6 km nach der Grenze zu Slowenien , nach Spielfeld (Steiermark) oben beschriebene Anzeige (Fahrzeuge (LKW?) über 2,8t raus zur Kontrolle. Also raus. Den ersten Polizisten gefragt, ob ich auch von der Anzeige betroffen bin, meinte dieser "Ja, völlig korrekt, jedes Fahrzeug über 2,8t muß zur Kontrolle, egal ob PKW,LKW oder WOMO!".
    Da die Beamten (Landesbeamte des tech. Dienstes,Zoll, Asfinag und Polizei) aber mit mehreren großen LKWs beschäftigt waren wurde ich dann durchgewunken.
    Vor 2 Jahren wurde ich an einem So. Nachmittag (!) an der gleichen Stelle kontrolliert (inkl.Gewicht) - Schwerpunkt waren Kleintransporter und Womos ab 2,8t (auch VW Busse).
    Ein Bekannter ignorierte in OÖ mit seinem Ducato die Kontrollanzeige, worauf ihm die Funkstreife nachfuhr und am nächsten Parkplatz kontrollierte und er eine Anzeige über € 150 einheimste.
    Aus diesem Grunde wird mein Womo vor jeder großen Reise auf der Lagerhauswage gewogen, vollgepackt!

  • Sorry! Aber der Polizist war sehr wohl informiert.


    Wie im Zitat zu lesen, war die Anzeige Fahrzeuge >2,8t und da fallen nunmal auch Kastenwägen mit HzGG von 3,3t darunter.
    Auch wenn man aufgrund Hintergrundinformation weiß, was der Grund für derartige Ausleitungen ist, hat man sich vorerst an die entsprechenden Anzeigen zu halten.


    Lieber einmal zu oft durchgewingt werden, als nur einmal über 100,-€ fürs nicht Ausfahren zu zahlen.

  • Moin


    Soviel ich weiß, hat dieses Symbol „schwarzer Lastwagen von der Seite“ in Österreich eine andere Bedeutung als in Deutschland.


    Es steht in Deutschland für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Es gilt also auch für Wohnmobile über 3,5 t. Auch für meinen 3,5 Tonner, wenn ich einen Anhänger ziehe. Gleiches gilt auch in Italien.


    In Österreich steht das Symbol für Lastkraftfahrzeuge, das sind per Definition, Fahrzeuge zum Gütertransport, jedoch keine Wohnmobile. Ähnlich ist es in Schweiz, Frankreich und Spanien.

    Gruß
    Thomas


    LMC Tourer 660 Ducato 160 autom²


    Schwerter zu Pflugscharen und Panzer zu Wohnmobilen !!

  • In Deutschland hääte ich das gefunden
    30 Zeichen 253
    StVO, Verkehrszeichen Nr. 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
    Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Ver- oder Gebot
    Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.



    In Österreich
    7a. „FAHRVERBOT FÜR LASTKRAFTFAHRZEUGE“





    Diese Zeichen zeigen an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist.


    Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur für ein Lastkraftfahrzeug gilt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftfahrzeuges oder das höchste zulässige Gesamtgewicht eines mitgeführten Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet.


    Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger die im Zeichen angegebene Länge überschreitet.




    Interesant in DL wird das Anhängergewicht dazugerechnet in OE nicht





    Was ist ein Lastkraftwagen
    in OE
    .


    Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge;


    in DL


    Kraftfahrzeug (Kfz), das nach Bauart und Einrichtung nicht zur Beförderung von Personen, sondern zur Beförderung von Ladungen (Gütern) bestimmt ist. Für Lkw über 7,5 t ist Begrenzung der Arbeitszeit des Kraftfahrzeugführers und Führung eines Fahrtschreibers (§ 57a StVZO) vorgeschrieben.


    cu

  • Hallo Tommy!


    Jetzt erklär mir mal weshalb ich mich mit meinem Kastenwagen dort hinter den LKw´s anstellen soll wenn die Zusatztafel oder das LKW-Symbol oder jenes für Busse (hab ich live noch nicht gesehen) aufleuchtet (manchmal sind da einige 100m Stau auf der Ableitungsspur...).
    Der Kastenwagen ist eine Bauartbezeichnung und hat nichts mit der Typisierung als LKW oder Wohnmobil zu tun. Wenn die Behörde das Kennzeichen überprüft wird sie feststellen ob es sich um einen als LKW oder Wohnmobil zugelassenen Kastenwagen handelt.
    Es spielt auch keine Rolle ob das Womo über 3,5t hzGg hat, wenn es als Wohnmobil zugelassen ist. Es gibt ja auch für Autobusse ein eigenes Symbol bei dem sie zur Kontrollstelle ausgeleitet werden. Die fahren bei der LKW Ausleitung auch nicht in die Kontrollstelle auch wenn sie mehr als 3,5t hzGg haben.
    Also alles was mit der Typisierung Wohmobil/M1 unterwegs ist, braucht beim Zusatzzeichen LKW oder Busse, egal welche Gewichtsanzeige aufleuchtet, nicht in die Kontrollstelle. Die Gewichtsangabe gilt nur für die symbolisierte Fahrzeugkategorie.Nur wenn kein Zusatzzeichen zu sehen ist müssen alle Fahrzeuge die über die angezeigte Gewichtsangabe fallen der Ableitung Folge leisten.
    Mein Foto mit der Ableitung über 2,5t und dem LKW-Symbol stammt übrigens von der Kontrollstelle Haimburg....


    lg Ferdl

  • Zitat

    Es spielt auch keine Rolle ob das Womo über 3,5t hzGg hat, wenn es als Wohnmobil zugelassen ist.


    Für ein Wohnmobil über 3,5t zählen in Deutschland fast überall die gleichen Regeln (z.B. LKW Überholverbot) wie für LKW's. Außer das Tempolimit ist auf 100km/h raufgesetzt. Ab 3,5t ist es egal wie Dein Fahrzeug zugelassen ist.

  • OK! das mag in D so sein, in A ist ein LKW nur dann ein LKW wenn er als solches in Typenschein, Fahrzeugbrief oder wie auch immer zugelassen ist. Die Go-Box hat mit der Art der Zulassung nicht zu tun, da geht es nur um das hzGg und wenn das ein gepanzerter PKW mit mehr als 3,5t ist, braucht der auch die Go-Box.
    Zur Mautdebatte: klar, in D ist man auf den Autobahnen noch kostenlos unterwegs, es ist aber nur eine Frage der Zeit wann sich das ändert. ich finde die derzeitige Mautregelung unter 3,5t als sehr human, die Gewichtsregelung für Womos sollte aber auf 4,2t und Achsunabhängig geregelt werden.
    (wird aber nicht passieren)


    lg Ferdl

  • H
    Hallo die App ist in D nicht verfügbar.


    VG aus Frankn
    Kalle


    Richtig steht ja auch in der Info
    Planquadrat-Online.info ist eine Österreichweite Verkehrscommunity. Mit jedem Benutzer (aktuell: 140184) steigt die Anzahl an Meldungen, welche die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen verbessern
    Für D und EIPHONE
    https://itunes.apple.com/de/ap…-blitzer/id490504662?mt=8

  • Richtig steht ja auch in der Info
    Planquadrat-Online.info ist eine Österreichweite Verkehrscommunity. Mit jedem Benutzer (aktuell: 140184) steigt die Anzahl an Meldungen, welche die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen verbessern
    Für D und EIPHONE
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    Hi, das war mir schon klar aber die App lässt sich im Deutschen Play Store und bzw. Obstladen nicht ohne Umwege runterladen.
    Grüße aus Deutschland

  • Hallo Kastler,
    echt tolles Thema.
    Aber mal ganz ehrlich wer ist wirklich unter 3,5 to.
    Hab meinen neuen Campscout bis jetzt 2 mal gewogen. Das erste mal wie ich ihn vom Händler abgeholt habe und es war schon alles wichtige und schwere dran (Markise, Solar, AHK, Wasser voll, Gas Voll,.....), Ergebniss mit meiner Überfahrwaage ca. 3,2 to, alles OK.
    Beim 2. mal abfahrbereit zum Wochenendtripp auf der geeichten Waage beim Schrotthändler, 3,65 to.
    Ich hab die ca. 400 Kg unterschied noch nicht gefunden, denn Beifahrerin, 2 Fahrräder, Kleidung und Faltboot wiegen keine 400 Kg.
    Und ich hätte immer schwören können, dass ich unter 3,5 to bleibe.
    Werde dieses Thema auf alle Fälle weiter beobachten.
    Bitte wieg mal Eure Kasten und dann "schaun ma mal".
    Bin auf die Gewichte gespannt
    Viele Grüße
    oppi

  • Auf unserem Weg Richtung Süden liegt rund 40KM entfernt ein Parkplatz auf dem regelmäßig LKW-Kontrollen stattfinden.
    Dort wird auch immer mal mit Schwerpunkt Wohnmobile/Wohnwagen kontrolliert.
    Bin ich schon 2x rausgezogen worden.
    Einmal komplett für den Jahresurlaub beladen mit Bühne und Mopped und einmal beladen für einen Kurzurlaub ohne Mopped und Bühne.
    Ohne Mopped/Bühne mit dem Kurzurlaubsgepäck, 2 Personen, vollem Wassertank und nahezu vollem Dieseltank war ich bei knapp 2,9to, komplett mit allem bei gut 3,1to.
    Auch die Einzel-Achslasten waren alle dicke im grünen Bereich.


    Das ist halt der Vorteil der Transe/Horus, das Ding ist im Grundgewicht sehr leicht, man hat kaum eine Chance den auf über 3,5to zu überladen.
    Der "Wiegemeister" der Polizei hat beim letzten Mal einen Teilintegrierten stillgestellt der über 500kg zu schwer war.
    Das Ding muss ohne Zuladung, nur mit dem Fahrer drinnen schon an den 3,5to gekratzt haben.
    Ich schätze da wird schon viel Schindluder von Seiten der Hersteller betrieben und die Gewichte sind häufig stark "geschönt", bei Abschleppwagen kenne ich das vom Beruf her auch.
    Da gibt's in der 7,5t-Klasse viele die dürften nichtmal ein Mofa aufladen, haben aber Offiziell 1,5 bis 2,0to Zuladung.
    Die Kisten werden ohne Krangeschirr, Zubehör, Reserverad, mit 10 Liter Diesel im Tank und leerem Hydraulik-System usw verwogen.

  • Richtig, zwischen Kuchl und Golling sind wir auch Ende Juni in genau diese Kontrolle gekommen. Das sah alles top professionell aus. Aus der Warteschlange am Prkplatz wurden dann aber - nach welchem Prinzip auch immer - nur bestimmte Fahrzeuge ausgesondert und kontrolliert. Sah nach "vollem Programm" aus. Wir wurden aber durchgewinkt. Ob wir nicht in's Schema paßten oder gar nicht hätten rausfahren müssen kann ich nicht sagen. Wenn da aber Kontrolle ab 2,8 to steht, meine ich betroffen zu sein und fahre nicht einfach weiter. Man weiß ja nie.
    Wolfgang (der mit dem Sloop)

  • Ja leider ist das Innenministerium nicht die zuständige legislative Behörde, sondern nur die exekutive, das kannst Du in der STVO Abschnitt XII nachlesen.
    Die zuständige Behörde ist laut
    § 94. Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
    und dort habe ich richtigerweise angefragt...


    Und diese Überkopflichtzzeichen fallen nicht in den Abschnitt D der STVO, sondern laut Ansicht der BH SBG in den §38(10) Lichtzeichen, und das ist genau der Punkt wo ich angesetzt habe...


    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…336&FassungVom=2013-06-29


    Auch wenn schon 5 Jahre her:
    Bezüglich $ 38 (10): Es müssen alle Fahrzeuge in die 1. Spur, da diese Leuchtzeichen (rotes Kreuz oder schräger gelber Pfeil) für alle Fahrzeuge gilt, das Ausleiten auf die Kontrollstelle selbst gilt nur für die angezeigte Fahrzeugart mit dem entsprechenden Gewicht.


    Somit ist es füralle Fahrzeuge strafbar, in einer anderen als der 1. Spur an der Kontrollstelle vorbei zu fahren.

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