Die M&S Kennung sagt ja nicht das es ein Winterreifen ist. Wenn man kein Schneeflockensymbol auf den Reifen hat darf man in Regionen wo ausdrücklich Winterreifen verlangt werden garnicht fahren.
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MÖÖÖÖÖK, falsche Antwort :s11,
im Gesetzestext ist ausschließlich die M+S Kennzeichnung gefordert:
"In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:
“Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).”
Das heißt dann natürlich noch lange nicht, daß es ein guter Winterreifen ist, aber zumindest der Forderung nach den Starssenverhältnissen angepasster Bereifung ist entsprochen und die Versicherung kann sich nicht querstellen.
So long, Thorsten