Fiat Ducato Light mit 16 Zoll geliefert, aber nicht im CoC eingetragen?

  • Hallo,
    wir haben am Freitag unseren neuen Concorde Compact auf Fiat Ducato Light Chassis abgeholt, mit Kurzzeitkennzeichen. Wir haben die seit dem Facelift auch für das Light Chassis erhältlichen 16 Zoll Stahlfelgen mit Reifen der Größe 225/75/R16 bekommen. Nun wollte ich den CC morgen früh zulassen, habe aber gerade entdeckt, dass im CoC nur die 215/70R15 stehen.
    Ich habe recherchiert, dass es inzwischen üblich ist, dass nicht mehr alle möglichen Rad-/Reifenkombinationen im Fahrzeugschein eingetragen werden, aber diese zumindest im CoC aufgelistet sein müssen. Ich habe unter Nr. 35. aber eben nur die 215er stehen. Auch unter Sonstiges sind keine weiteren Eintragungen vorhanden.
    Ich würde ja meinen Händler dazu kontaktieren bzw. werde dass auch morgen ggf. machen, aber eigentlich wollte ich morgen um sieben bei der Zulassungstelle stehen. Vielleicht weiß hier jemand kurzfristig Auskunft zu geben, wie ich damit umgehen sollte?

  • Hallo Alex,


    da habe ich gleich mal eine Frage an Dich:
    Haben Deine 16 Zoll-Stahlfelgen den 118-er Lochkreis?
    Seither gab es nämlich nur 16"-Stahlfelgen mit 130-er Lochkreis für die Heavy-Ausführung. Deine Reifengröße mit Stahlfelgen für den X250 (light-Fahrwerk), d. h. mit Lochkreis 118 würde ich mir sofort kaufen. Weißt Du zufällig auch, wer der Felgenhersteller ist (vielleicht kannst Du mal nachsehen, was da für eine Bezeichnung drauf steht)?


    Herzlichen Dank im voraus!


    Gruß
    Matthias

  • erhältlichen 16 Zoll Stahlfelgen mit Reifen der Größe 225/75/R16 bekommen. .... im CoC nur die 215/70R15 stehen.


    da würde ich mal ausprobieren, ob die Tachoanzeige im Rahmen der zulässigen Toleranzen (afair +2%?) liegt.
    Bei einer von beiden Kombis kann das eigentlich gar nicht sein, da die von Dir angegebenen Reifendimensionen um die 9% im Umfang differieren.


    Thorsten

  • Hallo Alex,


    wenn es für deine Räder (Felgen-Reifen-Kombination) eine ABE gibt, die eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
    der Fahrzeugpapiere enthält, baucht das weder in den coc Papieren stehen noch eingetragen werden, jedoch musst du dann die ABE immer mit führen.


    Gruß
    Rolf

  • Danke für die Antworten!
    Inzwischen ist der CC zugelassen. Nebenstory dazu: Die Dame auf dem Amt (O-Ton "Och nee, ein Wohnmobil...) hat die ganze Zeit behauptet, dass das CoC von Wohnmobilbau Heinrich "eigentlich" (sic!) nicht ausreiche, weil ja das Coc vom Basisfahrzeug ebenfalls vorliegen müsse. Es würden im CoC vom Aufbauer nicht alle Daten stehen. Mein Händler hatte mich vorher schon darauf hingewiesen, dass die Beamten da manchmal Dinge behaupten, die nicht ganz korrekt sind, wider besseren Wissens, und dass Heinrich der Hersteller ist und nicht Fiat und nicht Pössl. Am Ende hat die trotzdem sehr freundliche Dame dann doch den Fahrzeugschein austellen können. Kann also so unkorrekt nicht nicht gewesen sein. Sie war offensichtlich eher unamüsiert darüber, dass sie für den Fahrzeugschein alles selber aus dem CoC abtippen musste.


    Zu den Reifen: Mein Händler sagt gerade, es reicht heutzutage, dass die Reifen in der Fiat Betriebsanleitung stehen und das müsse nicht mehr im CoC stehen. Und siehe da, auf Seite 270 stehen als Serienbereifung für dieses Fahrzeug sowohl die 215/70 R15 also auch die 225/75 R16. Ich verlasse mich bis auf Weiteres darauf, dass das so ausreicht.


    Der Tacho geht übrigens trotzdem noch vor, ca. 3 km/h bei 100 km/h sagt meine (ungenaue) Smartphone App.


    Matthias: Seit dem Facelift gibt es serienmäßig 16 Zoll Stahlfelgen mit genannter Bereifung für das Lightchassis (118er Lochkreis). Bei mir sind die unerwarteter Weise in schwarz gekommen, was ich optisch gar nicht mal schlecht finde. Aufpreis waren 180€. Und die füllen das Radhaus wesentlich besser aus, als die 15er Felgen, außerdem kommt das Fahrzeug 3 cm höher.
    Hersteller ist offensichtlich Sevel selbst, siehe Foto. Suchmaschine mit den Worten "Ducato light Stahlfelge 16" bringt mir dies: Klick mich hart!


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  • Ist doch schön, das es letztendlich doch ohne Probleme geklappt hat.
    Es hat sich in den letzten Jahren soviel bei den "KFZ-Papieren" getan, dadurch ist einiges einfacher und anderes unübersichtlicher geworden.
    Betriebsgenehmigungen erlöschen nicht mehr so einfach und bei der Rechtsprechung hat sich die Vernunft durchgesetzt, das bei einem Unfall die technische Änderung ursächlich für diesen sein muß, um die Schuldfrage zu deinem Nachteil auszulegen.

  • Zu den Reifen: Mein Händler sagt gerade, es reicht heutzutage, dass die Reifen in der Fiat Betriebsanleitung stehen und das müsse nicht mehr im CoC stehen.


    Das mit 'in der Betriebsanleitung' zweifle ich aber sehr stark an und das steht auch beim ADAC ganz anders


    http://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/


    Auszug:


    Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen. Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.


    Möglich ist ja auch, daß es für die Felgen eine entsprechende ABE gibt (ohne Eintragspflicht), dann muß aber zumindest diese ABE im Auto liegen.


    Gruß Manfred

  • Hi,


    hat optisch ein bisschen was von einem Notrad aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten. ;)


    Aber Rad/Reifenkombinationen gelten nur wie in den Fahrzeugpapieren eingetragen (auch Sondereintragungen), in den CoC Papieren, gem. einer ABE des Felgenherstellers oder einer sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. Was anderes, wie eine Betriebsanleitung oder Werbeflyer hat definitiv keine Gültigkeit. Da steht ja auch meist schon im Kleingedruckten, dass Änderungen vorbehalten sind.


    Und ein vorschriftlicher Polizist oder Gutachter im Falle eines Falles lässt sich da auf keine Diskussion ein, wenn er über das KBA (=CoC Freigaben) keine positive Info bekommt...


    Da würde ich bei Deinem Händler aber noch mal nachbohren, dass Du etwas Offizielles von ihm bekommst!



    Gruß


    Olli


  • Und ein vorschriftlicher Polizist oder Gutachter im Falle eines Falles lässt sich da auf keine Diskussion ein, wenn er über das KBA (=CoC Freigaben) keine positive Info bekommt...


    sehe ich ähnlich ...


    Ich hatte das gleiche Problem mal bei einem Kofferanhänger, da bin ich gleich beim ersten TÜV durchgerauscht weil die original ab Werk montierte Rad/ReifenKombi weder in den Papieren noch beim KBA vermerkt war - wer rechnet schon damit ?


    Anruf beim Hersteller, der hat mir dann recht zügig ein Papierchen nachgereicht, das die vorhandenen Reifen auch auf seinem Anhänger o.k. wären. Damit ging dann HU und anschliessend hatte ich immer eine Kopie davon im Zugfahrzeug ..


    Thorsten

  • Was mich wundert ist, dass der Tacho bei den oben genannten 16 Zöllern genau so gehen soll, wie bei den 15 Zöllern. Der Umfang ist doch schon sehr unterschiedlich....

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Was mich wundert ist, dass der Tacho bei den oben genannten 16 Zöllern genau so gehen soll ....


    Die Geschwindidkeitsanzeige scheint in dem Fall nicht das Problem zu sein.


    Lt. Reifenumfangsrechner haben die 215/75R16 226cm Umfang ;die 215/70R15 dagegen nur 207cm.
    Wenn wir davon ausgehen, daß das Tachosignal als Drehzahl am Getriebe oder ABS Sensor abgenommen wird, wird der Kasten also bei gleicher Drehzahl (gleicher auf dem Tacho angezeigter Geschwindigkeit ) in der Realität langsamer fahren.


    Lt. Reifenrechner, würden dann mit den kleinen Rädern bei angezeigten 100km/h in echt 91,6 km/h gefahren werden, macht 8,3 % Abweichung das wäre wohl noch ok. Erlaubt sind afaik derzeit 10% + 4km/h die mehr angezeigt werden.


    Problematisch sehe ich eher den Wegstreckenzähler (der ja bestimmt vom gleichen Signal gespeist wird) dort sind nur +/- 4% Abweichung erlaubt, die hier bestimmt überschritten werden ...


    Thorsten

  • Wegstrecke habe ich ebenfalls verglichen. Auf ca. 50 km war der Unterschied zwischen GPS und Tacho unter 0,3km, weiß aber nicht mehr in welche Richtung. Da die GPS Apps im Smartphone da aber nach meiner Erfahrung durch Interpolation ungenauer sind als richtige GPS Empfänger, werde ich bei nächster Gelegenheit mal mit einem Garmin Foretrex vergleichen.
    Zum CoC werde ich auch noch mal nachbohren...


  • Haben Deine 16 Zoll-Stahlfelgen den 118-er Lochkreis?
    Seither gab es nämlich nur 16"-Stahlfelgen mit 130-er Lochkreis für die Heavy-Ausführung. Deine Reifengröße mit Stahlfelgen für den X250 (light-Fahrwerk), d. h. mit Lochkreis 118 würde ich mir sofort kaufen.


    Matthias,
    die haben den 118er Lochkreis,
    AABER noch keine ABE für den vor-facelift-250.
    In einem anderen Forum für Kasten wagen ( :) ) wurde auch schon Hersteller und Typbezeichnung "veröffentlicht", ein user ist dort hart am Ball bzgl. Zulassung der Felgen für die "alten Karren". Ich hoffe, dass das bis zum nächsten Winter endlich durch ist, zwecks Ganzjahresreifen.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Auf was wird denn imo der Roadscout mit 3l Motörchen und 3,5t Light Fahrgestell bei Citroen ausgeliefert. 15 oder 16 Zoll?


    Zumindest auf dem CS 2014 herrschte da noch heilloses Unwissen.


    Ich habe versucht meinen Clever mit 16 Zoll Felgen auf dem 3,5t Fahrgestell zu bestellen - trotz intensiver Bemühungen des Verkäufers und Nachfragen bei Clever selbst und FIAT führte da kein Weg hin. Die wussten nicht was man da wo bestellen musste ...


    Der Plan war wohl : Standard ist 15 Zoll, 16 Zoll kann man gegen Aufpreis bestellen - wie man das tut , war damals zumindest unklar.


    Thorsten

  • Dann heißt es wohl abwarten was kommt.


    Bei einer Privatkutsche kann man dann zur Not ja 16 Zoll EinfachAlus (im Idealfall mit ABE für die 16 Zoll Bereifung) drauftun und gut ist ...
    Ist nur schade um die quasi neuwertigen 15" Räder, die man(n) dann mehr oder weniger 'verschleudern' muss .


    Thorsten

  • Hallo,
    ...dass im CoC nur die 215/70R15 stehen...


    Hallo


    Ich habe Ende letzter Woche endlich meinen Ducato Kombi L1H1 abholen können (3 Tonnen, mit optionalen 215/75 R16). Zu den Reifen/Felgen Folgendes:


    - bei mir sind alle Grössen im COC eingetragen (vgl. Grafik unten) (die 15er unter Ziffer 52 Bemerkungen)
    - Tacho geht rund 6% vor (110 Tacho => echte 104). Bei den 225/75 R16 dürfte das dann recht genau passen, bei den 15ern wird der Tacho wohl seeeeehr viel vorgehen
    - Felgen sind original schwarz, aber die Radnabendeckel silber... Hätten Sie auch gleich schwarz machen können...


    [attach]50036.vB[/ATTACH]

  • ... Mein Händler sagt gerade, es reicht heutzutage, dass die Reifen in der Fiat Betriebsanleitung stehen und das müsse nicht mehr im CoC stehen.


    Und siehe da, auf Seite 270 stehen als Serienbereifung für dieses Fahrzeug sowohl die 215/70 R15 also auch die 225/75 R16. Ich verlasse mich bis auf Weiteres darauf, dass das so ausreicht ...


    Lustige Antwort deines Händlers.
    Entweder Unwissenheit oder Arbeitsvermeidung.


    Vermutlich hat Pössl (oder welcher Hersteller des Womos auch immer) schlicht versäumt die Daten des COC an die aktuellen Fahrzeuge anzupassen. Schick einfach mal eine e-mail an Pössl und informiere sie dass dein Fahrzeug mit 16 Zoll Stahlfelgen geliefert wurde und diese nicht im COC aufgeführt sind!!!! So etwas ist keine Lapalie.


    Meiner Meinung brauchst du ein neues COC.

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