Guten Morgen,
ich hab mal ne Frage zu der grundsätzlichen Nutzung von Stellplätzen (nicht CP!!!). Gibt es da in Deutschland eigentlich ne juristische Regelung, was man darf und was nicht? Man darf ja auf jedem öffentlichen Parkplatz in D eine Nacht übernachten, aber z.B. keinen Tisch oder Stühle rausstellen (denn da beginnt ja das Camping). Darf man eigentlich auf nem offiziellen Stellplatz Tisch und Stühle rausstellen? Würde mich mal interessieren, ob das geregelt ist.
Grüße von
Womomaus
Nutzung von Stellplätzen grundsätzlich
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Stellplatznutzung
Hallo Womomaus,
Die Stellplätze sind entweder von den Kommunen eingerichtet oder werden von Privatleuten betrieben. Ich habe noch keinen Stellplatz erlebt, an dem das Herausstellen von Stühlen und Tischen explizit untersagt war. Meistens hast Du eine kleine Parzelle und da kannst Du dann sowieso Dich breit machen.
Meistens gibt es eine Stellplatzordnung und die gilt.Gruss
Charly -
Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ist es in D überall im öffentlichen Straßenverkehrsraum erlaubt zu nächtigen. Den Verkehrsregeln ist dabei Folge zu leisten...also nicht nur auf öffentlichen Parkplätzen...
Auf SP ist weisungsbefugt, wer das Hausrecht genießt...also vor Ort informieren...
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Moin,
ich habe auf Rügen (auf einem staubigen Parklatz) eine dickes fettes Schild gesehen, wo die Übernachtung mit der Begründung des Naturschutzgesetz verboten war.Frank
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WoMo-Verbotsschilder auf Parkplätzen findest du schon öfter!
Chester
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An Alle:
Es gibt in der STVO das "Wohnmobil-Symbol" nicht! Daher sind Verbote mit diesem Symbol bedeutungslos! -
@ Andru
im öffentlichen Verkehrsraum ist das richtig, ein Parkplatz vor der Saunanlage muss aber nicht zwingend öffentlich sein, somit kann es sehr wohl bindend sein....
Die Frage stellt sich mir aber nie, denn wo ich als Reisemobilist nicht erwünscht bin, halte ich eh nicht an....
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