Hallo zusammen,
ich plane gerade meinen Selbstausbau und habe schon viel hier im Forum gelesen und gelernt.
Was mir aber noch nicht ganz klar ist, ist wie es sich (für den TÜV) mit dem Gas verhält.
Ich würde gerne einen kompaketen 1- oder 2flammigen Gaskocher einbauen.
- Für eine 5kg/11kg-Gasflasche benötige ich ja einen separaten Gaskasten mit Entlüftung.
- Die kleinen Schraubkartuschen dürfen (soweit ich es verstehe) ja ohne weiteres im Fahrzeug mitgeführt werden und benötigen keine Gasprüfung/Gaskasten oder sonstiges.
Was ist aber zB mit den 2kg Gasflaschen (Campinggaz R904)? klick
Dürfte ich diese auch ohne Gaskasten mitführen?
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