Automatisches Notrufsystem "eCall"

  • Ab 31.03.2018 ist für neue Fahrzeugmodelle bzw. für Fahrzeuge, für die eine neue EG-Genehmigung erwirkt wurde, das so genannte eCall vorgeschrieben.


    Jetzt habe ich das COC (Certificate of Conformity) / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung eines Neufahrzeuges vorliegen, dessen erstmalige Markteinführung weit vor dem 31.03.2018 statt fand, dessen EG-Genehmigung jedoch nach dem 31.03.2018 erteilt wurde.


    Der Fahrzeughersteller spricht bei der neuen EG-Genehmigung nur von einer Erweiterung der Ursprungsgenehmigung.
    Deshalb sei kein eCall bei diesem Fahrzeug vorgeschrieben.


    Erkennen kann man eine Erweiterung der EG-Genehmigung an den letzten beiden Ziffern der EG-Nummer: "00" oder "01" ist die Erstgenehmigung (?).


    Da ja die Wohnmobilhersteller ihre eigene EG-Genehmigung beantragen, wäre auch hier das Datum der Erstgenehmigung interessant.


    Was meint ihr ?

  • Und das findest du jetzt schlecht?
    Was willst du uns mit diesem Fred sagen?


    Wenn Dir vom Gesetzgeber eine Eigenschaft zugesichert wird, das von Dir gekaufte Produkt aber diese Eigenschaft nicht vorweist, was würdest Du sagen ?


    ...übrigens entsteht ein großer Anteil der durch einen Verkehrsunfall Getöteten in Europa nur deshalb, weil die Einsatzkräfte zu spät von diesem Unfall erfahren.
    Möchtest Du auch irgendwann dazu gehören ?

  • Der Gesetzgeber sichert mir gar nix zu. Der Gesetzgeber schreibt den Herstellern etwas vor, dass Fahrzeuge, die sie ab April 2018 erstmals typprüfen lassen, so ein System drin haben müssen. Da das von dir ins Auge gefasste Fahrzeug vorher typgeprüft wurde, war / ist es nicht vorgeschrieben und damit liegt es am Fahrzeughersteller, ob er dir so ein System - freiwillig - verkaufen mag oder nicht. Und du hast die Entscheidungsfreiheit das dir angebotene Fahrzeug zu kaufen oder es bleiben zu lassen.


    Wenn ich dir auflisten würde, mit welch altertümlicher Technik ich mich durch den modernen Straßenverkehr bewege, würdest dir der Atem stocken. :cool: Ich und auch der Rest meiner Familie ist bewußt, das das Leben lebensgefährlich ist.


    Aber es gibt eine ganz einfach Lösung für dich. Warte ab, bis du ein Basisfahrzeug findest, das eCall hat.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Da das von dir ins Auge gefasste Fahrzeug vorher typgeprüft wurde, war / ist es nicht vorgeschrieben


    Laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung wurde die Genehmigung der EG-Nummer nach dem 31.03.2018 erteilt !


    Wenn ich dir auflisten würde, mit welch altertümlicher Technik ich mich durch den modernen Straßenverkehr bewege,


    Das Allgäu grüßt :p


    Aber es gibt eine ganz einfach Lösung für dich. Warte ab, bis du ein Basisfahrzeug findest, das eCall hat.


    Es geht hier nicht um ein Fahrzeug für mich.


    Wäre interessant, wie Viele hier ein neues Wohnmobil haben, dessen EG-Genehmigung nach dem 31.03.2018 erteilt wurde ...

  • Ab 80,- aufwärts nachrüsten.

    Wäre interessant, wie Viele hier ein neues Wohnmobil haben, dessen EG-Genehmigung nach dem 31.03.2018 erteilt wurde ...


    Falls überhaupt eine Basis am Markt ist, die das schon hat, wird wohl noch niemand ein solches als WoMo fahren. Grund: Vorlaufzeiten bei der Basisfahrzeugbestellung, Zeit für den Ausbau. Bei dieser Zeitrechnung liegt der 31.03.2018 quasi noch weit in der Zukunft. ;)


    Und als weitere Frage: Ist das Reisemobil-Basisfahrzeug als Fahrzeugtyp überhaupt "pflichtig"? Ist es ja beispielsweise beim RDKS auch nicht. (oder war zumindest noch eine zeitlang nicht, als es für "PKW" schon galt)


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Vorlaufzeiten bei der Basisfahrzeugbestellung


    Wobei sich dann die Frage stellt, welche EG-Genehmigung zur eCall-Pflicht führen könnte: Die des Grundfahrzeugherstellers, die des Wohnmobilherstellers oder die des Komplettfahrzeugherstellers.


    übrigens...das sogenannte ecall ist ein Werkzeug zur perfekten Überwachung und kann nicht deaktiviert werden...


    Ach - ...und man hat kein Handy, keinen Windows-Computer, sammelt keine PayBack-Punkte, zahlt nicht mit EC-Karte, ...


    ...nur dass vorher Genanntes kein Leben retten kann.


    Ist doch "hilfreich" wenn man irgendwo in Europa z.B. in einer einsamen Bucht frei steht und man bei einer plötzlichen Herzattacke den Notfallknopf drücken kann.
    Wir werden schliesslich alle nicht jünger.

  • Versteh die Diskussion nicht. Wer sowas haben will, soll sichs kaufen, nachrüsten oder sich einen PKW kaufen, der das hat. Alle anderen scheinen die Notwendigkeit nicht so sehr zu sehen wie du. Auch wenn du dich selbst(!) "nur" zum Anwalt der Ahnungslosen machst und es scheinbar selbst nicht brauchst.


    Wobei sich dann die Frage stellt, welche EG-Genehmigung zur eCall-Pflicht führen könnte: Die des Grundfahrzeugherstellers, die des Wohnmobilherstellers oder die des Komplettfahrzeugherstellers.


    Janz easy :cool:: Gesetzesgrundlage lesen - ist öffentlich im Netz verfügbar - hab ich vorhin gemacht und bin jetzt schlauer. ;)

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

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