Ab 31.03.2018 ist für neue Fahrzeugmodelle bzw. für Fahrzeuge, für die eine neue EG-Genehmigung erwirkt wurde, das so genannte eCall vorgeschrieben.
Jetzt habe ich das COC (Certificate of Conformity) / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung eines Neufahrzeuges vorliegen, dessen erstmalige Markteinführung weit vor dem 31.03.2018 statt fand, dessen EG-Genehmigung jedoch nach dem 31.03.2018 erteilt wurde.
Der Fahrzeughersteller spricht bei der neuen EG-Genehmigung nur von einer Erweiterung der Ursprungsgenehmigung.
Deshalb sei kein eCall bei diesem Fahrzeug vorgeschrieben.
Erkennen kann man eine Erweiterung der EG-Genehmigung an den letzten beiden Ziffern der EG-Nummer: "00" oder "01" ist die Erstgenehmigung (?).
Da ja die Wohnmobilhersteller ihre eigene EG-Genehmigung beantragen, wäre auch hier das Datum der Erstgenehmigung interessant.
Was meint ihr ?